BETRUG bei NEBENKOSTENABRECHNUNG

21. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
chow369
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
BETRUG bei NEBENKOSTENABRECHNUNG

Hallo, seit 2000 wurden wurden durchschnittlich zw. 650 bis 800 € jährlich pro Wohneinheit zuviel Nebenkosten bezahlt. ( inges. sind 5 Wohnungen vorhanden ) Der Vermieter berechnete z.B. im Jahr 2010 bei den Wärmekosten für das Jahr 2009 10,5 Cent pro Kubikmeter, der tatsächliche Lieferpreis betrug aber 5,44 Cent pro Kubikmeter! Bei den Müllgebühren verrechnete er 655 € der tatsächliche von der Gemeinde ausgestellte Rechnungsbetrag belief sich auf 481 €. Ebenso bei der Kaltwasserabrechnung u.s.w. wurden bei allen relevanten Berechnungen die Höhe der zu zahlenden Beträge zu ungunsten der Mieter vorsätzlich manipuliert. Meine Frage lautet nun wann verjähren diese Ansprüche auf Rückzahlung unter Berücksichtigung des Straftatbestandes des massiven Betruges,da die entstandene Schadenssumme sich auf ca. 35 000 € beläuft.
Gibt aufgrund der Schadenshöhe - Hemnisse /aufschiebende Möglichkeiten der
verjährungsfrist ???
Rückmeldung wäre sehr nett !!! VIELEN DANK !!!

Anna -Katharina

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12312.07.2010 09:59:32
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 171x hilfreich)

--- editiert vom Admin

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Es sollte ein Anwalt speziell für "üble Nachrede" sein.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12312.07.2010 09:59:32
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 171x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>verjähren diese Ansprüche auf Rückzahlung unter Berücksichtigung des Straftatbestandes des massiven Betruges <hr size=1 noshade>


Der zivilrechtliche Anspruch verjährt 3 Jahre zum Jahresende ab Entstehen bzw. nichtfahrlässiger Kenntnis, was immer davon später liegt.

D.h. Ansprüche von vor 2007 sind verjährt, solange ihr von dem Betrug nicht ohne Fahrlässigkeit erst später erfahren habt. (Abweichend davon verjähren Rückzahlungsansprüche aus Nebenkosten nie, wenn der VM keine Abrechnung erstellt hat, aber das scheint ja hier nicht der Fall zu sein.)

Die Schadenshöhe ist für die Verjährung irrelevant, 1 Cent verjährt genau so schnell oder langsam wie 1 Milliarde EUR.

Strafrechtlich wäre ein Betrug nach 5 Jahren verjährt, §78 StGB . Wobei hier ja ggfs. ein fortgesetzter Betrug vorliegt, sodaß der Beginn der Betrugshandlungen in 2000 eher irrelevant wäre.

quote:<hr size=1 noshade>BETRUG bei NEBENKOSTENABRECHNUNG <hr size=1 noshade>


Wieso SCHREIST du eigentlich?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

massiven Betruges,da die entstandene Schadenssumme sich auf ca. 35 000 € beläuft.
Und das Ganze innerhalb von 10 Jahren, also 9 mal nicht gemerkt.
Da bezweifle ich, dass der TE das Telefonbuch richtig bedienen kann, also gib ihm gleich die richtige Telefonnummer.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
massiven Betruges,da die entstandene Schadenssumme sich auf ca. 35 000 € beläuft.
Und das Ganze innerhalb von 10 Jahren, also 9 mal nicht gemerkt.

So wie ich das verstanden habe beziehen sich die 35000€ auf das ganze Haus (5 Mietparteien), Und dass man zwischen 50 und 70 € monatlich zuviel zahlt, muss man nicht unbedingt merken.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Daher:

quote:
seit 2000 wurden wurden durchschnittlich zw. 650 bis 800 € jährlich pro Wohneinheit zuviel Nebenkosten bezahlt. ( inges. sind 5 Wohnungen vorhanden )

Auf 35000€ Schaden in 10 Jahren kann man da nur kommen, wenn man alle 5 Wohneinheiten rechnet. Oder bin ich in Mathe wirklich sooo schlecht?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12312.07.2010 09:59:32
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 171x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Die verfügt ja über erstaunliche Informationen.

So erstaunlich find ich das nicht. Irgendein Mieter wird vermutlich mal gemerkt haben, dass da was nicht stimmt. Preise für Müll und Heizung lassen sich ja nachprüfen für die letzten Jahre. Besagter Mieter dürfte sich dann vermutlich mit den anderen Mietern in Verbindung gesetzt haben, um festzustellen. ob das Methode hat. So würd ich das zumindest machen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
chow369
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

( Es sollte ein Anwalt speziell für "üble Nachrede" sein. )
werner_r

Hallo,
werner_r ich weiß nicht worin Sie im geschilderten Fall
eine üble Nachrede erkennen wollen. Aber vielleicht geht
ja Ihre Phantasie manchmal mit Ihnen spazieren, soll ja
dann und wann schon einmal vorkommen.

Da bezweifle ich, dass der TE das Telefonbuch richtig
bedienen kann, also gib ihm gleich die
richtige Telefonnummer.
werner_r
Keine Sorge ich kann schon das Telefonbuch richtig bedienen.
Ihre Beiträge sehe ich unter der Rubrik - halt einfach mal
einen schlechten Tag gehabt Herr Philosoph!


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
chow369
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich bedanke mich bei allen anderen Rückmeldungen die mir
sehr geholfen haben.
Die einzelnen Posten waren zum Teil sehr verschleiert und
verschachtelt aufgeführt. Erst nach mehrmaliger Kontrolle und
vergleichen mit den Vorjahresrechnungen ergaben sich Unge-
reimtheiten. Natürlich wie manche User es schon erkannt haben
bezieht sich die Schadenssumme über/auf 10 Jahre und die 5
Wohneinheiten!!!
Auf alle relevanten Verrechnungsposten wurde ein Aufschlag
zw. 35 und 125 € vorgenommen. Hinzu kamen noch Doppel-
berechnungen die nur anders deklariert waren.

An alle User ein schönes Wochenende
und nochmals Vielen Dank!!!

Anna-Katharina

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
Erst nach mehrmaliger Kontrolle

Von was ?

Erfolgte eine Belegeinsichtnahme oder spielt sich das noch auf der theoretischen Ebene ab ?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.082 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen