Bad vom Vermieter zerstört

10. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Lilian71
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 7x hilfreich)
Bad vom Vermieter zerstört

Halli hallo...

ich habe ein Problem und ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Wir suchten im Frühjahr ein Haus und haben es auch gefunden. Es ist aus dem Jahre 1977. Die Vermieter zeigten ziemlich deutlich, dass sie möglichst wenig im Haus machen möchten. Die Bäder waren total veraltet. Auch so gab es viel zu tun.

Da wir das Haus wollten, sagten wir, wir sanieren die Bäder allein. Kurze Zeit später dachten wir uns aber, warum sollten wir das tun? Es ist deren Haus. Das Geld bekommen wir nie wieder.

Also sagten wir denen Bescheid, dass wir ein Problem haben. Derjenige -ein Fachmann- der uns helfen sollte, fällt aus. Das war noch vor dem Unterschreiben des Mietvertrages. Der Vermieter sagte, okay, er lässt das Bad dann machen. Er wird sich Kostenvoranschläge einholen.

Kurze Zeit später, ich glaube der Mietvertrag war dann schon unterschrieben, sagte er, die Firmen sind zu teuer. Er kauft die sanitären Oblekte selbst und baut alles ein. Bat um Mithilfe, die auch zugesagt wurde.

Dazu muss ich sagen, dass im Mietvertrag steht, dass er die sanitären Einrichtungen besorgt und wir für den Einbau sorgen.

Aber wie gesagt, es gab mündliche Absprachen, dass er es einbaut. Wir mussten regelrecht drängen. Nie hatte er Zeit. Unheimlich viele Dinge standen noch von ihm im Haus, es gab und gibt noch immer Mängel, worauf er offensichtlich keine Lust hat.

Als wir eines Tages unterwegs waren, riefen uns unsere Kids an. Der Vermieter sei da und hat begonnen, das Bad zu zerschlagen. Irgendwann waren wir zu Hause und sahen die Baustelle. Es war alles raus. Nur noch Schutt und Asche.

Er sagte dann, vor dem Urlaub schafft er den Einbau nicht mehr. Er hat zu viel zu tun. Wir freuten uns nicht grad, aber naja.
Sein Gerümpel stand auch noch immer überall rum und es zeigten sich immer mehr Mängel.

Nach seinem Urlaub meldete er sich nicht gleich. Wir warteten. Wie erwartet meldete er sich, als die zweite Kaution fällig war. Von Mängelbeseitigung war keine Rede. Nach anwaltlichem Rat behielten wir die Kaution ein. In Verbindung mit einem Einschreiben, dass wir erst die komplette Beseitigung aller Mängel fordern, dann gibt es die Kaution. Wir zahlen bis dato auch die volle Miete!

Er kam samt Frau her. Es fand eine Begehung des Hauses statt. Alle Mängel wurden gezeigt. Ich sagte, oberste Prio hat das Bad. Sie fiel mir gleich ins Wort. Das Bad machen wir nicht mehr. Das war Freundschaft. -Freundschaft???- Wir kennen die kaum! Wenn sie ehrlich wären, dann würden sie zugeben, dass es nichts mit Freundschaft zu tun hat, sondern es ging darum, das Haus möglichst schnell zu vermieten, weil Oma ins Pflegeheim soll und das kostet ja!!!

Er sagte aber dann sofort, dass wir evtl. die erste Oktoberwoche vormerken sollen, um das Bad weiter zu machen.

Aus welchen Gründen auch immer. Gestern brachten sie uns einen Brief. Warfen uns tausend Dinge vor. Unter anderem wie billig wir doch wohnen! Das hörten wir doch schon so oft von denen. Als ob sie uns was schenken. Wir bewohnen 170 Quadratmeter bei Wolfsburg. In einem Dorf. Ähnliche Häuser die in der Zeitung stehen, sind nicht teurer. Wir bezahlen 700 kalt.

Auf jeden Fall beruft er sich auf den Mietvertrag. All die mündlichen Absprachen will er jetzt vergessen. Er fordert uns auf, das Bad fachgerecht in Ordnung zu bringen. Ein Bad, welches ER zertrümmert hat.

Kann er das? Ich denk mal nicht. Und wenn doch, dann zweifle ich an der Gesetzgebung.

Ich hoffe auf schnelle Antworten.

Ach ja, er fordert die Kaution. Er meinte, wir dürfen das nicht. Unser Anwalt sagte aber, wir haben ein Zurückbehaltungsrecht. Er will sie bis übermorgen ein, ansonsten droht er mit rechtlichen Schritte.

Ich hoffe, ihr könnt mir ein bissel helfen.

Danke im Voraus.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 1629x hilfreich)

Wenn Aussage gegen Aussage steht, dann wird notfalls das schriftliche gelten, er besorgt die Teile, Ihr baut sie ein.

Gruß

Michael

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#2
 Von 
Lilian71
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 7x hilfreich)

Ja, aber ER hat alles zerhauen. Er kam her, ohne Vorankündigung und holte alles raus.

Er kann doch nicht alles zerhauen, dann sagen, es bleibt alles stehen und liegen. Denn wenn wir es allein gemacht hätten, läge es doch in unserem Ermessen, WANN wir damit anfangen. Dann hätten wir gewartet, bis "unser" Fachmann wieder vor Ort ist und hätte nicht über Monate hinweg solch eine Ruine.

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 1629x hilfreich)

VM schriftlich auffordern den Schaden wieder zu ersetzen, First setzen, hier dürften aufgrund der Dringlichkeit 5 Tage genügen, danach selbst aktiv werden und die Kosten mit der Miete verrechnen.

Gruß

Michael

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#4
 Von 
Lilian71
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 7x hilfreich)

Wir haben ihn aufgefordert. Und gestern kamen sie mit dem Brief, wo alles drinsteht. U. a., dass sie das Bad nicht machen werden. Jetzt wird alles einem Anwalt übergeben.

Wir wollen halt erstmal genau wissen, ob wir im Recht sind, bevor wir tätig werden. Nicht, dass wir auf den Kosten sitzen bleiben.

Wann kann man denn als Mieter fristlos kündigen??? Wir schauen uns nachher ein anderes Haus an und es wäre sofort zu haben. Wenn wir die Kündigungsfrist einhalten, könnte es uns ja durch die Lappen gehen. Gibt es da Möglichkeiten? Aber daran glaub ich nicht :-/

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 1629x hilfreich)

Wie war das denn mit dem Bad ?

Ist Euer VM einfach in die Wohnung ein gedrungen und hat es zersört ? Wäre Hausfriedensburch und Ihr könntet hier evtl. fristlos kündigen.

http://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/zutritt/zutritt-kuendigung-64S305-98-273.html

Weis aber nicht ob das jetzt auch so auf Euch zutrifft, da er ja von Euren Kindern eingelassen wurde, oder ??

Gruß

Michael

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#6
 Von 
Lilian71
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 7x hilfreich)

Ja, er wurde von den Kindern reingelassen. Es war nicht abgesprochen. Eigentlich hätte es sich ja gehört, dass der gnädige Herr sich telefonisch hätte angemeldet. Dann hätten wir uns drauf eingestellt und ihm helfen können, so wie es abgesprochen war.

Heute sind wir heilfroh, dass es nicht so war. Dass er sein Bad ganz allein zerschossen hat.

Hätte ja sein können, Gründe für fristlose Kündigung wegen einem total zerrütteten Verhältnis. Unzumutbarkeit oder so *grübel*

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#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 1629x hilfreich)

Dioe Frage ist, wenn es vor Gericht geht, ob der Richter das genau so sieht.

Gruß

Michael

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#8
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Hallo, Du schreibst, daß ihr bereits mit einem Anwalt in Verbindung steht, dann wäre es wirklich am Besten, die ganze Sache auch von diesem Anwalt beurteilen zu lassen. Wir können hier nur Tipps geben, wie die Sache letztendlich am Besten zu behandeln ist, kann euch nur ein Anwalt sagen, der wirklich alle Umstände kennt.

gruß
avalon 2006


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"Das Leben ist eines der Härtesten."

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#9
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 908x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
Lilian71
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 7x hilfreich)

Die Ksution haben wir zurückbehalten weil: einige Fenster undicht sind, der Vermieter noch einige Kellerrräume mit seinen Sachen zu stehen hatte, eine Treppe im Haus hat zu den Wänden hin Löcher. Wir können sie nicht streichen, da diese erst mal in Ordnung gebracht werden muss. Sie sieht vollkommen zerfressen aus. Außerdem hauste dort eine Mausfamilie! Auf der Terrasse befinden sich lose Fliesen, weil Baumwurzeln drunter wachsen, eine Platte im Eingang ist total locker (sturzgefahr) und der Pfeiler am Eingang hat oben nur noch lose Steine. Er wurde wohl von einem Müllfahrzeug angefahren. Wenn ich Pech habe, fällt mir mal so ein Teil auf den Fuß.
Die Mischbatterie im Bad funktioniert nicht richtig. Teilweisweise hat man sie plötzlich in der Hand. An der Terrasse befinden sich zwei kaputte Glasplatten. Viel Spaß dem der reinfällt! Die hat er gestern allerdings in Angriff genommen.

Zum Bad. Es gab eine mündliche Absprache, dass wir das Bad ZUSAMMEN sanieren. Nur aus diesem Grund hatte er unsere Zustimmung, dass er loslegen kann.

Hätten wir die mdl. Vereinbarung nicht gehabt, hätten wir ihm nicht erlaubt, das Bad zu zertrümmern, da wir die finanziellen Mittel noch gar nicht hatten, um das in Angriff zu nehmen. Heißt auf gut Deutsch: Das Bad wäre jetzt noch in seinem eigentlichen Zustand und wir könnten es nutzen, bzw. hätten diese Baustelle nicht.

Wie gesagt, er durfte es nur auf Grund der Absprache zerstören. Ansonsten hätten wir das nie zugelassen.

Fakt ist jetzt, dass er keine Lust mehr drauf hat und jetzt versucht, das Ganze auf uns abzuwälzen!

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#11
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 908x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Lilian71
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 7x hilfreich)

Die Mängel waren bei Beginn nicht bekannt. Dass es zieht merkt man ja wohl erst, wenn es draußen windig ist. Die Treppe war komplett mit Auslegware überzogen, wir entdeckten die Löcher, nachdem wir die Auslegware weggeschmissen hatten. Die kaputten Scheiben auf der Terrasse sahen wir sofort und bemängelten es. Soweit ich weiß, muss der Vermieter nur solche Schäden nicht beheben, die schon von Anfang an da waren und von mir fahrlässig nicht gesehen wurden.

Ich habe nie geschrieben, dass er die Baumaßnahmen eigenmächtig begann. Es war abgesprochen, dass wir das Bad zusammen waren. Er stand dann plötzlich bei uns im Haus und legte los. Er hatte keinen Termin mit uns abgesprochen. Und wie schon mehrfach geschrieben, er durfte nur beginnen, weil es eine Zusammenarbeit geben sollte! Ansonsten hätten wir das Bad aus finanziellen Gründen erst später begonnen.

Wo bleibt unser Recht. Er sagt, er macht das, dann haut er alles kurz und klein und lässt uns jetzt hängen?!

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#13
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

die mündliche Absprache zählt nur, wenn sie mitttels Dritter als Zeugen beweisbar ist. Ansonsten gilt der schriftliche Mietvertrag. Das sieht also nicht so gut aus.
Versucht mit einem Schreiben Eures Anwalts der Eure Position darstellt und zur Handlung gemäß der Absprache auffordert dennoch, die Vermieter in die Pflicht zu nehmen. Oftmals reicht das bereits aus.

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