Ein Vermieter besteht darauf, dass der Mieter
Badfliesen bei seinem Auszug entfernen muss, weil diese vom Vormieter so übernommen worden sind. Dies wurde im Übergabeprotokoll damals mit "sind vom Mieter fachgerecht zu entfernen" vermerkt. Die Fliesen selbst sind neutral (andere kommen auch nicht wieder rein), eben Standard, sehr sauber verlegt und bis auf zwei, drei Löchern noch perfekt in Schuss. Der Mieter vermutet, dass dies der Vermieter zusätzlich ins Übergabeprotokoll geschrieben hat - weil bei der Übergabe selbst keine Rede davon war.
Auf Nachfrage bekam der Mieter die Antwort, dass die Fliesen definitiv vom Vormieter verlegt wurden. Der Vermieter würde sich noch genau an den Vormieter und die Wohnung erinnern. Als der Mieter dann berechtigte Zweifel (aufgrund der Qualität der Arbeit im Vergleich zu den Küchenfliesen, sowie auf fehlende Restfliesen) an den Aussagen der Vermieters äußerte, meinte dieser dann lapidar, oder dann eben vom "Vormieter des Vormieters übernommen".
Desweiteren macht den Mieter stutzig, dass die Fliesen auch hinter solchen Einbauten wie Gastherme und Heizkörper verlegt sind, die ein Mieter normalerweise nicht so einfach abbekommt um dahinter Fliesen zu können.
Muss der Mieter diese Fliesen nun entfernen, wie es im Übergabeprotokoll festgehalten wurde? Oder ist womöglich diese Formulierung bzw. der ganze Sachverhalt ungültig?
Badfliesen bei Auszug entfernen?
Fragen zur Miete?
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"Der Mieter vermutet, dass dies der Vermieter zusätzlich ins Übergabeprotokoll geschrieben hat - weil bei der Übergabe selbst keine Rede davon war."
Hat der Mieter nach der Übergabe kein Exemplar des Übergabeprotokolls erhalten?
-- Editiert hamburgerin01 am 22.10.2011 19:34
Doch hat er. Allerdings zu blauäugig nicht wieder nachgeschaut.
Ein Gespräch mit dem Vormieter des Mieters ergab, dass sich der Vormieter nicht daran erinnern könne, dass er die Fliesen in irgendeiner Art und Weise entfernen hätte müssen, weil er diese vom Vorvormieter übernommen hat. Allerdings hat er keine Unterlagen mehr und kann sich auch nicht 100%-ig daran erinnern.
Muss der Vermieter solche Übergabeprotokolle aufheben? Gibt's eine Möglichkeit ggf. über einen Anwalt Einsicht in diese Protokolle zu erhalten? Eher nicht, oder?
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quote:
Dies wurde im Übergabeprotokoll damals mit "sind vom Mieter fachgerecht zu entfernen" vermerkt.
Und von beiden Vermieter und Mieter auch so unterschrieben?
quote:
Dies wurde im Übergabeprotokoll damals mit "sind vom Mieter fachgerecht zu entfernen" vermerkt.
Genauer Wortlaut?
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"
quote:
Doch hat er. Allerdings zu blauäugig nicht wieder nachgeschaut.
Wie wärs dann mal mit vergleichen ?
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