Guten Tag
Ich wohne nun seid circa zwei Jahren in meiner aktuellen Wohnung. In der Dusche gibt es ein Problem mit den Fugen. Die Fugen waren bereits bei Bezug der Wohnung in keinem guten Zustand. Sie waren verfärbt und brüchig. Dies wurde bei der Übergabe der Wohnung jedoch nicht festgehalten. Nun habe ich den Vermieter darauf angesprochen, dass die Fugen teilweise erneuert werden müssen. Die Silikonfugen müssen vollständig erneuert werden. Da meinte der Vermieter ich könnte mit ihm die Fugen entfernen und dann würde jemand kommen der diese dann erneuert. Bei den anderen Fugen meinte der Vermieter jedoch das da ein Handwerker kommen muss, wenn wir das wollen. Die Kosten dafür müssten dann über die Miete oder so 50/50 übernommen werden. Er meint da wir das ja nicht festgehalten haben als wir die Wohnung übernommen haben, wäre das so zulässig. Meine Frage ist jetzt ob das so zulässig ist. Müssten wir die Kosten dafür übernehmen?
Badezimmer Fugen
22. November 2023
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Frage vom 22. November 2023 | 18:30
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Badezimmer Fugen
#1
Antwort vom 22. November 2023 | 18:35
Von
Status: Senior-Partner (6352 Beiträge, 873x hilfreich)
Das Problem wird sein:
Zitat :Dies wurde bei der Übergabe der Wohnung jedoch nicht festgehalten
Du musst das Silikon nicht entfernen, ich rate dir dazu die Finger davon zu lassen.
Setz dich hin, schreibe eine ordentliche Mängelanzeige (Brief, echtes Papier) und fordere den Vemieter auf die Mängel zu beheben. Frist setzen, sei hier großzügig, ich würde bis Ende Januar nehmen. Den Brief dann per Einwurf-Einschreiben an den Vermieter.
Nochmals, Finger weg von dem Silikon und den Fugen. (Nur Saubermachen kannst und sollst du sie)
#2
Antwort vom 23. November 2023 | 06:31
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Okay, danke. Also es wurde bei der Übergabe nicht notiert. Es gibt jedoch Fotos die zeigen, dass der Zustand bei der Übergabe bereits so war. Stellt das dann immernoch ein Problem dar, weil es nicht in der Übergabe notiert wurde?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 23. November 2023 | 09:03
Von
Status: Lehrling (1616 Beiträge, 276x hilfreich)
Zitat :Also es wurde bei der Übergabe nicht notiert.
Meiner Meinung nach ist das nicht relevant.
Fugen werden nun mal altersbedingt brüchig und es ist meiner Meinung nach Aufgabe des Vermieters diese regelmäßig zu reparieren, da es zur Instandhaltung der Mietsache gehört.
Was sollte sich daran ändern ob es im übergabeprotokoll aufgeführt wurde oder nicht?
#4
Antwort vom 23. November 2023 | 09:19
Von
Status: Unparteiischer (9601 Beiträge, 2033x hilfreich)
Zitat :Meiner Meinung nach ist das nicht relevant.
Dem schliesse ich mich an
#5
Antwort vom 23. November 2023 | 10:45
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Naja laut Vermieter könnte es ja dann schlecht gepflegt worden sein.
#6
Antwort vom 23. November 2023 | 10:56
Von
Status: Gelehrter (10716 Beiträge, 4712x hilfreich)
Nur zu. Der Vermieter ist beweispflichtig. Er müsste beweisen, dass du während deiner Mietzeit durch unsachgemäßen Gebrauch (hier wohl falsche oder zuwenig Pflege) einen Schaden verursacht hast. Keine Ahnung, wie ihm das gelingen soll.Zitat :Naja laut Vermieter könnte es ja dann schlecht gepflegt worden sein.
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