Hallo,
ich habe vor ein paar Tagen die BK Abrechnung für 2005 erhalten und mir stellen sich diverse Fragen:
In meinem Mietvertrag steht unter §4 Punkt 3 das ich zur Zahlung von BK der Nr.1-14 und 17 verpflichtet bin, jedoch steht lediglich für Punkt 17 ein Betrag i.H.v. 66€/Monat.
Bin ich nun zur Zahlung verpflichtet, obwohl keine Zahlen festgelegt wurden?
In der Abrechnung steht ferner, daß ich meinen Wasserverbrauch überschlägig nach qm zahlen soll, es sich in meiner Wohnung aber ein Zähler befindet?????
Dann schreiben Sie, daß sie Rechnungen von Dritten, die bisher nicht eingegangen sind auch später noch geltend machen wollen ???
Ich bitte um kurzfristige Antworten, da mein VM das Geld schon am 10.12.06 haben will.
BK-Abrechnung, Mietvertrag
28. November 2006
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Frage vom 28. November 2006 | 12:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
BK-Abrechnung, Mietvertrag
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 28. November 2006 | 13:13
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 4x hilfreich)
also beträge müssen pro nebenkostenposition nicht da stehen. nur der gesamtabschlag, die einzelnen positionen und der schlüssel.
so müsste beim wasser auch der umlageschlüssel angegeben sein. also pro person, verbrauch etc. danach muss dann auch abgerechnet werden. wenn im vertrag also m² steht dann danach. obwohl m² schon richtig dämlich wäre, da es extrem unfair ist.
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