Balkon weg -> Mietminderung?

6. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
dermitohne
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Balkon weg -> Mietminderung?

Moin,

wir bewohnen in einem 3-Familien-Haus das 1.OG. Neben einem Gartenanteil und einer Garage gehört auch noch ein kleiner (2m²) Balkon zu unserer Wohnung.

Dieser ist allerdings mehr als "versifft". Die Farbe und teilweise auch der Putz unterhalb platzt ab, da der Balkon Feuchtigkeit gezogen hat. Seit einiger Zeit bekommt er auch auf der begehbaren Oberfläche Risse, die stetig größer werden. Wir betreten den Balkon aus Sicherheitsgründen auch nicht mehr.

Im Sommer allerdings würde ich dort gerne wieder Sitzen, für einen Stuhl mit ausgestreckten Beinen langt es so gerade ;)

Der Vermieterin habe ich den Schaden bereits gemeldet und wir haben uns darauf geeinigt, dass es in der kalten/nassen Jahreszeit eh keinen Sinn macht, den Balkon zu reparieren. Im Frühjahr wollen wir uns dann damit befassen.

Sie erwähnte aber bereits, dass sie den Balkon am liebsten abreissen lassen würde, da er wohl nicht mehr (wahrscheinlich schon, aber mit hohen Kosten) zu reparieren sei. Da sie sehr...öhm..sparsam ist, könnte ich mir vorstellen, dass sie das auch in die Tat umsetzt.

Nun haben wir diese Wohnung mit Balkon besichtigt und gemietet (seit Mai'04) und möchte diesen auch weiterhin nutzen. Steht uns im Falle eines Abrisses eine Mitminderung zu? Wenn ja, in welcher Höhe?

gruß
dmo

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

wenn der balkon offensichtlich nicht nutzbar ist, d.h. OBJEKTIV einsturzgefährdet ist:
3 % Balkon nicht benutzbar (Landgericht Berlin, Urteil vom 24.06.1986)

so der balkon wirklich abgerissen wird sind - so ich mich recht erinnere 8% - nebst verpflichtung neuzubauen durchsetzbar.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.758 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen