Guten Abend,
Ich würde gerne die Fliesen in unserem Bad erneuern lassen und die 50 Jahre alte Badewanne Durch eine neue barrierefreie Duschbadewanne ersetzen lassen. Wir würden alles von Fachhandwerkern machen lassen und selbst bezahlen. Dürfen wir das in einer Mietwohnung? Was könnte uns im schlimmsten Fall passieren?
Als Alternative könnte ich mir vorstellen den Vermieter und die Hausverwaltung über das konkrete Vorhaben schriftlich zu informieren, mit der Aufforderung: „Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, widersprechen Sie bitte bis zum ….. (in 2-3 Monaten o.ä.)" Ist das rechtlich in Ordnung?
Zum Hintergrund:
Wir haben schon vor Jahren mit Vermieter und Hausverwalter über die Unzufriedenheit mit dem Bad gesprochen. Der Vermieter teilte uns mehrfach schriftlich mit dass er einer Renovierung positiv gegenübersteht. Ebenfalls, dass wir Pläne und Kostenvoranschläge einholen sollen und er sich sehr gern unsere Ideen anhört. Bei einem persönlichen Besuch kristallisierte sich heraus, was er nicht möchte (Dusche) und was er möchte (weiterhin Badewanne - typgleich). Das würden wir berücksichtigen. Bei dem Besuch machte er aber deutlich, dass er überhaupt keine Eile hat und es absolut unklar ist, wann und ob er was machen möchte. Unser bisheriger Vorschlag war, dass wir mit Mieterhöhungen einverstanden sind und auch gern die Kosten teilen würden. Mittlerweile haben wir uns entschieden, die Kosten gern selbst tragen zu wollen. Es ist ein kleines Bad und die Kosten sind stemmbar. Wir wollen nicht nochmal Jahre warten. Daher die Frage - was darf man von Fachhandwerkern in einer Mietwohnung machen lassen? Braucht man die Zustimmung vom Vermieter oder nicht?
Danke und Grüsse..
Bad in Mietwohnung von Fachhandwerker renovieren lassen
24. Juni 2022
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Frage vom 24. Juni 2022 | 23:02
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 2x hilfreich)
Bad in Mietwohnung von Fachhandwerker renovieren lassen
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 24. Juni 2022 | 23:51
Von
Status: Unbeschreiblich (127461 Beiträge, 40808x hilfreich)
ZitatBraucht man die Zustimmung vom Vermieter oder nicht? :
Man möchte wissen, ob das zerstören fremden Eigentums der Zustimmung des Eigentümers bedarf? Ernsthaft?
ZitatWas könnte uns im schlimmsten Fall passieren? :
Fristlose Kündigung, Verurteilung zu Schadenersatz für Rückbau, Verurteilung wegen Sachbeschädigung.
ZitatMittlerweile haben wir uns entschieden, die Kosten gern selbst tragen zu wollen. :
Das sollte doch eine gute Grundlage sein, das der Vermieter die Zustimmung erteilt.
Ich würde versuchen die schriftliche Erlaubnis dann noch mit einer Fixierung der Miete und einem Kündigungsausschluss zu verbinden.
#2
Antwort vom 25. Juni 2022 | 12:23
Von
Status: Unbeschreiblich (35904 Beiträge, 6092x hilfreich)
Mindestens diese braucht man auf jeden Fall vom Vermieter, wenn man sein Vorhaben selbst realisieren will und später nicht unschön überrascht werden möchte.ZitatBraucht man die Zustimmung vom Vermieter ... :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 17. Juli 2022 | 07:14
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 2x hilfreich)
" Man möchte wissen, ob das zerstören fremden Eigentums der Zustimmung des Eigentümers bedarf? Ernsthaft?"
Du hast die Frage verstanden, herzlichen Glückwunsch.
#4
Antwort vom 17. Juli 2022 | 08:33
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 934x hilfreich)
Du anscheinend die Antwort aber nicht!ZitatDu hast die Frage verstanden, herzlichen Glückwunsch. :
Ja, Du benötigst die Zustimmung des Vermieters. Und zwar zu jedem Detail der baulichen Veränderung. Sonst siehe oben ...ZitatBraucht man die Zustimmung vom Vermieter oder nicht? :
#5
Antwort vom 17. Juli 2022 | 10:32
Von
Status: Lehrling (1007 Beiträge, 119x hilfreich)
ZitatUnser bisheriger Vorschlag war, dass wir mit Mieterhöhungen einverstanden sind und auch gern die Kosten teilen würden. Mittlerweile haben wir uns entschieden, die Kosten gern selbst tragen zu wollen. Es ist ein kleines Bad und die Kosten sind stemmbar. :
Es sollte klar sei das der VM hier aktiv zustimmen muss, das Ausbleiben eines Widerspruchs reicht nicht aus!
Die Kosten für die Badezimmersanierung mögen stemmbar sein aber sicherlich nicht unerheblich sein und wohl im 5-stelligen Bereich liegen. Ihr müsst euch klar machen das ihr dieses Geld dem VM quasi schenkt und so wie ich den Eingangsbeitrag lese hat der VM kein wirkliches Interesse auf euch zuzugehen.
Wenn ihr soviel Geld in eine Mietwohnung investiert solltet ihr (wie bereits in der ersten Antwort angesprochen) mit dem VM schriftlich vereinbaren:
- Verzicht auf Erhöhung der Kaltmiete für X Jahre
- Kündigungsverzicht für X Jahre, oder alternative eine anteilige Rückzahlung der Sanierungskosten.
Da der VM bisher aber wenig Interesse gezeigt hat glaube ich das er hier wenig Entgegenkommen zeigen wird.
Wahrscheinlich ist es besser sich nach eine neuen Wohnung umzuschauen die euren Anforderungen besser gerecht wird und das "Sanierungsgeld" in die zu erwartende höhere Miete und den Umzug zu stecken.
-- Editiert von Gerd61 am 17.07.2022 10:34
#6
Antwort vom 17. Juli 2022 | 12:41
Von
Status: Unbeschreiblich (40269 Beiträge, 14324x hilfreich)
Um es nochmal ganz klar zu formulieren. Es geht um keine Renovierung, es geht um einen Umbau. Und kein Vermieter/Eigentümer muss seine Hütte mal eben umbauen lassen.
wirdwerden
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