Folgender Sachverhalt:
Mieter A lebt mit Vermieter B in der selben Wohnung (Wohngemeinschaft). A hat einen Untermietvertrag bei B. A hat den Untermietvertrag bereits fristgemäß gekündigt. B sucht nun nach einem neuen Mieter für das Zimmer. A und B haben mittlerweile ein sehr schlechtes Verhältnis zueinander und A schließt sein Zimmer ab, wenn er nicht da ist. B hat ohne A davon in Kenntnis zu setzen, mit einem Schlüssel (Der Zimmerschlüssel von B passt auch in das Türschloss von A) das Zimmer von A geöffnet und Interessenten das Zimmer besichtigen lassen. A hat dies nur zufällig erfahren und möchte fristlos kündigen. Ist dies in so einem Fall auch ohne vorherige Abmahnung möglich?
Außerordentliche Kündigung auch ohne Abmahnung?
24. April 2018
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Frage vom 24. April 2018 | 12:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Außerordentliche Kündigung auch ohne Abmahnung?
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#1
Antwort vom 24. April 2018 | 13:21
Von
Status: Master (4244 Beiträge, 2420x hilfreich)
Wusste der Untermieter denn, dass die Schlüssel passen?
Hat er seinem Vermieter explizit und nachweislich verboten, in seiner Abwesenheit das Zimmer zu betreten?
Gab es Absprachen zu dem Thema, wann und wie Mietinteressenten die Mietsache besichtigen können?
#2
Antwort vom 24. April 2018 | 13:28
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nein, der Untermieter wusste das nicht. Es gab nie eine Absprache für Besichtigungen der Mietinteressenten. Erst nachdem der Mieter davon erfuhr, hat er dem Vermieter untersagt, das Zimmer einfach so zu betreten.
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