Hallo,
ich schildere mal den Sachverhalt.
Am 01.05.07 haben wir eine Wohnung übernommen. Wir sind allerdings erst am 01.06.07 eingezogen.
Als wir undere Waschmaschine anschließen wollten, stellten wir fest, dass der Wasserhahn defekt ist. Das haben wir der Wohnungsverwaltung gemeldet. Nach 2 Wochen wurde der Schaden behoben.
Heute erhielt ich eine Rechnung von 73 EUR, dass wir den Schaden bezahlen müßten.
Ist das rechtmäßig? Der Wasserhahn war ja schon vor Einzug defekt. Leider haben wir es bei der Wohnungsübernahme nicht gesehen.
Wie ist Eure Meinung zu dem FAll?
Gruß
Rico
Bagatellschaden muß ich zahlen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Habt Ihr in Eurem Mietvertrag eine gültige Kleinreperaturenklausel ?
Natürlich müsstet Ihr den Schaden, wenn er schon bestanden hat nicht bezahlen, fragt sich nur wie die Beweislage aussieht.
Gruß
Michael
So eine Klausel steht im Mietvertrag drin.
Aber ich sehe halt nicht ein, dass ich dafür zahlen muß, obwohl Der Wasserhahn schon vor dem Einzug nicht funktioniert hat.
Andere Frage:
Auf Grund des Mangels konnten wir fast einen Monat die Waschmaschine nicht nutzen. Nach der Reparatur stellte sich raus, das noch was anderes defekt sei. Wäre das ein Grund gewesen, die Miete zu mindern?
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Aha.
was Aha?
Also erst einmal müssen Sie, bevor eine Mietminderung möglich ist, dem Vermieter den Mangel anzeigen und eine Frist zur Beseitigung setzen. Erst wenn diese verstrichen ist, ohne dass der Schaden behoben wurde, können Sie die Miete mindern.
Sie müßten beweisen, dass der Schaden bereits bestand, bevor Sie eingezogen sind.
Ohne Protokoll dürfte dies schwer sein
Ne Mietminderung habe ich nicht vor. Ich wollte das nur in meinen Brief mit erwähnen, dass ich sowas hätte machen können. So als kleinen Wink...
Vorrangig geht es mir um die Reparaturrechnung, ob das nun gestattet ist oder nicht.
Wenn das irgendwann im Laufe der Mietzeit gewesen wäre, würde ich ja auch zahlen. Aber doch nicht nen Schden, der schon vor dem Einzug bestand.
Bist Du sicher, daß es eine GÜTLIGE Kleinreperaturklausel ist, mit den Richtigen Begrenzungen ?
Gruß
Michael
Auszug aus meinem Mietvertrag etwas gekürzt.
Bagatellinstandhaltungsarbeiten, die einen Kostenaufwand bis zu einem Betrag von 70 EUR netto verursachen.
Bei mehreren Bagatell... im Jahr begrenzt sich die Kostenübernahme auf einen Höchstbetrag von 6% der Jahresmiete, höchstens 500 EUR.
Und die 73 Euro liegen innerhalb der Bagatellgrenze von 70 Euro???
Wenn mit "netto" ohne Mwst gemeint ist, dann würden 73 EUR incl. Mwst wohl darin liegen.
Gruß
Michael
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil........
Ne Mietminderung habe ich nicht vor. Ich wollte das nur in meinen Brief mit erwähnen, dass ich sowas hätte machen können. So als kleinen Wink...
Wenn Du es nicht vorhast, dann laß auch das 'winken'.
Vermieter können auch schon das 'Winken' sehr übelnehmen.
--- editiert vom Admin
ich habe jetzt den Brief weggeschickt. Das mit der Mietminderung habe ich auch weggelassen.
Mal sehen, was rauskommt...
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
@Blockwart
PN funktioniert nicht; 3 Fehlversuche.
--- editiert vom Admin
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Zur Info,
der Eigentümer hat nach meinem Brief von einer Kostenerstattung abgesehen.
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