Hallo, vll. kann mir jemand was dazu sagen. Habe 2016 mit meinem Mann ein Einfamilienhaus mit grossem Grundstück gemietet. Nun hatte mein Mann leider die sehr grossen Zypressen untenrum geschnitten. Die sind nun an diesen Stellen braun. Leider ist mein Mann im November verstorben. Ich habe nun fristgerecht zum 30.04.2019 gekündigt. Habe jetzt das Problem, das die Vermieterin deswegen Theater macht und einen Fachmann bestellen will, der diese evtl. austauscht. Was aber sehr teuer werden wird. Ausserdem will sie deshalb die Kaution einbehalten. Ich weiss nicht, wie ich mich verhalten soll.
Bäume geschnitten, sind jetzt braun.
Fragen zur Miete?
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Hallo
Erstmal zu den Zypressen - zum Rückschnitt
Zypressen können braun werden durch zu große Trockenheit, durch zu viel Nässe/Staunässe, durch Pilzerkrankung, durch Magnesiummangel - oder innen durch Lichtmangel
Zypressen sind bekannt/berüchtigt dafür, dass sie von innen heraus verkahlen - d.h. bei lange unterlassener Pflege führt ein Rückschnitt/Verjüngungsschnitt i.d.R. nur zu dauerhaft kahlen Stellen.
Man sollte sie daher lieber häufiger nur schwach zurückschneiden, als selten stark, weil die nur an den Seitentrieben mit Blattschüppchen wieder austreiben und weil sonst eben kahle Stellen bleiben.
Das wird oft falsch gemacht - so verkahlte, totgeschnittene Zypressen/Hecken sieht man häufig.
Vielleicht mal hier was zum Nachlesen
https://www.gartenlexikon.de/pflanzen/zypressen.html
https://praxistipps.focus.de/zypressen-werden-braun-daran-liegts_96301
https://www.mein-schoener-garten.de/gartenpraxis/ziergaerten/lebensbaum-und-scheinzypresse-rueckschnitt-9951
Ob sich die Zypressen wieder erholen sieht man erst nach dem Austrieb im Frühjahr.
Falls dein Mann die Zypressen durch seinen Rückschnitt tatsächlich irreparabel geschädigt hat, dann macht die Vermieterin/Eigentümerin der geschädigten Bäume möglicherweise völlig zu recht "Theater", denn dann hat sie Anspruch auf Schadenersatz - falls sie mit dieser Beschädigung nicht einverstanden war oder z.B. diese Art des Rückschnitts explizit so eingefordert hätte.
Schadenersatz kann gehen bis zu "wieder unbeschädigte Bäume gleicher Art und Größe" oder Geldersatz - aber immer nur in Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens.
Ob ein Schadenersatzanspruch besteht und wenn ja in welcher Höhe/Art hängt aber von vielem ab, z.B.:
Ist das eher eine Heckenanpflanzung? oder freistehende Solitärbäume?
Was war zur Gartenpflege vereinbart?
> wart ihr zur Gartenpflege verpflichtet? (in welchem Umfang?)
> oder war die Gartenpflege Sache des Vermieters (evtl. gegen Kostenumlage)?
Wie wurden die Zypressen bisher gehalten? in welchen Zeitabständen von wem wie gepflegt/zurückgeschnitten?
etc. etc.
Falls du mehr dazu schreiben würdest und/oder sogar ein Foto hochladen, könnte man vielleicht mehr zu einem Schadenersatzanspruch sagen.
Wenn du eine Haftpflichtversicherung/Rechtschutzversicherung hast, dann empfiehlt es sich, den "Fall" dort zu melden. Ggf. kümmern die sich auch um die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Und jetzt?
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