Balkon - energetischen Modernisierung

25. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
starker-Mieter
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Balkon - energetischen Modernisierung

In wieweit kann man ein Balkon im Zuge einer energetischen Modernisierung ohne die Einwilligung des Mieter verglast werden?

Es handelt sich um einen in die Wohnung hineinragenden Balkon der mit der Aussenkante der Hauswand abschließt. Um die Dämmung zu optimieren hat der VM vorgeschlagen eine über die gesamte Öffnung des Balkons gehende Schiebefenstertürkonstruktion anzubringen so das also das große Türfenster mit der gedämmten Hauswand abschließt. Der VM begründet sein Vorhaben damit dass der Balkon sonst zu umständlich gedämmt werden müsste. Kann der Mieter darauf bestehen dass der Balkon in seinem ursprünglichen Charakter bestehen bleibt?


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-- Editiert am 25.05.2010 12:55

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17 Antworten
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#1
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Warum sollte er ?



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#2
 Von 
starker-Mieter
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielleicht weil er Raucher ist und die frische Luft liebt.

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#3
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Ist doch ein Schiebefenster.



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#4
 Von 
starker-Mieter
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber der Charakter der Wohnung die beim unterzeichnen des Mietvertrages gemietet wurde ändert sich doch dadurch. Und der Mieter soll es auch noch zahlen... 11% usw. Geht das so einfach?

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#5
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Wenn es einfach wäre, würde es ja jeder machen.
Es ist auf jeden Fall nicht unmöglich.
Zu unterscheiden wäre ohnehin die Maßnahme an sich und die Kostentragung.



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#6
 Von 
starker-Mieter
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

- Ist doch ein Schiebefenster.-




Im Winter kann dann die Zigarette nicht mehr auf dem Balkon geraucht werden ohne das die energetischen Dämmwerte durch das Öffnen der Schiebetür „unterlaufen" werden

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-- Editiert am 25.05.2010 14:13

-- Editiert am 25.05.2010 14:16

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#7
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Dann mach doch die Wohnzimmertüre zu, oder überzeuge deine Frau/Freundin von den Vorzügen des Rauchens.

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#8
 Von 
starker-Mieter
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Whooo.... werner_r--------- was hat so eine Aussage mit Rechtsprechung zu tun...

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-- Editiert am 25.05.2010 16:04

-- Editiert am 25.05.2010 16:15

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#9
 Von 
guest-12321.06.2010 10:50:21
Status:
Schüler
(360 Beiträge, 84x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
starker-Mieter
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hmmm... wenn das so wäre hätte ich kein Problem damit...

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#11
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Umso mehr Miete Du so minderst, desto eher brauchst Du überhaupt keine mehr zu zahlen.



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#12
 Von 
guest-12312.07.2010 09:59:32
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 171x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
die Außenwände

Welche ?



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#14
 Von 
starker-Mieter
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Wozu soll das denn gut sein? Sie haben die Wohnung mit einem Balkon gemietet und nicht mit einem verglasten "Wintergarten". Und dass man Balkone ernergetisch sanieren will ist doch wohl ein Witz. es reicht doch vollkommen, wenn die Fenster nach dem neuesten Standard aufgerüstet und die Außenwände mit Styropor o.ä. eingepackt werden.


Der Balkon ist kein und wenn die Außenwände des Balkons gedämmt werden müssen wird er noch kleiner --- vor allen Dingen geht es aber wohl auch um den Bodenplatte... Mit der "Wintergarten Lösung" wäre alles effektiver wird vom VM argumentiert.... es gibt ja zugegebener Maßen auch ein paar Pluspunkt für mich... aber eben auch ein paar Minuspunkte... ich wollte nur wissen ob ich das prinzipiell billigen muss oder nicht.

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-- Editiert am 25.05.2010 18:30

-- Editiert am 25.05.2010 18:32

-- Editiert am 25.05.2010 18:33

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#15
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Gegen die Maßnahme als solche wirst Du nichts machen können.
Bezüglich der Modernisierungserhöhung müßte man erst mal sehen, über wieviel Geld man da eigentlich redet.



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#16
 Von 
guest-12312.07.2010 09:59:32
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 171x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Da gibt es auch noch Seitenwände, Decke und Boden.
Wie Alfa schon geschrieben hat, erreicht man dann irgendwann die Größe eines Badehandtuchs.



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