Hallo,
wenn Mieter nicht zum 01.01. einziehen, sondern im Laufe des Jahres, wann sind denn dann die Betriebskosten abzurechnen?
Eine Partei zog zum 01.07. ein, eine zum 01.10.2021.
Verwendet wurden Standardmietverträge von Haus und Grund.
Vielen Dank!
Grüße
Morcheeba
BK-Abrechnung bei unterjährigem Einzug
Es sind immer 12 Monate abzurechnen, ob das nun vom 01.01. - 31.12. oder vom 01.04 - 31.03. usw. ist, das setzt der VM selber fest. Es gibt keine individuellen Anfänge pro Mieter ABER wenn der Abrechnungszyklus vom 01.01. - 31.12. ist, dann werden nur die Wohnmonate abgerechnet, in denen man die Wohnung bewohnt hat. Das steht dann aber auch auf der Abrechnung drauf. Musst halt mal schauen.
Danke für die Antwort.
Aber wo soll ich bitte schauen? Das habe ich nicht verstanden.
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Jährlich. Allerdings ändert sich die *Abrechnungszeit* einmal im Jahr des Einzugs.Zitat :wann sind denn dann die Betriebskosten abzurechnen?
In den Folgejahren kann dann kalenderjährlich abgerechnet werden. Macht sich für Vermieter und Abrechnungsdienste einfacher.
Bei dem einen Mieter wäre die 1. Abr.-Zeit dann vom 1.7. bis 31.12.
Bei dem anderen vom 1.10. bis 31.12.
Die Abrechnungszeiten werden u.a. von den Energieversorgern vorgegeben.
So haben wir 01.10. bis 30.09. des folgenden Jahres.
Einige Häuser weiter ist der Abrechnungszeitraum 01.12. bis zum 30.11.
Ihr Vermieter kann ihnen die genaue Zeit nennen.
Beispiel: Zieht jemand am 01.07. ein Abrechnungszeitraum ist bis 30.11. dann bekommt man eine Abrechnung für diese 5 Monate.
Zitat :Es sind immer 12 Monate abzurechnen, ob das nun vom 01.01. - 31.12. oder vom 01.04 - 31.03. usw. ist, das setzt der VM selber fest. Es gibt keine individuellen Anfänge pro Mieter ABER wenn der Abrechnungszyklus vom 01.01. - 31.12. ist, dann werden nur die Wohnmonate abgerechnet, in denen man die Wohnung bewohnt hat.
Richtig.
Zitat :Die Abrechnungszeiten werden u.a. von den Energieversorgern vorgegeben.
Unfug.
Zitat :Ihr Vermieter kann ihnen die genaue Zeit nennen.
Zitat :Das steht dann aber auch auf der Abrechnung drauf. Musst halt mal schauen.
Ich wette, es fragt hier der Vermieter ...
Zitat :wenn Mieter nicht zum 01.01. einziehen, sondern im Laufe des Jahres, wann sind denn dann die Betriebskosten abzurechnen?
Eine Partei zog zum 01.07. ein, eine zum 01.10.2021.
Abrechnungszeitraum ist immer für 12 Monate, Nutzungszeitraum nur die Zeit der Nutzung, d.h. entsprechend berechnet wird nur für die genutzten Monate innderhalb des Abrechnungszeitraumes.
Eine Zwischenabrechnung steht dem Mieter nicht zu, s.h. er hat die reguläre Abrechnungszeit abzuwarten, die nach 12 Monaten des Abrechnungsjahres endet.
Zum Verständnis: Die Abrechnungszeit ist 1.1.21 - 31.12.21. Für diese Zeit muss der VM
bis spätestens 31.12.22 die Rechnung an den Mieter abgeben, sonst verfristet.
Zitat :itat (von Loni12):
Die Abrechnungszeiten werden u.a. von den Energieversorgern vorgegeben.
Unfug.
Tatsache, zumindest bei uns.
Zitat :Aber wo soll ich bitte schauen? Das habe ich nicht verstanden
Auf der Abrechnung, die du erhalten hast. Normalerweise müsste da stehen (wenn der Abrechnungszeitrau vom 01.01.-31.12. ist)
Bist du Mieter oder Vermieter?
Zitat :Zitat (von Harry van Sell):
itat (von Loni12):
Die Abrechnungszeiten werden u.a. von den Energieversorgern vorgegeben.
Unfug.
Tatsache, zumindest bei uns.
Du vewechselst den Abrechnungszeitraum der Versorger mit dem der Vermieter, das eine ist unabhängig vom anderen.
Ich korrigiere meinen #3.
Abrechnungszeit ist der falsche Begriff für den unterjährigen Einzug .
Es ist die Nutzungszeit bzw. der Nutzungszeitraum.
Als Vermieter hast du dem Abrechnungsdienst/Ablesedienst (techem, b****ta, minol usw) den Mietbeginn mitzuteilen.
Ich meine, der/die Versorger spielen keine Rolle.
Zitat :Ich meine, der/die Versorger spielen keine Rolle.
Richtig.
Die haben da rein gar nichts zu entscheiden, das sehen auch Gesetzgeber und Rechtsprechung auch so.
Zitat :Tatsache, zumindest bei uns.
Dafür fehlt es an jedweder Rechtsgrundlage, das ist sogar rechtswidrig.
Aber, wo kein Kläger da auch kein Richter.
Zitat :Du vewechselst den Abrechnungszeitraum der Versorger mit dem der Vermieter, das eine ist unabhängig vom anderen.
Nein, ich habe beide von mir gen. Versionen vor mir liegen.
Da steht Abrechnungszeitraum: 01.10. bis 30.09... Betriebskosten und separat Heizung.
Sowie der andere gen. Zeitraum.
Beispiel: von 2020 sind es 3 Monate und von 2021 9 Monate ergibt 12 Monate.
Harry, nichts mit rechtswidrig.
-- Editiert von Loni12 am 03.01.2022 20:03
Zitat :Da steht Abrechnungszeitraum: 01.10. bis 30.09... Betriebskosten und separat Heizung.
Sowie der andere gen. Zeitraum.
Dann wäre diese Abrechnung nicht regelkonform.
Aber solange die Mieter da nicht reklamieren ...
Hallo,
ich bin Vermieterin.
Ich werde dann wie bisher abrechnen, hier also einmal 6 Monate und einmal 3 Monate und nicht ein volles Jahr seit Einzug abwarten.
Zitat :Dann wäre diese Abrechnung nicht regelkonform.
Dass die Heizkosten vom 1.10. - 30.09.des Folgejahres abgerechnet weerden ist durchaus richtig. Trotzdem können andere, kalte Nk vom 1.1.-31.12.d.J. abgerechnet werden, den Abrechnungsturnus bestimmt aber der Vermieter, dieser gibt die Daten an die Abrechnungsfirma weiter. I.d.R. ist das meistens nur die Abrechnung für die Heizung, kann aber durchaus die gesamte Abrechnung an die Te...Min.. usw.vergeben werden.
In unserem Fall ist kein Ableseservice involviert, da die Mieter selbst tanken.
Zitat :Da steht Abrechnungszeitraum: 01.10. bis 30.09... Betriebskosten und separat Heizung.
Sowie der andere gen. Zeitraum.
Dann haben die eben zufällig den gleichen Zeitraum für die Abrechnung, oder der VM hat den Abrechnungszeitraum des Hauses dem der Versorger angepasst, ist halt einfacher als rumzurechnen. Durchaus möglich, ABER das eine hat mit dem anderen nichts zu tun und das gilt deutschlandweit.
Zitat :Ich werde dann wie bisher abrechnen, hier also einmal 6 Monate und einmal 3 Monate und nicht ein volles Jahr seit Einzug abwarten.
Nö dein Abrechnungsjahr solltests du schon abwarten, macht dann auch die Rechnung leichter. Gesamtjahreskosten : 12 Monate x der Wohnmonate.
Zitat :In unserem Fall ist kein Ableseservice involviert, da die Mieter selbst tanken.
Na dann ist es doch umso leichter.
Zitat :Dass die Heizkosten vom 1.10. - 30.09.des Folgejahres abgerechnet weerden ist durchaus richtig.
Auch die Betriebskosten, ist doch einfach zu rechnen. Ich kenne im Umfeld nur ein Haus wo genau der Abrechnungszeitraum am 01.01. beginnt.
Kenne Abrechnungen von einigen Abrechnungsfirmen, überhaupt kein Problem, somit auch rechtskonform.
Zitat :Nö dein Abrechnungsjahr solltests du schon abwarten, macht dann auch die Rechnung leichter. Gesamtjahreskosten : 12 Monate x der Wohnmonate.
Hallo,
ich rechne üblicherweise zum Ende des Jahres ab.
Wenn ich das nun richtig verstanden habe, sind nun einmal 3 Monate und einmal 6 Monate abzurechnen
Wenn das nur bei Einzug so ist und Mieter dann länger wohnen bleiben ist es okay. Nervig wird es bei häufigen Mieterwechseln.
Zitat :Wenn das nur bei Einzug so ist und Mieter dann länger wohnen bleiben ist es okay. Nervig wird es bei häufigen Mieterwechseln
Das ist Vermieterschicksal
Zitat :Auch die Betriebskosten, ist doch einfach zu rechnen. Ich kenne im Umfeld nur ein Haus wo genau der Abrechnungszeitraum am 01.01. beginnt.
Kenne Abrechnungen von einigen Abrechnungsfirmen, überhaupt kein Problem, somit auch rechtskonform.
Wenn Du die Abrechnung selbst erledigst, kannst Du nach Belieben verfahren, Hauptsache, es ist formal richtig. Wenn nicht, hättest ein Problem.
Zitat :Wenn Du die Abrechnung selbst erledigst, kannst Du nach Belieben verfahren, Hauptsache, es ist formal richtig. Wenn nicht, hättest ein Problem.
Es sind Abrechnungsfirmen. Ich sehe die Abrechnungen von Häusern und EW. Erst gestern musste ich für einen Verwandten etwas einscannen und wegschicken. Es ist eine große Wohnbaugabrechnungsges. und die wird wohl wissen, was Fakt ist.
Auch noch nie etwas von Simultanrechnungen bei Heizkosten gehört?
Zitat :Es ist eine große Wohnbaugabrechnungsges. und die wird wohl wissen, was Fakt ist.
Jo und deswegen klagen erfolgreich so viele MIeter gegen die Abrechnungen der Vermietungsgiganten.
Zitat :Es sind Abrechnungsfirmen. Ich sehe die Abrechnungen von Häusern und EW.
Mag ja sein.
Dennoch ist das
Zitat :Die Abrechnungszeiten werden u.a. von den Energieversorgern vorgegeben.
Unfug.
Und jetzt?
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