BGH Reno.Urteile, es geht weiter

26. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)
BGH Reno.Urteile, es geht weiter

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Ist es nicht putzig ?

weil sie dem durchschnittlichen Mieter nicht hinreichend klar und verständlich macht, wie die Abgeltungsquote konkret zu berechnen ist

Und wieder einmal werden Mieter begeistert für sich reklamieren, daß sie vom BGH durchschnittlich für zu dämlich gehalten werden.

Und dabei hätten sie die Quotenklausel mit starren Fristen gerade noch kapiert; aber die ist ja leider auch Geschichte.

Ich habe es ja immer gesagt:
Wenn eines Tages die Revolution kommt ...

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#2
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

dazu müssen treppenterrier erstmal auf die barrikaden kommen

sunbee

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#4
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

Da fragt man sich doch ernsthaft, warum die VM vermieten? Wenn doch alle Mieter nur darauf aus sind VM in die Pfanne zu hauen... Sind den die VM zu doof ihr Kapital an der Börse zu vermehren oder anderweitig gut zu invesieren? :devil:

Klar, sein Eigentum fremden Leuten zur Verfügung zu stellen ist schwer, aber dafür gibt es ja auch Kohle, oder nicht?
Eigentlich sollte es doch zwischen VM und Mieter eine Symbiose geben, denn ohne Mieter gibt es keine VM! Mieter sind keine Leibeigenen oder Bittsteller, das sollte jedem VM eigentlich klar sein...

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#5
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

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#6
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

quote:
Nö, dem VM wird grundsätzlich erstmal jede Schlechtigkeit der Welt unterstellt.


Das ist wie bei den Versicherungsvertretern. Ein paar wenige machen den ganzen Berufsstand schlecht. :grins:

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#7
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Sag mal, Dreisst,

haben Deine Ausführungen auch nur den geringsten Themenbezug ?

Ich möchte einfach mal objektiv von Dir hören, ob Du es begrüßt, daß der BGH den Mieter (und damit auch Dich) für einen durchschnittlichen Schwachkopf hält oder ob Du Dich dadurch beleidigt fühlst ?

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#8
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Naja, wenn ich mir das Fernsehprogramm so anschaue, denkt ja nicht nur der BGH so...

Das Problem ist doch folgendes: Wir sind ein Mietervolk- in anderen Ländern wird in wesentlich mehr Eigentum gewohnt, als bei uns. Demzufolge ist jeder mehr oder weniger gezwungen, einen Mietvertrag zu unterschreiben, wenn er eine Wohnung haben will- ob er ihn versteht oder nicht!

Meiner Meinung nach muß inzwischen viel zu viel in so einem Mietvertrag berücksichtigt werden. Es ist doch so, dass man im Zweifelsfall bei Uneinigkeit einen Anwalt nehmen muss und vor Gericht geht, auch wenn man den Inhalt verstanden hat.
Schade eigentlich. Laut Statistik ziehen wir ja immer mehr Trottel auf, da ja hauptsächlich bei den Akademikerinnen der Geburtenrückgang zu verzeichen ist..*ggg*- demnach sollten Mietverträg so idiotensicher sein wie ein Eis kaufen.

*Eineisbittezweifuffzichbittedanketschöö"=
Kaufvertrag

-----------------
"MfG
Susanne"

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#9
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

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#10
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

das Problem ist, dass ein Vermieter sich lang und breit einen für sich perfekten Vertrag zurechtlegen kann.

Der einfache Mieter - ohne Fachwissen - hat gar keine andere Wahl als in dem Vertrauen zu unterschreiben: 'Es wird schon alles seine Ordnung haben'.

Und ehrlich gesagt, ohne meine juristische Ausbildung würde ich auch nur bahnhof verstehen, wenn ich einen 15 seitigen kleingedruckten Vertrag vorlegen würde.

Welche Chancen hat der Mieter denn? Wenn er bei den Vertragsverhandlungen sagt, ich möchte den vertrag vom Anwalt oder vom ieterschutzbund prüfen und erläutern lassen, dann kann der Mieter die Wohnung wohl vergessen. Deshalb wird einfach unterschrieben.

Und ich denke, das ist der tiefere Hintergrund der Rechtsprechung.

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#11
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
Und selbst die werden dann wieder teilweise Makulatur, weil dem BGH mal wieder was Neues eingefallen ist.


Hier muß ich aber sagen, dass der BGH nur deshalb immer wieder neue Urteile fällen muß, weil den Vermietern eben permanent was neues für die Verträge einfällt.

Ich kenne Mietverträge, die umfassen 5 Seiten, sind seit 30 Jahren nicht geändert und immernoch wirksam ! Und erstaunlicher Weise ist es bei diesen auch noch mit keinem Mieter zum Streit gekommen.

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#13
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Für 'Es gelten die Bestimmungen und Regelungen des BGB' brauchst Du noch nicht einmal 5 Seiten.


(Für 15 € pro qm lasse ich dabei sogar mit mir reden).


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#14
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

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#15
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

Vielleicht liegt es aber auch daran, dass viele VM den Auszug eines Mieters für umfangreiche Renovierungen nutzten, die über den normalen Verschleiß hinaus gingen. Eine Wohnung wird eben auch nicht besser mit den Jahren.
Wenn bei Autovermietern solche Maßstäbe an den Tag gelegt könnten wie einige VM, würde ich Autos vermieten. Bei Rückgabe einen ATM, neue Lackierung, sämtliche Verschleißteile und die Sitzbezüge müßten auch auf Kosten des Mieters ausgewechselt werden... das wäre also praktisch ein Neuwagenzustand :devil:

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#16
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

@Dreisst,

wie schon gesagt, ab 15 € pro qm können wir über alles reden.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

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