Badrenovierung - muss ein Vermieter das Badezimmer nach einiger Zeit renovieren?

9. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest123-529
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 9x hilfreich)
Badrenovierung - muss ein Vermieter das Badezimmer nach einiger Zeit renovieren?

Kann mir jemand helfen oder hat jemand Ahnung?

Ich wohne seit 2 Jahren in einer Mietwohnung!

Mein Badezimmer ist ca. 40 Jahre alt! Die Wanne hat keine Beschichtung - die Kachel und der Boden sind alt (der Boden auch defekt), es rostet überall etc. etc...Muss ein Vermieter das Badezimmer nach einiger Zeit renovieren?!? Was kann ich machen - sollte ich kein neues Badezimmer bekommen, muss ich mich nach einer neuen Wohnung umschauen....

Vielen Dank schon mal

Tanja

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-529
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 9x hilfreich)

P.S.

Als ich eingezogen bin, sagte mein Vermieter er würde das Badezimmer nicht renovieren - ich habe jetzt schon das Waschbecken erneuert...er teilte mir mit, dass ich die Kosten für die Renovierung übernehmen müsste..

9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

naja, dann passts doch.

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#3
 Von 
guest123-529
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 9x hilfreich)

meine Frag ist ja ob das rechtlich in Ordnung ist - wenn das Bad schon so alt ist?!?!?

Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Tanja9,


vor dem gleichen Problem stand ich vor einiger Zeit auch. Zwar war mein Bad etwas jünger (70er-Jahre-Stil), aber ansonsten kam das hin.

Ich habe mich damals (Mitgliedschaft sei dank) beim Mieterschutzbund beraten lassen. Das Ergebnis entsprach leider nicht dem, was ich mir erhofft hatte, dürfte aber auf den Fall hier durchaus übertragbar sein.

Der Punkt ist der, daß Sie die Wohnung mit dem Bad in diesem Zustand gemietet haben. Sofern die Räumlichkeit selbst sowie deren Einrichtung zum vorgesehenen Gebrauch nutzbar sind (auch wenn u.U. einzeln Einschränkungen bestehen), besteht grundsätzlich betrachtet keine Verpflichtung des Vermieters, eine komplette Renovierung/Sanierung durchführen zu lassen.

Ist insgesamt stark einzelfallabhängig. Ich habe mich dann mit meiner Vermieterin zusammen- und auseinandergesetzt und wir habe dann eine einvernehmliche Lösung gefunden, mit der ich ein neues Bad bekam und sie ihre Ruhe hatte.

Eine Renovierung auf Kosten des Mieters kann der Vermieter aber nicht verlangen.


MfG,

der Ritter

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#5
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

ja, war Dir doch bekannt, dass das Bad alt ist und nichts dran gemacht wird.....

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-529
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 9x hilfreich)

Vielen Dank für die Info :-) werd mich dann mal mit der neuen Hausverwaltung in Verbindung setzen :-)

MfG Tanja

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

@det11: Postingschinder! ;)

@Tanja9: Gerne geschehen. :)

Noch ein Tipp (gibt's heute gratis dazu): Eine weitere Möglichkeit ist es, sich mit dem Vermieter auf eine Kostenteilung der Renovierung zu einigen und den Eigenanteil dann beim nächsten Lohnsteuerjahresausgleich geltend zu machen, denn 20% der Kosten können m.W. abgesetzt werden (sofern, wie ich natürlich voraussetze, die entsprechenden Rechnungen vorhanden sind und vorgelegt werden können).

Ein Teil vom Restbetrag läßt sich bei einem späteren Auszug u.U. als Abstandszahlung vom Nachmieter wiederholen.


MfG,

der Ritter

-- Editiert von DerRitter am 09.01.2006 15:00:47

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#8
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

@Ritter, sorry, hatten wir wohl gleichzeitig geschrieben..........



(Dies ist ein Versuch des Postingschindens :) )

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#9
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Soweit ich das als Nicht-Posting-Schinder beurteilen kann:

Der Versuch war durchaus erfolgreich! ;)

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