Tag zusammen!
Mein Problem:
Ich bin Vermieter von 2 Wohnungen und lebe im gleichen Haus in einer Dritten.
Beide Wohnungen sind seit ca. 30 Jahren bewohnt. Das Haus wurde 72´gebaut.
Vor 8 Jahren gab es einen Leitungsschaden in dem Badezimmer des einen Mieters.
Im Zuge der notwendigen Renovierung wurden die beiden Mieterbadezimmer voll saniert.
Die Badezimmer liegen Nebeneinander. Devinitiv ALLES wurde durch Handwerksbetriebe NEU gemacht incl. wandtrockenlegung, estrichbelag, fliesen, edelstahlrohre, amaturen usw. Die Kosten beliefen sich auf ca. 22000 Euro (45000DM)
vor 3 Jahren wurde die Aussenwand des Hauses neu Vollisoliert.
Im Badezimmer des einen Mieters gibt es keine beanstandungen... (war ich gestern zufällig noch drin)
Heute nach meiner Nachtschicht (!) passte mich der andere Mieter ab und zeigte mir sein Bad.
Die fliessen in der Dusche sind teilweise gebrochen, stehen oben bis zu 2cm von der wand ab. Die Schäden reichen bis zur Amatur. Darüber sind sie fester aber auch nicht in ordnung. Neben der Duschwanne beginnt der Schaden so ab ca. 70cm. Alles ist "siffig" und verwohnt. Von mir geschätzte kosten zur reperatur belaufen sich auf rund 2500 - 3000 Euro. (gleichwertig zum "urzustand")
Ich verstehe mich eigendlich gut mit meinen Mietern. (kein Wunder) Dieser ist seit 30 Jahren da (erstmieter). Alle Mieter zahlen "sozialmieten" rund 25% unter ortsüblich.
Es gibt selbstverständlich einen Mietvertrag indem unter anderem steht das der Mieter Schäden unverzüglich dem Vermieter melden muss...
Der schaden kann nicht von heut auf morgen entstanden sein.
Mein Mieter meint das ich (sofort) abhilfe schaffen muss.
Ich denke das auch da sonst die Aussenwand (bausubstans) leidet. Nur will ich nicht die kosten hierfür alleine tragen!
Frage: Was tun?
macht sich mein Mieter durch die verschleppung seiner Meldepflicht mithaftbar?
Wann gild ein Bad als "abgewohnt"
Nochmal! Der Schaden kommt nicht von ner kaputten Leitung oder ist sonst irgendwie Bauseits zu erklären! Das ist (so auch das allgemein Bild der Wohnung) durch die nachlässigkeit des Mieters alleine zu verantworten. Dessen bin ich absolut sicher!<img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=631">
Was würdet Ihr machen...
Was sagt das Gesetz...
Danke für antworten
findus
-- Editiert von findus am 27.10.2005 08:36:12
Badezimmer abgewohnt?
Das ist im Prinzip schon richtig erkannt.
Der Mieter muß Schäden an der Wohnung umgehend dem Vermieter melden, sobald er sie erkannt hat. Das gilt insbesondere bei offensichtlichen Schäden, welche sofort auffallen müssen. Versäumt der Mieter das, macht er sich schadensersatzpflichtig, soweit er durch die verspätete Meldung den finanziellen Schaden verschlimmert hat. Natürlich auch dann, wenn er den Schaden selbst verursacht hat.
Grundsätzlich wird es darauf ankommen, in welchem Umfang eine versäumte Schadensmeldung zur Entstehung des Schadens oder zur Schadenshöhe beigetragen hat. Schadenersatz kann man im übrigen immer nur für den Zeitwert der beschädigten Sache verlangen, nicht für die Wiederherstellung des Neuzustandes.
-- Editiert von fix am 27.10.2005 08:53:25
Danke fix!
und glückwunsch zu Deinem 800 dersten Beitrag!
was sagen die anderen?
Und jetzt?
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