BANKBÜRGSCHAFT BEI MIETKAUTION

27. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
silence07
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 36x hilfreich)
BANKBÜRGSCHAFT BEI MIETKAUTION

Hallo, ich habe zwei fragen und hoffe hierzu Antworten zu bekommen.
Für meine neue Wohnung wurde mir nun der Mietvertrag zugesandt, Mietkaution muss in Höhe von..... gezahlt werden entweder bei einer öffentlichen Bank zu den bedingungen für Spareinlagen mit 3 monatiger Kündigungsfrist<--das ist alles klar-----oder aber; Alternativ kann die Kaution anstelle eines Kautionsparbuches auch in der Form einer Bankbürgschaftauf *erste Anforderung * durch den Mieter gestellt werden?????? Was genau ist damit gemeint, und welche Version der Kaution Hinterlegung sollte ich vorziehen???

Die zweite frage wäre zu der Klausel Schönheitsreparaturen
§11 Der Mieter hat während der Mietzeit auf seine Kosten alle Schönheitsreparaturen in den Mieträumen auszuführen.Es wird empfohlen, dass Schönheitsreparaturen in Küche, Bad von drei, in Wohn und Schlafräumen, Flur Diele von fünf, in sonstigen Räumen in einem Abstand von sieben Jahren durchzuführen sind.
Lässt in besonderen Ausnahmefällen der Zustand des Mietobjektes eine Verlängerung der vorstehend vereinbarten Fristen zu oder erfordert der Grad der Abnutzung eine Verkürzung, so ist der Vermieter verpflichtet, im anderen Falle berechtigt , nach billigem Ermessen die Fristen des Planes bzgl. der Durchführung einzelner Schönheitsreparaturen zu verlängern oder zu verkürzen. ***Soweit zum Zeitpunkt des Auszuges diese Zeiträume nicht abgelaufen sind. verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung eines Anteils an den üblichen Schönheitsreparaturen,der sich nach dem Maß des bis zum Auszug ablaufenen Zeitraums im Verhältnis zum Höchstzeitraum bemißt.***(?)
Das Rechts des Mieters, statt die Kostenbeteiligung zu übernehmen auch die noch nicht fälligen Schönheitsreparaturen selbst vollständig und fachgerecht durchzuführen oder durchführen zu lassen, bleibt unberührt.-----??????

wäre nett wenn mir das jemand erläutern könnte

vielen Dank
Silence




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 549x hilfreich)

Bankbürgschaftauf *erste Anforderung * durch den Mieter

Da dürftest Du Dich verschrieben haben. Das muß 'durch den Vermieter' heißen.

Bei einem Kautionssparbuch muß Du eine bestimmte Menge Geld einzahlen, das für die Dauer der Mietzeit 'blockiert' ist und Zinsen bringt.
Falls die Kaution letztendlich 'nicht gebraucht' wird, bekommst Du sie incl. Zinsen zurück.
Bei einer Bankbürgschaft mußt Du jedes Jahr an die Bank eine Gebühr zahlen, weil diese schließlich für Dich bürgt.

Aus Vermietersicht ist ein Kautionssparbuch besser, weil die aufgelaufenen Zinsen den Kautionsbetrag erhöhen.

Die Schönheitsreparaturen sind nach Bedarf von Dir durchzuführen. Bei Auszug kann der Anteil von inzwischen aufgelaufenem Schönheitsreparaturenbedarf von Dir durch Geld ausgeglichen werden. Alternativ kannst Du aber auch die notwendigen Schönheitsreparaturen nachholen.
Ist vorzuziehen, da Eigenleistung idR billiger ist.

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#2
 Von 
silence07
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 36x hilfreich)

erstmal vielen vielen Dank ..das ist nun verständlich

Zu der Bamkbürgschaft in dem Mietvertrag steht Tatsache so in beiden Ausführungen Mieter/Vermieter so drin ;
**Bankbürgschaftauf *erste Anforderung * durch den Mieter **

was bedeutet das, nur soviel das der Vermieter sich da vertan hat?

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#3
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 549x hilfreich)

Vermutlich, denn es macht keinen Sinn.

'Auf erste Anforderung' bedeutet, daß der Vermieter sich im 'Schadensfall' nicht erst lange mit der Bank herumstreiten, sondern das Geld gleich haben will.

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#4
 Von 
silence07
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 36x hilfreich)

Klasse, du hast mir wirklich sehr geholfen,ich werde mich auf jeden Fall für das Kautionssparbuch entscheiden, das bringt im Gegensatz zu der Bürgschaft-die ja Kosten verursacht- wenigstens noch etwas .

vielen Dank und noch nen schönen Abend

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