Außerordentliche Kündigung bei Jobwechsel möglich? Vermieter fordert Entschädigung!

23. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb464434-65
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Außerordentliche Kündigung bei Jobwechsel möglich? Vermieter fordert Entschädigung!

Hallo,
Ich habe zum 15.04.2017 eine neue Wohnung in Berlin bezogen. Der Mindestmietdauer beträgt laut Vertrag 2 Jahre und läuft demnach erst am 14.04.2019 ab. Jetzt habe ich ein Jobangebot in Stuttgart erhalten und muss deutlich früher aus dem bestehenden Vertrag. Bisher habe ich NOCH NICHT gekündigt.

Frage 1: Im Mietvertrag ist keine Nachmieterklausel verankert. Muss ich trotzdem 3 Nachmieter stellen, oder kann ich einfach außerordentlich und fristlos, unter Vorbehalt des neuen Jobs, kündigen?

Frage 2: Wie ich telefonisch erfahren habe, fordert der Vermieter eine Aufwandsentschädigung von 1 1/2 Nettokaltmieten, wenn ich früher ausziehen will. Im Mietvertrag steht nichts von einer solchen Summe bei vorzeitiger Aufhebung des Mietverhältnisses. Unter §7 "Mietsicherheit" im Mietvertrag lautet es nur: "Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass die Mietsicherheit alle Ansprüche des Vermieters aus diesem Mietverhältnis, insbesondere auch etwaige Ertstattungsansprüche von Rechtsverfolgungen und Zinsen aus derartigen Ansprüchen sichern soll." Zählt eine Summe von 1 1/2 Nettokaltmieten (1.026Euro) zu einem solchen Anspruch des Vermieters? Oder hat das sowieso nichts miteinander zu tun? Darf er das Geld also verlangen?

Ich bitte um dringende Hilfe!

-- Editiert von fb464434-65 am 23.02.2018 12:28

-- Editiert von fb464434-65 am 23.02.2018 12:30

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von fb464434-65):
Im Mietvertrag ist keine Nachmieterklausel verankert. Muss ich trotzdem 3 Nachmieter stellen,

Nö, weshalb denn?
Zitat (von fb464434-65):
kann ich einfach außerordentlich und fristlos, unter Vorbehalt des neuen Jobs, kündigen?

Das ist auch kein Kündigungsgrund.
Zitat (von fb464434-65):
Wie ich telefonisch erfahren habe, fordert der Vermieter eine Aufwandsentschädigung von 1 1/2 Nettokaltmieten, wenn ich früher ausziehen will. Im Mietvertrag steht nichts von einer solchen Summe bei vorzeitiger Aufhebung des Mietverhältnisses.

Selbstverständlich steht nichts im Mietvertrag, denn es gibt ja den Kündigungsverzicht. Wenn sich der Vermieter mit der geringen Summe zufrieden gibt, was spricht gegen eine Einigung.
Ansonsten gilt der Grundsatz wohl, Verträge sind ein zu halten.

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#2
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Doppelmieten und hier ggf. die Aufwandsentschädigung sind bei einem berufsbedingten Umzug als Werbungskosten absetzbar. Das nur am Rande. Ansonsten sehe ich auch keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung.

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#3
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 315x hilfreich)

Was für ein netter Vermieter. Das Angebot bei so wenig Geld aus einem Zweijahresvertrag rauszukommen würde ich sofort annehmen, wenn ich den anderen JOb sicher habe.
Und beim nächsten Mietvertrag einfach darauf achten, dass man keinen mit einer Frist unterschreibt.

Die Geschichte mit den drei Nachmieter ist ein Ammenmärchen.
Da Sie einen Zeitvertrag unterschrieben haben muss der Vermieter sie gar nicht rauslassen.
Ein neuer Job ist sicherlich kein Grund für eine fristlose oder vorzeitige Kündigung, da kann man sich nur versuchen gütlich zu einigen.

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von fb464434-65):
Wie ich telefonisch erfahren habe, fordert der Vermieter eine Aufwandsentschädigung von 1 1/2 Nettokaltmieten, wenn ich früher ausziehen will.


Lassen SIe sich das schriftlich geben und stimmen Sie zu, billiger kommen Sie aus dieser Nummer nicht raus!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9865 Beiträge, 4474x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16909 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von fb464434-65):
Darf er das Geld also verlangen?
Ein extrem netter Vermieter!!! So einen findet man selten. Wie andere bereits geschrieben haben, Angebot unbedingt annehmen wenn du nicht, wie cauchy bereits geschrieben hat, wegen Studium oder Ausbildung dorthin gezogen bist.

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