Seit ca.6 Jahren ist die Balkonkante kaputt, so dass Wasser eintritt und unter dem Balkon Beton abgeplatzt ist und das Eisen schon zu sehen ist, also genau darunter nicht der komplette Balkon. Sollte vor 4 Jahren saniert werden aber dann ist die Eigentümerin verstorben und danach hatten man einen neuen Eigentümer, da sagte man denn als Neuer man muss 3 Jahre warten bis man alles von der Steuer abziehen kann, nun gut verständlich. Allerdings waren im Januar die 3 Jahre um und es tut sich nichts aber ne Mieterhöhung letzte Woche können sie machen, bekomme ich die Krise, kassieren und nichts machen (Es ist noch mehr kaputt am Haus, Winterschaden an der Haustürtreppe seitlich) . Tja was machen ? §535 BGB verpflichtet die eigentlich. Anwalt und klagen ?
Balkon untere Kante , Eisen frei und Beton abgeplatzt
8. Juni 2026
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Frage vom 8. Juni 2026 | 18:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Balkon untere Kante , Eisen frei und Beton abgeplatzt
#1
Antwort vom 8. Juni 2026 | 19:05
Von
Status: Unbeschreiblich (130576 Beiträge, 41546x hilfreich)
Zitat :da sagte man denn als Neuer man muss 3 Jahre warten bis man alles von der Steuer abziehen kann
Das halte ich für eine glatte Lüge.
Zitat :Tja was machen ?
Schäden / Mängel gerichtsfest melden, damit hat man seine Pflichten erfüllt.
Zitat :§535 BGB verpflichtet die eigentlich.
Nö. Durch den §535 BGB wird der Vermieter nur verpflichtet
1. dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren
2. die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten
Da aktuell 1. und 2. erfüllt werden, gibt es noch keine Pflicht.
Zitat :Anwalt und klagen ?
Wo es nichts zu klagen gibt, nützt auch ein Anwalt meist nichts.
#2
Antwort vom 8. Juni 2026 | 19:26
Von
Status: Schlichter (7607 Beiträge, 1708x hilfreich)
Ob der Balkon so marode ist, daß er nicht mehr betreten werden darf, fragt man einen Bauingenieur, Architekten, Statiker o.ä. - oder einfach die zuständige Baubehörde.
So wie es klingt, ist der Balkon noch nicht so marode.
Wäre der Balkon nicht mehr betretbar, darf er nicht mehr betreten werden (das muss dann immer enstprechend gesichert werden), und der Mieter könnte eine gewisse Mietminderung geltend machen, da er ja eine Wohnung mit Balkon gemietet hat.
Solange der Balkon noch betretbar ist, hat der Mieter in dieser Hinsicht gar keine Ansprüche und muss warten, bis der Vermieter die Balkone sanieren lässt. Was sehr aufwendig sein kann (aber nicht muss).
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