B-Kosten/N-Kosten Beweispflicht

11. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
zille76
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
B-Kosten/N-Kosten Beweispflicht

So, mein Problem.

ich habe seit dem sommer 2004 einen neuen vermieter(zwangsverwalter).
dieser hat mir nun (28.12.04) die betriebskostenabrechnung für 2003 geschickt die mir nicht ganz schlüssig ist.
mein neuer vermieter will von mir belege (kontoauszüge) etc.
aus denen hervorgeht dass ich 2003 nebenkosten abgeführt habe.
ich habe aber leider keine Kontoauszüge mehr da diese dem alten vermieter vorliegen und dieser die auszüge einfach einbehält.
so nun meine fragen:

1.Bin ich in der beweispflicht und muss meinem neuen vermieter nachweisen dass ich alle nebenkosten abgeführt habe(die nachweise liegen beim ex-vermieter)?

2.Oder ist vielmehr mein neuer vermieter verpflichtet mir dies zu beweisen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Sowohl Miete als auch Nebenkosten sind eine Bringschuld. Der Mieter muss also nachweisen, dass er die Zahlungen geleistet hat.

Dennoch frage ich mich natürlich, warum der Vermieter (mindestens der alte) die Zahlungseingänge nicht seinen Kontoauszügen entnehmen konnte.

Ich würde den neuen Vermieter darauf hinweisen, dass die Kontoauszüge beim alten Vermieter sind.

Wenn gar nichts mehr hilft, muss Du eine Neuaustellung der Kontoauszüge bei Deiner Bank verlangen. Das wird allerdings recht teuer.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Hast Du nicht einen Mietvertrag wo die Summe der zu zahlenden NK aufgeführt ist ?

Zahlst Du nicht per Dauerauftrag ?

Hast Du zufällig Onlinebanking ?

Dann kannst Du den Dauerauftrag ausdrucken, da steht drauf, wann der eingerichtet wurde, die Summe müßte sich ja dann aus dem Mietvertrag ausklamüsern lassen...

Vielleicht kann die Bank sonen Ausdruck auch machen...

P.

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