Balkon untere Kante , Eisen frei und Beton abgeplatzt

8. Juni 2026 Thema abonnieren
 Von 
guest-12308.06.2026 21:58:39
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Balkon untere Kante , Eisen frei und Beton abgeplatzt

Seit ca.6 Jahren ist die Balkonkante kaputt, so dass Wasser eintritt und unter dem Balkon Beton abgeplatzt ist und das Eisen schon zu sehen ist, also genau darunter nicht der komplette Balkon. Sollte vor 4 Jahren saniert werden aber dann ist die Eigentümerin verstorben und danach hatten man einen neuen Eigentümer, da sagte man denn als Neuer man muss 3 Jahre warten bis man alles von der Steuer abziehen kann, nun gut verständlich. Allerdings waren im Januar die 3 Jahre um und es tut sich nichts aber ne Mieterhöhung letzte Woche können sie machen, bekomme ich die Krise, kassieren und nichts machen (Es ist noch mehr kaputt am Haus, Winterschaden an der Haustürtreppe seitlich) . Tja was machen ? §535 BGB verpflichtet die eigentlich. Anwalt und klagen ?




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130576 Beiträge, 41546x hilfreich)

Zitat (von Weltallkomet):
da sagte man denn als Neuer man muss 3 Jahre warten bis man alles von der Steuer abziehen kann

Das halte ich für eine glatte Lüge.



Zitat (von Weltallkomet):
Tja was machen ?

Schäden / Mängel gerichtsfest melden, damit hat man seine Pflichten erfüllt.



Zitat (von Weltallkomet):
§535 BGB verpflichtet die eigentlich.

Nö. Durch den §535 BGB wird der Vermieter nur verpflichtet
1. dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren
2. die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten
Da aktuell 1. und 2. erfüllt werden, gibt es noch keine Pflicht.



Zitat (von Weltallkomet):
Anwalt und klagen ?

Wo es nichts zu klagen gibt, nützt auch ein Anwalt meist nichts.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7607 Beiträge, 1708x hilfreich)

Ob der Balkon so marode ist, daß er nicht mehr betreten werden darf, fragt man einen Bauingenieur, Architekten, Statiker o.ä. - oder einfach die zuständige Baubehörde.

So wie es klingt, ist der Balkon noch nicht so marode.

Wäre der Balkon nicht mehr betretbar, darf er nicht mehr betreten werden (das muss dann immer enstprechend gesichert werden), und der Mieter könnte eine gewisse Mietminderung geltend machen, da er ja eine Wohnung mit Balkon gemietet hat.

Solange der Balkon noch betretbar ist, hat der Mieter in dieser Hinsicht gar keine Ansprüche und muss warten, bis der Vermieter die Balkone sanieren lässt. Was sehr aufwendig sein kann (aber nicht muss).

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