Hallo,
Ich habe zum 15.04.2017 eine neue Wohnung in Berlin bezogen. Der Mindestmietdauer beträgt laut Vertrag 2 Jahre und läuft demnach erst am 14.04.2019 ab. Jetzt habe ich ein Jobangebot in Stuttgart erhalten und muss deutlich früher aus dem bestehenden Vertrag. Bisher habe ich NOCH NICHT gekündigt.
Frage 1: Im Mietvertrag ist keine Nachmieterklausel verankert. Muss ich trotzdem 3 Nachmieter stellen, oder kann ich einfach außerordentlich und fristlos, unter Vorbehalt des neuen Jobs, kündigen?
Frage 2: Wie ich telefonisch erfahren habe, fordert der Vermieter eine Aufwandsentschädigung von 1 1/2 Nettokaltmieten, wenn ich früher ausziehen will. Im Mietvertrag steht nichts von einer solchen Summe bei vorzeitiger Aufhebung des Mietverhältnisses. Unter §7 "Mietsicherheit" im Mietvertrag lautet es nur: "Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass die Mietsicherheit alle Ansprüche des Vermieters aus diesem Mietverhältnis, insbesondere auch etwaige Ertstattungsansprüche von Rechtsverfolgungen und Zinsen aus derartigen Ansprüchen sichern soll." Zählt eine Summe von 1 1/2 Nettokaltmieten (1.026Euro) zu einem solchen Anspruch des Vermieters? Oder hat das sowieso nichts miteinander zu tun? Darf er das Geld also verlangen?
Ich bitte um dringende Hilfe!
-- Editiert von fb464434-65 am 23.02.2018 12:28
-- Editiert von fb464434-65 am 23.02.2018 12:30
Außerordentliche Kündigung bei Jobwechsel möglich? Vermieter fordert Entschädigung!
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatIm Mietvertrag ist keine Nachmieterklausel verankert. Muss ich trotzdem 3 Nachmieter stellen, :
Nö, weshalb denn?
Zitatkann ich einfach außerordentlich und fristlos, unter Vorbehalt des neuen Jobs, kündigen? :
Das ist auch kein Kündigungsgrund.
ZitatWie ich telefonisch erfahren habe, fordert der Vermieter eine Aufwandsentschädigung von 1 1/2 Nettokaltmieten, wenn ich früher ausziehen will. Im Mietvertrag steht nichts von einer solchen Summe bei vorzeitiger Aufhebung des Mietverhältnisses. :
Selbstverständlich steht nichts im Mietvertrag, denn es gibt ja den Kündigungsverzicht. Wenn sich der Vermieter mit der geringen Summe zufrieden gibt, was spricht gegen eine Einigung.
Ansonsten gilt der Grundsatz wohl, Verträge sind ein zu halten.
Doppelmieten und hier ggf. die Aufwandsentschädigung sind bei einem berufsbedingten Umzug als Werbungskosten absetzbar. Das nur am Rande. Ansonsten sehe ich auch keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Was für ein netter Vermieter. Das Angebot bei so wenig Geld aus einem Zweijahresvertrag rauszukommen würde ich sofort annehmen, wenn ich den anderen JOb sicher habe.
Und beim nächsten Mietvertrag einfach darauf achten, dass man keinen mit einer Frist unterschreibt.
Die Geschichte mit den drei Nachmieter ist ein Ammenmärchen.
Da Sie einen Zeitvertrag unterschrieben haben muss der Vermieter sie gar nicht rauslassen.
Ein neuer Job ist sicherlich kein Grund für eine fristlose oder vorzeitige Kündigung, da kann man sich nur versuchen gütlich zu einigen.
ZitatWie ich telefonisch erfahren habe, fordert der Vermieter eine Aufwandsentschädigung von 1 1/2 Nettokaltmieten, wenn ich früher ausziehen will. :
Lassen SIe sich das schriftlich geben und stimmen Sie zu, billiger kommen Sie aus dieser Nummer nicht raus!
Kurze Rückfrage: Hast du den Mietvertrag damals wegen eines Studiums oder einer Ausbildung abgeschlossen? Dann wäre der Kündigungsverzicht möglicherweise ungültig. Ansonsten findet man u.a. hier etwas zur Thematik Jobwechsel und Kündigungsverzicht: http://www.mietrecht.org/kuendigung/ausserordentliche-kuendigung-eines-mietvertrages-bei-jobwechsel-oder-jobverlust/
Ein extrem netter Vermieter!!! So einen findet man selten. Wie andere bereits geschrieben haben, Angebot unbedingt annehmen wenn du nicht, wie cauchy bereits geschrieben hat, wegen Studium oder Ausbildung dorthin gezogen bist.ZitatDarf er das Geld also verlangen? :
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
31 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
26 Antworten
-
39 Antworten
-
25 Antworten