BK-Abrechnung Müll und Wasser ??

8. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Grete
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
BK-Abrechnung Müll und Wasser ??

Hallo,
ich wohne seit 5 Jahren in einer 51,5qm großen Wohnung, die größte im Haus. Damals war jede Wohnung im Haus von 1 Person bewohnt, die Abrechnung aller NK erfolgte nach qm. Nun wohnen im Haus mehrere Familien,WGs und Paare. Mein Vermieter hat die Abrechnung wieder per qm gemacht, dies erscheint mir äusserst ungerecht, da ich nun mehr Wasser- und Müllgebühren zahlen muss als z.b. die 4-Köpfige Familie über mir deren Wohnung 1 qm kleiner ist als meine. Dazu kommt, dass mein Bad saniert wurde, ich nun nur eine Dusche habe ( keine Wama ) und die anderen Bäder noch mit Badewanne, alten Spülkästen und Waschmaschinen ausgestattet sind. Wasseruhren haben wir keine.
Hat jemand Erfahrung ob und wie ich mich dagegen wehren kann ??



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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Es kommt darauf an, was im Mietvertrag steht.

Die Abrechnung von Müllgebühren nach qm ist aber rechtlich zulässig, auch wenn sie zu den genannten Ungerechtigkeiten führt.

Wenn es möglich ist, muss Wasser nach Verbrauch umgelegt werden. Falls jedoch nicht für jede Wohnung ein Wasserzähler vorhanden ist, darf auch hier nach qm umgelegt werden.

Dagegen wirst Du Dich nicht wehren können.

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#2
 Von 
Grete
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Also im Mietvertrag steht, dass die Abrechnung nach qm erfolgt. Sollte dies aber
zu unbilligen Verhältnissen führen muss der Vermieter einen andere Abrechnungsform wählen. Und laut Mietrecht sollte die Art der Abrechnung gerecht sein.
Hiervon kann man doch aber nicht mehr sprechen, wenn ein Singlehaushalt mehr oder gleich viel bezahlt wie eine 4 Köpfige Familie, oder ?

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Man geht davon aus, daß die 4-köpfige Familie auch entspr. mehr qm hat als der Single.
Kann in Einzelfällen natürlich auch umgedreht sein.

Gruß

Michael

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Sollte der zweite Satz bzgl. der unbilligen Verhältnisse tatsächlich so im Mietvertrag stehen, hast Du evtl. eine Chance.

Hast Du schon mit dem Vermieter geprochen?

Eine Abrechnung nach qm ist im übrigen im Sinne des Mietrechts als gerecht anzusehen. Da die Kontrolle der Zahl der Bewohner für den Vermieter mit erheblichen Mehraufwänden verbunden ist und auch sehr fehlerbehaftet ist, wählen viele Vermieter die Umlage nach qm oder auch Wohneinheiten.

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#5
 Von 
Grete
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Der zweite Satz steht so im Mietvertrag.
Bei meinem Einzug gab es auch nur 4 Mülltonnen, mitlerweile sind es 14 + 5 Gelbe.
Meine Müllgebühren haben sich knapp 4-fach erhöht im vergangenen Jahr, Wasser ebenso.
Ich denke 25-51 qm Wohnungen sind auch nicht besonders Familien oder WG geeignet.

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#6
 Von 
Lottes
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Darf denn das sein, dass eine Abrechnung zuerst nach Parteien und dann in der nächsten Abrechnung, wohl gemerkt ohne Vorankündigung, nach qm abgerechnet wird. Im Mietvertrag ist der Abrechnungsmodus jedoch nicht genannt. Ist das nicht eine nachträgliche Änderung, die vor der nächsten Abrechnung mitgeteilt werden müsste?

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""

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#7
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Ist nach über 4,5 Jahren nicht mehr relevant!

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#8
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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