Bürgschaft beendigen?

23. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Nadine Landgraf
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bürgschaft beendigen?

Hallo,

ich habe ein etwas kompliziertes Problem. Ich habe für meinen damaligen Freund eine Bürgschaft für die Mietkaution einer gewerblich genutzten Immobilie übernommen. Die Bürgschaftsübernahme erfolgte in Form eines Bankavals. Es war mündlich vereinbart worden, daß er die Kosten für das Aval trägt. Im ersten Jahr hat das auch noch geklappt, dann haben wir uns getrennt, von ihm kam kein Pfennig (damals noch...) mehr. Ich möchte nun die Bürgschaft beenden. Ich habe versucht, bei der Bank, die das Aval ausgestellt hat, zu kündigen, ebenso beim Vermieter, jeweils mit einer 3-monatigen Frist. Meinem Ex-Freund habe ich dies zur Kenntnisnahme mitgeteilt. Bisher ist alles erfolglos gewesen. Dazu kommt, daß der Mietvertrag befristet war und jetzt irgendwann auslaufen müßte.
Kann der Bürgschaftsvertrag ohne daß ich mich wehren kann, verlängert werden, wenn der Mietvertrag verlängert wird?
Kann ich die Bürgschaft kündigen oder sonst irgendwie beenden?

Kleiner Tip am Rande: man sollte sich niemals zu einer Bürgschaft drängen lassen!!!!

Ich hoffe sehr auf Hilfe!

Gruß,
Nadine

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hayat
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey ich hab genau das selbe Problem mit meinem Bruder, ich hab ihm für sein Auto gebürgt und jetzt zahlt er nicht, weil wir einen Streit haben und er lässt nicht mit sich reden - ist ihm egal ob ich in Schwierigkeiten komme oder nicht, denn er ist ja arbeitslos neuerdings und da kommen die zu mir mit den Forderungen sagt er.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Kleiner Tip am Rande: man sollte sich niemals zu einer Bürgschaft drängen lassen!!!!

So ist es!

Ich sehe in beiden Fällen keine Chance, aus der Bürgschaft heraus zu kommen. Im Fall von Nadine kommt es auf den genauen Text der Bürgschaft an, ob sie bei einer Verlängerung des Mietvertrages auch weiter gilt.

Das Geld, das Ihr im Rahmen der Bürgschaft zahlt, könnt ihr natürlich vom Freund/Bruder wieder holen.
Das ist ja genau der Sinn einer Bürgschaft, dass Ihr jetzt das Problem habt, hinter dem Geld her zu laufen und nicht der Gläubiger.

@Hayat
Wenn er das nur macht, um Dich zu ärgern, dann würde ich hier das volle Programm durchziehen:
Mahnbescheid => Vollstreckungsbescheid => Gerichtsvollzieher => Pfändung von Auto, AL-Geld oder was er sonst noch hat.

Dann wird es für ihn richtig teuer.

@Nadine
Dieser Weg steht Dir natürlich auch offen, um an Dein Geld zu kommen. Darüber bekommst Du aber nur die Kosten für das Bankaval wieder herein.

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