Badewanne vereinbart, jetzt nur Dusche?

30. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Kai_KS
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Badewanne vereinbart, jetzt nur Dusche?

Hallo zusammen,

ich will zum 1.12. hin in meine neue Wohnung ziehen.
Die Wohnung an sich konnte ich mir nicht ansehen, lediglich eine baugleiche ein paar Häuser weiter mit einer echt schicken Eckbadewanne.

Die Aussage der "Vor-Ort-Betreuerin" der Wohnungsbaugesellschaft war nach Rücksprache mit dem Hausmeister, dass in der neuen, BAUGLEICHEN, Wohnung ebenfalls eine Badewanne vorhanden ist.

Jetzt aber stellt sich heraus, das dort nur eine Dusche installiert ist, und das so blöd, dass diese Ecke nicht mehr gescheit genutzt werden kann.

Im Mietvertrag steht auch: Wohnung mit Badewanne.


Die jetzige Mieterin gibt morgen Ihre Schlüssel ab, ich erhalte sie kurz vor dem Dezember. Das heißt, die Verwaltung hat 4 Wochen Zeit etwaige Reparaturen, etc durchzuführen.

Ist die Wohnungsbaugesellschaft jetzt in der Pflicht, dort eine Badewanne einzubauen? Evtl auch eine baugleiche wie in der anderen Wohnung?

Denn die war u.A. der ausschlaggebende Punkt, wegen dem ich mich für diese Wohnung entschieden habe.

Wer kann mir hier einen Rat geben, wie ich mit der Wohnungsbaugesellschaft reden soll? Ich habe die Vor-Ort-Betreuerin angerufen und sie meinte, sie weiß es nicht genau und mir die Nummer des Hausmeisters gegeben.

Vielen Dank und viele Grüße aus Kassel!

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

Naja, der Hausmeister wird da wohl am wenigsten ausrichten können.

Am besten macht man alles dieser Art schriftlich. Du hast ja nun schon die Erfahrung gemacht, wie zuverlässig mündliche Aussagen sind. Gerade die Vor-Ort-Betreuerin hat schließlich die Wanne zugesagt und verweist nun an andere (Zitat: Die Aussage der "Vor-Ort-Betreuerin" der Wohnungsbaugesellschaft war nach Rücksprache mit dem Hausmeister, dass in der neuen, BAUGLEICHEN, Wohnung ebenfalls eine Badewanne vorhanden ist.).

Du hast den großen Vorteil, dass im MV eine Wanne festgehalten ist.
Ich würde zuerst einfach mal die Wohnungsbauges. anschreiben, dass bei der Besichtigung eine Dusche vorgefunden wurde, obwohl im MV eine Badewanne vereinbart ist und auch die Vor-Ort-Betreuerin die Wanne zugesagt hatte (Angabe von Name und Datum immer gut). Bitte dann um Zusicherung, dass bis zu deinem Einzugstermin die vertraglichen Bedingungen erfüllt sind.....blabla.....evtl. Kompromisse usw.

-- Editiert von HeHe am 30.10.2008 13:33

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kai_KS
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei sowas bin ich leider etwas naiv GEWESEN! In Zukunft auch nicht mehr.
Also am besten schriftlich eine Frist zum Einzug setzen, dass die vertraglichen Bedingungen erfüllt werden müssen?

Gibt es speziell dafür irgendwelche Paragraphen im Mietrecht?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kai_KS
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Für die Nachwelt hab ich heute selber mal geblättert:

BGB §536 Sachmängel


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)

Der Vermieter wird wohl nicht wegen eines Mietvertrags die Dusche auf Wanne
umbauen.
Eher kann man deswegen über den Mietpreis erneut verhandeln, oder man einigt sich über eine Vertragsaufhebung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kai_KS
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich sehe da schon eine Chance. Der "Vermieter" hat knapp 45000 Wohnungen.
Da dürfte es kein Problem sein, eine Badewanne einzubauen.

In der anderen Wohnung ist eine Badewanne vorhanden, für die selbe Miete...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.492 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen