Hallo,
ich wohnte 6 Jahre lang in einer Mietwohnung. Der Vormieter hatte eine komische Konstruktion im Bad hingebaut ( 4 Eckhalter in die Wand gemacht und drüber tapeziert. Ein Brett mit LED Lampen. Eine Art Beleuchtung ). Jedenfalls war diese Konstruktion nach 2 Jahren defekt und ich fand sie sowieso furchtbar. Also habe ich sie abgebaut. Leider war sie so blöd angebaut das sie teilweise an der Tapete festgeklebt war und diese dann eingerissen ist. Ich habe mit Farbe das Ganze übermalt. Jedoch sind die Eckhalter noch in der Wand. Um diese zu entfernen müsste ich alles abreisen und neu tapezieren ( was ja nicht meine Aufgabe ist ).
Jedenfalls will der VM jetzt das ich auf meine Kosten alles entferne und/oder den Vorzustand wieder herstelle.
Diese Konstruktion steht aber nirgend drin. Weder im Mietvertrag, noch im Abnahmeprotokoll. Somit gibt es ja gar keinen Vorzustand
So wie es momentan ist, kann man es ja vermieten. Die Eckhalter sind halt noch in der Wand, aber alles andere ist sauber und ordentlich. Der Neumieter kann ja die Halter verwenden oder selbst entfernen und neue Tapete an die Wand machen.
Wer ist nun im Recht ? VM oder Mieter
?
Gruß
-- Editiert von Markus1988 am 09.04.2020 13:07
Badkonstruktion von Vormieter abgebaut. VM will nun Reparaturkosten.
Fragen zur Miete?
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7 Beiträge zu Mietrecht. Alles dreht sich um diese 1 Wohnung und diesen 1 Vermieter.
Bitte lies dir die Beiträge durch.
Dort findest du die Antworten, sogar mehrfach.
ZitatUm diese zu entfernen müsste ich alles abreisen und neu tapezieren ( was ja nicht meine Aufgabe ist ). :
Wessen Aufgabe sollte es denn sonst sein?
Du hast doch die Einrichtung entfernt und dadurch einen "Schaden" verursacht.
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ZitatWer ist nun im Recht ? VM oder Mieter ? :
Natürlich der Vermieter, denn Du hast fremdes Eigentum entfernt.
Unerklärlich wieso Du den Vormieter ins Spiel bringst, denn für Dich ist der Zustand wie Du (ihr) die Wohnung übernommen habt, maßgebend.
Findest Du selbst den Widerspruch in Deinen Aussagen?
ZitatJedenfalls war diese Konstruktion nach 2 Jahren defekt und ich fand sie sowieso furchtbar. Also habe ich sie abgebaut. :
ZitatDiese Konstruktion steht aber nirgend drin. Weder im Mietvertrag, noch im Abnahmeprotokoll. Somit gibt es ja gar keinen Vorzustand :
und bei fast allen zweifelt man etwas am Rechtsverständnis.ZitatX Beiträge zu Mietrecht. Alles dreht sich um diese 1 Wohnung und diesen 1 Vermieter. :
Berry
ZitatDiese Konstruktion steht aber nirgend drin. Weder im Mietvertrag, noch im Abnahmeprotokoll. Somit gibt es ja gar keinen Vorzustand :
Natürlich gibt es einen Vorzustand und den musst du wieder herstellen. Das dieser Vorzustand nicht dokumentiert ist spielt vom Grundsatz her überhaupt keine Rolle. Ggf. könnten Zeugen dies belegen!
Also, der VM kann nicht das Entfernen der Eckhalter verlangen. Das hat er deiner Darstellung aber auch gar nicht getan, er hat die Wiederherstellung des Vorzustandes verlangt, und nur ersatzweise die Entfernung der Eckhalter.
Ja, aber das war ja eine selbstgebaute Konstruktion des Vormieters. Hatte er mir ja selbst gesagt. Sie war so gebaut das sie nicht reparierbar war. Im Protokoll steht nur drin was das Bad an Austattung hat ( und nirgendwo steht die selbstgebaute Beleuchtung ).
Wenn ich nun die Eckhalter dran lasse, und an diese einfach ein Brett montiere, dann ist ja in etwa der Vorzustand hergestellt !? Dürfte der VM ja nichts mehr wollen können
Der VM verlangt ja von mir das ICH, auf MEINE Kosten, die Halter entfernen soll und neue Tapete anbringen. Das ist ja das Hauptproblem
-- Editiert von Markus1988 am 11.04.2020 10:56
ZitatJa, aber das war ja eine selbstgebaute Konstruktion des Vormieters. :
Die er bei Auszuh hätte entfernen müssen.
Wenn man die Konstruktion so vom Vormieter übernommen hat, wird man auch die Rückbauverpflichtung übernommen haben.
Zitatund nirgendwo steht die selbstgebaute Beleuchtung :
Auch das könnte eine Rückbauverpflichtung Deinerseits auslösen.
Es gibt 2 Varianten - welche davon zutrifft erschliesst sich aus deiner Schilderung nicht
a) du hast die Einrichtung vom Mietvorgänger übernommen
dann durftest (bzw. musstest sie auf Anforderung des Vermieters sogar) bei deinem Mietende entfernen und den vorherigen Zustand (ohne die Einrichtung) wieder herstellen
b) die Einrichtung war mitvermietet
dann durftest du sie nicht entfernen und musst sie jetzt wieder so herstellen wie sie bei deinem Mietbeginn war
"raus" bist du mit keiner der möglichen Varianten
a) scheint mir die für dich kostengünstigere Variante - und nach deiner Schilderung fordert dein Vermieter ja nur das
-- Editiert von Lolle am 11.04.2020 13:10
ZitatDer VM verlangt ja von mir das ICH, auf MEINE Kosten, die Halter entfernen soll und neue Tapete anbringen. Das ist ja das Hauptproblem :
Du hast die Installationen des Vormieters übernommen, damit musst du die Installationen des Vormieter (komplett!) entfernen u. wenn du dafür tapezieren musst, dann ist das dein Problem!
Ps.: Du willst doch mit aller Gewalt ins offene Messer rennen!?
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