Bald obdachlos wegen- Exfreund/Wohnungseigentümer

4. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb512435-47
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bald obdachlos wegen- Exfreund/Wohnungseigentümer

Ich wohne in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, dass meinem ex freund gehört, er ist Anfang Januar ausgezogen. Ich habe hier mietfrei gewohnt, er meinte anfangs dass ich weiter hier wohnen bleiben könnte, ich sagte ich werde versuchen bie Ende März etwas Neues zu finden. Da oft arbeitslos bin und auch negative Schufa habe ist es sehr schwer etwas zu finden. Ich war bisher selbständig hab aber nicht genug verdient. Zu meiner Frage .: es gab nie einen schriftlichen Mietvertrag, dennoch kann er mich einfach rausschmeißen von heute auf morgen ? Er hat ohne mit mir zu sprechen bereits neue Mieter die ab dem 15.4. einziehen sollen.. und denen hat er auch einfach Schon den Schlüssel gegeben damit die hier schon umbauen können .: er kommt und geht auch wie er will.: hab ich denn kein Recht auf Intimsphäre ? Also muss ich jetzt auf die Straße ? Obdachlos sein ? Er hat nie gesagt ich soll ausziehen , er hat nur meine Aussage dass ich Versuch bis März was neues zu finden. Und nagelt mich darauf fest.: und dann nie wieder drüber gesprochen ? Ich kann überhaupt nicht mehr schlafen. 1. weil ich Angst habe dass ich in der Kälte draußen schlafen muss und 2. weil doch jederzeit fremde in die Wohnung kommen können. Kann ich irgendwas tun ?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32912 Beiträge, 17281x hilfreich)

Kann ich irgendwas tun ? Ja - sich umgehend bei den zuständigen Behörden melden und sich von diesen einen Platz in einer Notunterkunft zuweisen lassen.
es gab nie einen schriftlichen Mietvertrag, dennoch Nicht mal einen mündlichen...
kann er mich einfach rausschmeißen von heute auf morgen Ja.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von fb512435-47):
Ich habe hier mietfrei gewohnt
Wurde jemals, in der Vergangenheit oder jetzt, irgendeine Form der Gegenleistung für die Überlassung des Wohnraums erbracht? Wenn ja, welche und lässt sich das beweisen?

Anhand der Frage kann man versuchen zu beurteilen, ob ein Mietvertrag zustande gekommen ist. Wenn nicht, dann ist Mietrecht nicht anwendbar und der Ex kann dich zügig vor die Tür setzen.

PS: Seit 3 Monaten seid ihr getrennt und du wohnst mietfrei. Schon bequem sowas. Dir ist schon der Gedanke gekommen, dass das nicht ewig so weitergeht, oder? Ich kann mir nicht vorstellen, dass du bei ernsthafter Suche wirkliche keine andere Wohnung, WG Zimmer oder ähnliches finden konntest. Woraus ich den Schluss ziehe, dass du entweder nicht ernsthaft gesucht hast oder deine Ansprüche zu hoch sind. Beides solltes du schleunigst ändern.

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#3
 Von 
fb512435-47
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ne ne so ist das nicht. Ich hab mehrfach angeboten Miete zu zahlen. Ich hab um einen Mietvertrag mehrfach gebettelt aber es hies immer nur ja ja aber bis kam. Ich hab sogar versucht eine nebenkostenabrechnung zu bekommen fürs Amt damit er bisschen was bekommt: hat er mir nie gegeben ./
Und natürlich hab ich monatlich Bär Geld gezahlt: aber leider nichts nachweisbar

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Haben SIe die Aufforerung zur Räumung der Wohnung schriftlich bekommen?

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von fb512435-47):
Ich hab mehrfach angeboten Miete zu zahlen. Ich hab um einen Mietvertrag mehrfach gebettelt
Das alleine bringt nichts. Die Frage wäre eher, ob eine konkrete Mietzahlung vereinbart wurde? Wie mir scheint nein.

Zitat (von fb512435-47):
Und natürlich hab ich monatlich Bär Geld gezahlt: aber leider nichts nachweisbar
Wenn du dich um eine andere Wohnung bemüht hast, solltest du die typische Miethöhe in der Umgebung kennen. Kommen deine monatlichen Zahlungen auch nur in die Nähe der Vergleichsmieten oder war das eher im Bereich der angefallenen Nebenkosten? Wurden diese Zahlungen auch nach Auszug des Ex geleistet?

Hintergrund: Natürlich ist es schwierig, wenn Zahlungen nicht beweisbar sind. Aber unabhängig davon kann man ja erstmal prüfen, ob diese Zahlungen überhaupt einen Mietvertrag begründet haben. Auch bei einer unentgeltlichen Überlassung von Wohnraum (Leihe) ist es möglich, die Betriebskosten auf den Bewohner umzugelen. Das wäre noch kein Mietvertrag. Zum Mietvertrag wird es dann, wenn mehr als Nebenkosten bezahlt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Auch eine Leihe muss ordnungsgemäß beendet werden.

Da hilft es nix Scheuklappen aufzuhaben und DInge zu überhören. Ihr Ex hat die Wohnung weiter vermietet. Weiß er, dass Sie nicht ausziehen werden (können)? WIe können Sie ihm denn nachweisen, dass Sie sich ordentlich bemüht haben? Es gibt die Möglichkeit in einer WG unterzukommen, die gibt es in jeder Stadt, das wäre doch erst mal eine Möglichkeit. Sie beziehen ALGII, also haben Sie Zeit sich zu sputen und zu kümmern.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32912 Beiträge, 17281x hilfreich)

Zitat:
Ich habe hier mietfrei gewohnt


Zitat:
Und natürlich hab ich monatlich Bär Geld gezahlt


Nun ja - nicht gerade glaubwürdig...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38487 Beiträge, 14014x hilfreich)

Was haben wir? Jedenfalls Chaos, ob mehr, das wissen wir nicht. Mit mehr meine ich irgendwas juristisch "Anfassbares." Da finde ich nichts. Und ich bin wirklich kreativ, in der Richtung zumindest. Man hat zusammen gelebt, es wurde für die Folgezeit nichts Gescheitets vereinbart Fragestellerin weiss, dass er sie als Mieterin nicht haben wollte. Sichert zu, zu einem bestimmten Termin auszuziehen. Selbst @ cauchy, der ja nun wirklich sehr mieterfreundlich ist, kann hier keinen Weg aufzeigen.

Es kann dahingestellt bleiben, ob hier irgendwann gebündeltes Bares dem Vermieter in die Hand gedrückt worden ist, und zu welchem Behufe. Eine Selbständige sollte eigentlich wissen, wie ordnungsgemäßer Zahlungsverkehr abgewickelt wird. So mit Sicherheit nicht! Außerdem kann man durch duch Zahlungen bei der Konstellation wie hier kein Vertragsverhältnis begründen.

Was ist zu tun? Sofort das ganze Programm starten. Alle sozialen Einrichtungen in Deiner Stadt, die bei drohender Obdachlosigkeit zuständig sein könnten, kontaktieren. Also Wohnungsamt, Wohnungsgesellschaften (sozialer Wohnungsbau) u.s.w. Eben alle. Den Umzug klären, incl. Einlagerung der Möbel. Das ist nicht teuer (wird ja nicht die Masse sein, die Du hast), möglicherweise bezahlt das sogar das JC, ist auf jeden Fall preiswerter als eine neue Wohnung. Vielleicht ist der Ex ja auch bereit, die Möbel in seinem Haus wo auch immer einzulagern. Die Übergangsunterkunft organisieren. Und vielleicht endlich mal auf die Idee kommen, die Selbständigkeit aufzugeben und sich einen Job zu suchen? Denn wenn die Selbständigkeit so chaotisch organisiert ist wie die Abwicklung des Verhältnisses mit dem Ex, dann wird das nie was.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32284 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von fb512435-47):
eine nebenkostenabrechnung zu bekommen fürs Amt damit er bisschen was bekommt:
Achtung! Das Amt ist im Spiel.
Da das JC gemeint ist--- die zahlen nicht, wenn kein Mietvertrag oder BK-Abrechnung vorgelegt wird.
Die zahlen gar nichts, wenn man mietfrei bei einem Partner wohnt, dem das MFH gehört.
Zitat (von fb512435-47):
Und natürlich hab ich monatlich Bär Geld gezahlt:
Also Bargeld--- von welchem Geld denn?

Wie lange wohnst du dort? Und warum ist der Eigentümer aus seiner eigenen Wohnung ausgezogen?

Hier fehlen ein paar Seiten der Story. :crazy:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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