Balkon vom Vermieter abgeschlossen, welche Rechte?

5. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Chris123r
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Balkon vom Vermieter abgeschlossen, welche Rechte?

Ich hoffe, dass es hier jemanden gibt, der etwas mehr Ahnung von den Rechten des Mieters hat als ich.

Folgende Situation: Bei meiner Mutter wird in einem Hochhaus seit Juni renoviert, sie war von Anfang an dagegen. Einerseits war es so laut, dass man da nicht leben konnte von 6 Uhr morgens bis 18 Uhr Abends, manchmal länger. Auch wurde direkt in ihrer Wohnung renoviert und diese war für ein paar Wochen nicht bewohnbar. Abgesehen vom monatelangem Lärm, wurde im Sommer der Balkon abgesperrt. Sie war zu der Zeit nicht zu hause und ich war bei ihr zu Besuch. Jedenfalls hat es an der Tür geklingelt ich sah die Leute von der SAGA und lies sie rein, da sie meinten sie müssen sich was angucken. Daraufhin ging der eine rein und machte sich ohne etwas zu sagen an unserer Balkontür ran. Ich habe ihn gefragt was er macht und er meinte er sperrt es ab. Daraufhin habe ich gesagt, dass ich dagegen bin und hätte ich es vorher gewusst, hätte ich sie nicht reingelassen. Daraufhin meinte er zu mir, er hätte sich selber an meiner Stelle auch nicht reingelassen, er könne mich verstehen, da es verdammt heiß draussen war und auf dieser Seite der Wohnung ausser der Balkontür es keinen Zugang zu Frischluft gibt. Das habe ich ihm gesagt, aber er tauschte es schnell aus und ging weg. Ich wusste nicht welche Rechte ich habe und belies es dabei, dachte meine Mutter kann später den Schlüßel anfordern. Den Schlüßel für die Balkonrtür hat man ihr verweigert, auch als sie bei der SAGA angerufen hat. Jetzt haben die Bauarbeiten gestoppt, da die irgendein Zeug im Schaumstoff gefunden haben. Ihr Haus ist immer dunkel, man wird richtig depressiv, wenn man reingeht, denn es ist völlig mit weißem Stoff abgedeckt, zudem hat sie nur auf der einen Seite Zugang zur Frischluft, im Wohnzimmer ist es oft sehr stickig.

Die Mietminderung, die sie mal vorgenommen hat, hat man ihr wieder im nächsten Monat abgebucht und als sie es wieder versucht hatte, buchten sie es erneut ab und schrieben ihr ein Brief. Im Sinne von, wenn es vorbei ist, werden wir schon eine Lösung finden.

Sie befindet sich seit den Bauarbeiten so gut wie nie in der Wohnung und bleibt in ihren Pausen (Servicekraft) auf der Arbeit oder sucht sich was anderes. Während der Bauarbeiten konnte sie nicht einmal ausschlafen oder den Tag normal beginnen lassen (Arbeit beginnt um 12-23 Uhr, wegen dem täglichen Lärm, unerträglichem Lärm, bei dem man manchmal seine iegene Stimme nicht hören konnte.

Welche Rechte hat sie? Wegen der Mietminderung versucht sie es nicht einmal mehr und hat es wohl akzeptiert, aber was ist mit der Balkontür? Hat sie ein Recht auf Frischluft?

Weiß nicht, ob das jemand durchliest, aber wenn, wäre es schön, wenn jemand mit mehr Ahnung sich zwei Minuten nehmen könnte und vielleicht in ein, zwei Sätzen ihr sagen könnte ob und welche Rechte sie hat, worauf sie sich beziehen kann.

Vielen Dank!
Chris

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Bei meiner Mutter wird in einem Hochhaus seit Juni renoviert, sie war von Anfang an dagegen.


Da haben Mieter aber kein Mitspracherecht. Einzige Alternative wäre auszug in eine andere Wohnung.

Alle weiteren Probleme zu klären würde den Rahmen dieses Forums sprengen und zu einer nicht erlaubten Rechtsberatung führen.

Hier kann nur der Weg zum örtlichen Mieterverein, oder besser zu einem Anwalt für Mietrecht, deiner Mutter zu ihrem Recht verhelfen.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chris123r
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Da haben Mieter aber kein Mitspracherecht. Einzige Alternative wäre auszug in eine andere Wohnung.


Das heißt der Vermieter hat das Recht ohne Zustimmung des Mieters den Balkon für mehrere Monate, vielleicht sogar ein Jahr abzuschließen und der Mieter hat keine Ansprüche oder Möglichkeiten als auszuziehen?

Anwaltskosten wären zu hoch für sie. Sie bezahlt die volle Miete, muss Lärm ertragen, für ein paar Wochen aus ihrer Wohnung ziehen, weil hier Fliesen, Wände, Wohnzimmer, Küche, überall umgebaut wurde, muss jetzt für mehr als ein halbes Jahr in einer Wohnung leben, in der wegen dem Gerüst und der Plane nur wenig Licht reinkommt und ihr der Zugang zum Balkon und die ganze Frischluft auf der einen Seite der Wohnung abgesperrt wurde.
Da haben die Mieter wirklich keine Rechte und müssen das alles über sich ergehen lassen, wenn sie sich einen Anwalt nicht leisten können?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Eine Abbuchungsgenehmigung kann man auch widerrufen, so würde diese Hin- und Herbucherei ein Ende haben.

Mir sträuben sich die Nackenhaare, wenn ich lesen muss, was manch ein Vermieter mit seinen Mietern macht.

Da im Haus ja Renovierungsarbeiten laufen ist es evtl. möglich, dass der Balkon aus Sicherheitsgründen nicht mehr betreten werden darf?

Bei den Schilderungen hier würde ich auch sofort einen Anwalt zur Rate ziehen um größeren Schaden zu vermeiden.



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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Chris123r
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Eine Abbuchungsgenehmigung kann man auch widerrufen, so würde diese Hin- und Herbucherei ein Ende haben.


Wieviel % von der Miete darf sie denn wegen dem abgesperrten Balkon einbehalten und wäre es denn legal ohne die Zustimmung von der SAGA? Obwohl es ihr lieber wäre, wenn sie einfach Zutritt dazu bekommt. Würde sich die Balkontür kippen lassen oder ein anderes Fenster auf der Seite sich öffnen lassen wäre das mit der Balkontür ja noch ok, aber so.
Ich meine es ist ja ihr Risiko, sie ist ja kein kleines Kind, das man vor dem Springen beschützen muss. Sie will einfach Zugang zur frischen Luft haben, mehr nicht.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

quote:
Wieviel % von der Miete darf sie denn wegen dem abgesperrten Balkon einbehalten und wäre es denn legal ohne die Zustimmung von der SAGA? Obwohl es ihr lieber wäre, wenn sie einfach Zutritt dazu bekommt. Würde sich die Balkontür kippen lassen oder ein anderes Fenster auf der Seite sich öffnen lassen wäre das mit der Balkontür ja noch ok, aber so.
Ich meine es ist ja ihr Risiko, sie ist ja kein kleines Kind, das man vor dem Springen beschützen muss. Sie will einfach Zugang zur frischen Luft haben, mehr nicht.


Ich wäre bei Minderung erst einmal vorsichtig, da hier evtl. Schäden am Balkon sind, welche ein Verschließenn des Zuganges nötig machen. Einfach mal den Mieterverein aufsuchen, oder die anderen Mieter fragen, evtl. haben die ja auch einen abgeschlossenen Balkon oder ähnliches, vllt. können Sie sich dann zusammen einen Anwalt nehmen? Viel Glück.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Chris123r
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Viele der Mieter haben die einfach nicht mehr reingelassen, als es bekannt wurde. Meine Mutter muss nicht unbedingt auf den Balkon, es reicht schon, wenn man die Tür öffnen kann, um Luft reinzubekommen. Es geht doch nicht, dass man das Leben des Mieters so dermaßen einschneidet und dann noch für so eine lange Zeit, denn die Arbeiten liegen jetzt still.

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