Ich wohne zur Miete bei der Gewobag habe mir ein Balkonkraftwerk gekauft (Ecoflow Powerstream)die Solarpanele sind riesig 2 stück 1,75x1,15m habe die Gewobag gebeten das zu genehmigen das ich das Solarpanel an den Balkon hängen darf. (Abgelehnt da Denkmalschutz) das Gesetz sagt ohne triftigen Grund darf es nicht verboten werden aber denke anbau an den Balkon darf er mir verbieten der Vermieter.
Aber auf dem Balkon? Darf er mir das Auch verbieten? Wenn die Solarpanel zwar sichtbar sind aber auf dem Balkon ohne an der Fassade des Balkon zu hängen? Habe die panle bereits aufgestellt so das nur 1/4 vom solar auf dem Balkon zu sehen ist.
Es wäre super lieb wenn mir jemand eine Antwort geben könnte es wäre so schade wenn ich das Balkonkraftwerk wieder zurück schicken müsste oder VK müsste.
Grüße Raffi
PS. Bitte bleibt Freundlich.
Balkonkraftwerk Denkmalschutz
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Wenn man sonst kein Verbot hat, etwas auf dem Balkon aufzustellen (Grill, Sonnenschirm o.ä.), sehe ich kein Problem bei einem Balkonkraftwerk was keineswegs fest installiert sondern eben nur aufgestellt ist
Zitatkeineswegs fest installiert sondern eben nur aufgestellt ist :
Vielen dank erstmal, würde dann ein gestell bauen und hinstellen auf das dann die panle
Gelegt und befestigt werden, so dachte ich, ist es dabei egal ob man es von außen sieht?
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Ja, und zwar dann, wenn der Anblick den Gesamtanblick der Fassade mit den Balkonen dem schriftlich verfassten Punkt zum Denkmalschutz nicht entspricht. Diese Klausel findest du sicher in deinem MIetvertrag.ZitatDarf er mir das Auch verbieten? :
Manche Bewohner von denkmalgeschützten Wohnungen dürfen (je nachdem) auch nicht mal ihre Wäsche auf dem Balkon trocknen.
Nö, ist nicht egal.Zitatist es dabei egal ob man es von außen sieht? :
Ja, schade...aber wer im Denkmal wohnt, muss mit etlichen Sonderbedingungen rechnen. Vermieter legen die idR auch im Vertrag fest.Zitates wäre so schade :
ZitatDiese Klausel findest du sicher in deinem MIetvertrag. :
Oder im Gesetz bzw. der Verordnung / Anordnung der jeweiligen Gemeinde.
Zitatwer im Denkmal wohnt, muss mit etlichen Sonderbedingungen rechnen. :
So ist es.
Zitatwürde dann ein gestell bauen und hinstellen auf das dann die panle Gelegt und befestigt werden :
Und nicht vergessen, dass das Gestell dann auch entsprechend mobil sein sollte.
Der VM darf ein Balkonkraftkraft nur mir einer validen Begründung ablehnen.
Natürlich wären Einwände der Denkmalbehörde ein solcher Grund, allerdings stellt sich die Frage
ob hier überhaupt eine Ablehnung durch die zuständige Denkmalbehörde vorliegt oder ob das eine spontane Antwort des VM ist.
Insofern könnte man sich selbst an die zuständige Denkmalbehörde wenden und dort nachfragen ob, bzw. unter welchen Auflagen, ein Balkonkraftwerk aus Denkmalschutzgründen erlaubt wäre.
ZitatUnd nicht vergessen, dass das Gestell dann auch entsprechend mobil sein sollte. :
Okay also Mobile bedeutet denke ich mal jederzeit innerhalb 24h abmontierbar oder entferntbar für bspw umbauten, Sanierung vom VM?
ZitatInsofern könnte man sich selbst an die zuständige Denkmalbehörde wenden und dort nachfragen ob, bzw. unter welchen Auflagen, ein Balkonkraftwerk aus Denkmalschutzgründen erlaubt wäre. :
Ja das mit der Denkmalschutzgemeinde werde ich mal versuchen. Vielen Dank.
naja denke mal es wird sich dann eine Lösung finden lassen. Vileicht darf ich das Solarpanel sogar auf dem Balkon aufhängen wenn die mir das gestatten wenn ich dafür sorge es mobile zu halten mit Folie abklebe so das es zur fassade passt und alle Regeln eingehalte. (gibt spezielle Folien für solar)
-- Editiert von User am 13. Januar 2025 22:46
Ein Wohngebäude unter Denkmalschutz dürfte dazugehören. Die Gewobag hat etliche.Zitatnur mit einer validen Begründung ablehnen. :
WENN der TE seine Wohnung in einem bereits denkmalgeschützten Objekt gemietet hat, darf man davon ausgehen, dass die Vermieterin das, was unzulässig ist, nicht erst auf Zuruf oder Nachfrage erklärt, sondern bereits im Mietvertrag verankert hat. Jetzt hat sie nochmal --abgelehnt--.
Das ist die Behörde, die für Denkmalschutzfragen in deinem Stadtbezirk zuständig ist.ZitatDenkmalschutzgemeinde :
NÖ. Wenn Balkonkraftwerke aus Gründen des Denkmalschutzes dort unzulässig sind, kann sich ---jederzeit/24-7---außer der Vermieterin/HV auch jeder x-beliebige Passant, der dort vorbeigeht, darüber ärgern, wundern, aufregen...usw. und sowohl theoretisch wie auch praktisch dagegen vorgehen.Zitatalso Mobile bedeutet denke ich mal jederzeit innerhalb 24h abmontierbar oder entferntbar für bspw umbauten, Sanierung vom VM? :
Alles weitere folgt.
Warum mobil halten und alle Regeln einhalten?
Entweder ist es erlaubt oder es ist nicht erlaubt.
Warum überhaupt sollte die Vermieterin lügen?
ZitatEntweder ist es erlaubt oder es ist nicht erlaubt. :
Ich nehme an du hattest noch nie Kontakt zur Denkmalbehörde. Mein Haus ist zwar selbst kein Denkmal, steht aber in einem Denkmalschutzbereich, insofern muss ich auch alle von außen sichtbaren baulichen Veränderungen mit der Unteren Denkmalbehörde abstimmen und von dort genehmigen lassen.
Ich kann dir daher sagen das es neben den grundsätzlichen NoGos auch eine Vielzahl von Dingen gibt bei denen es auf die äußerer Gestaltung und die Sichtbarkeit aufgrund der gewählten Bauausführung ankommt.
Du irrst.ZitatIch nehme an du hattest noch nie Kontakt zur Denkmalbehörde :
Schön. Es geht leider nicht um dein Haus und nicht um das, was du als Eigentümer tun musst.ZitatIch kann dir daher sagen :
Deshalb bitte ich dich, nachzulesen, wo der Mieter wohnt und wer seine Vermieterin ist.
Richtig bleibt, dass eine Vermieterin ihrem Mieter auf Anfrage so antworten kann: *Abgelehnt wegen Denkmalschutz*. Wahrscheinlich steht noch mehr dabei, aber das wichtige ist nun bekannt.
Selbstverständlich kann der TE zur zuständigen Behörde gehen... gar keine Frage.
ZitatRichtig bleibt, dass eine Vermieterin ihrem Mieter auf Anfrage so antworten kann ... :
Der VM kann auch antworten "Sie dürfen ab heute den angemieteten Balkon nicht mehr nutzen". Die Frage bleibt ob der Mieter das so akzeptieren muss?
Falls der VM also ein Balkonkraftwerk ablehnt, könnte der Mieter auch Zustimmungsklage erheben falls er der Meinung ist das die vom VM vorgetragenen Gründe nicht tragfähig sind.
-- Editiert von User am 14. Januar 2025 13:42
Das ist hier wohl nicht der Fall und deshalb irrelevant.ZitatDer VM kann auch antworten :
Ja. Dem TE steht der gesamte rechtliche Instrumentenkasten zur Verfügung, aber erfahrungsgemäß sollte man nicht mit der Axt beginnen.ZitatFalls der VM also ein Balkonkraftwerk ablehnt, :
Ja. Deshalb schrieb ich: Wahrscheinlich steht noch mehr dabei, aber das wichtige ist nun bekannt.Zitatdas die vom VM vorgetragenen Gründe nicht tragfähig sind. :
p.s. Und in den Mietvertrag könnte der TE auch erstmal schauen... empfahl ich.
ZitatDeshalb schrieb ich: Wahrscheinlich steht noch mehr dabei, aber das wichtige ist nun bekannt. :
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Leider ist es uns nicht möglich Ihnen hierfür eine Genehmigung zu erteilen, da unsere Wohnanlage unter Denkmalschutz steht.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen Start in diese Woche.
Freundliche Grüße
Ihr Service-Center
Gewobag Wohnungsbau-
Aktiengesellschaft Berlin
Das hat die Gewobag geschickt.
Muss dazu sagen habe im Internet einen ähnlichen Fall gefunden da haben Sich die Personen mit der Denkmalschutzgemeinde auseinandergesetzt und haben Auflagen für solarpanel bekommen darunter standen auch die Punkte mit:Fassade darf optisch nicht verändert werden und mobile für bspw umbauten am Balkon durch den Vermieter usw
Denke mal das wäre der beste Weg oder nicht? Über die Denkmalschutzgemeinde.
Danke. Da steht nun nichts weltbewegendes anderes mehr.---und im Mietvertrag?ZitatDas hat die Gewobag geschickt. :
Darf ich fragen, was das ist?ZitatDenkmalschutzgemeinde :
War der im Internet gefundene Fall einer aus Berlin?
Für Berlin gilt das Denkmalschutzgesetz des Landes Berlin.
Ja...oder nicht.ZitatDenke mal das wäre der beste Weg oder nicht? :
Was könnte das übersetzt für deinen Fall heißen?ZitatFassade darf optisch nicht verändert werden und mobile für bspw umbauten am Balkon durch den Vermieter usw :
Zur Fassade gehören nicht nur die Außenseiten des Balkons, wo man meist solch ein Kraftwerk installieren will. Wenn du auf deinem Balkon Platz für ca.5,8 m² Panels hast und die so auf dem Balkon anbringen kannst, dass sie nicht sichtbar sind--- dann geh doch mit deinem Konzept zu dieser Stelle und setz dich mit dieser auseinander. Dieses Recht als Mieter hast du ohne Zweifel.
Ich nehme an, die Stelle sitzt im Bezirksamt deines Stadtbezirks.
Zitatdann geh doch mit deinem Konzept zu dieser Stelle und setz dich mit dieser auseinander. Dieses Recht als Mieter hast du ohne Zweifel. :
Ich nehme an, die Stelle sitzt im Bezirksamt deines Stadtbezirks.
Werde ich so machen, vielen Dank nochmal.
Das bedeutet aber nicht, dass deine Vermieterin dir dann die Erlaubnis erteilen muss.ZitatWerde ich so machen, :
Die DS-Stelle kann einem Mieter keine Erlaubnis erteilen. Die kann höchstens darauf hinweisen, das unter den xy Bedingungen deines vorgestellten Konzeptes die Denkmalschutz-Aspekte dort nicht verletzt würden.
Damit würdest du zur Gewobag dackeln und dort wohl wieder auf Granit beißen.
btw. Der User @Gerd61 ist Eigentümer des Hauses.
...melde dich doch mal, wenn du *fertig bist* mit deinem Thema.
@Nutzer123nutzer
Man könnte sich zur grundsätzlichen Thematik auch an folgendem Artikel orientieren:
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/wirtschaft/solaranlage-balkonkraftwerk-denkmalschutz-genehmigung-100.html
-- Editiert von User am 15. Januar 2025 13:35
Ob die Nachrichten aus Leipzig dann auch die Zuständigen in Berlin irgendwie und irgendwann beeindrucken? Ich darf zumindest zweifeln.
Man hat es bei der Gewobag mit einer starken Gesellschaft im Verbund mit weiteren landeseigenen Wohnungsunternehmen zu tun. Alle zusammen werden sich des Themas der tollen Kraftwerke mit x Watt angenommen haben, wenn es um den Denkmalschutz geht.
Der Leipziger Mieter fragt sich und den mdr nun ernsthaft--- warum der Denkmalschutz wichtiger ist als der Klimaschutz.
Der gute Mann ist evtl. noch der ***Ansicht, dass sein/dieses BKW etwas mit Klimaschutz zu tun hätte.
Dass er Denkmalschutz in seinem Fall für nicht so wichtig hält, sei ihm gegönnt.
ZitatDamit würdest du zur Gewobag dackeln und dort wohl wieder auf Granit beißen. :
Verstehe deine Ansicht zu 99%
Bin aber der meinung wenn man sich genau anschaut wie die gewobag die nicht Genehmigung formuliert hat klingt es so als wären sie damit einverstanden wenn das Gebäude doch kein Denkmalschutz wäre, zudem habe ich sehr guten Draht zum Vermieter und benehme mich immer vorbildlich.
Sollte ich das Ja der Denkmalschutzbehörde (schreibe immer Gemeinde entschuldigt bitte) einholen können gehe ich davon aus das die Gewobag mit zieht.
Zudem denke ich mal solte die Behörde ja sagen die gewobag nein sollte doch eigentlich das möglich sein...
Behörde sagt ja gewobag nein:
Dann auf dem Balkon platzieren ohne der gewobag mit zuteilen. So das es lediglich die Nachbarn vom Haus gegenüber sehen kein Gärtner von unten keine Gewobag.
Solte es dann zum Streit kommen was ich bezweifle (kann nach Mahnung alles abmontieren) kann ich mich auf der Aussage der Behörde beruhen.
Der Vermieter kann es mir ja nur untersagen wenn er es sieht bedeutet also außerhalb des Balkon 0 Chance. Aber auf dem Balkon bis er es mitbekommt und dann kann man immernoch sagen Behörde und Gesetz sagen ja.
Geht das? Sorry für so viel und falls unverständlich.
Die Gewobag konnte dir nichts anderes schreiben. Einem anderen Mieter, der NICHT in einem DS-Gebäude wohnt, hätte man evtl. etwas anderes geschrieben.Zitatwenn man sich genau anschaut :
Vermieter ist das Unternehmen Gewobag. Und dass du dich immer vorbildlich benimmst, hat nichts mit Denkmalschutz, BKW oder Klimaschutz zu tun.Zitatzudem habe ich sehr guten Draht zum Vermieter und benehme mich immer vorbildlich. :
Davon gehe ich nicht aus. Und was du dir jetzt schon ausdenkst--- ist umsonst.ZitatSollte ich das Ja der Denkmalschutzbehörde ( :schreibe immer Gemeinde entschuldigt bitte) einholen können gehe ich davon aus das die Gewobag mit zieht.
Leg dein Anliegen mit plausibler Erklärung/Konzept erstmal der Behörde vor, warte die Entscheidung ab und wende dich dann ggfls. an die Gewobag als deine Vermieterin (nicht an den Hausverwalter oder Hausmeister).
Was soll das denn bringen? Dort wohnt evtl. jemand, der diese BKW hasst und der sich täglich über die hoffentlich tolle DS-Fassade freut... Der ist evtl. der erste, der sich beschwert....und einer sagts dem anderen...und x weitere in deinem Haus wollen dann auch solche BKW...oder was anders, was bisher dort wegen DS unzulässig ist.ZitatSo das es lediglich die Nachbarn vom Haus gegenüber sehen :
Ich meine, die Behörde wird dir keine Erlaubnis geben, auf die du dich berufen kannst. Sie wird darauf hinweisen, dass im Einzelfall die Vermieterin entscheidet. Und ob du einen langen steinigen Rechtsweg gehen willst, um die Panels doch installieren zu dürfen?Zitatkann ich mich auf der Aussage der Behörde beruhen. :
NÖ. Falsch.ZitatDer Vermieter kann es mir ja nur untersagen wenn er es sieht :
Jedenfalls GEHT, dass du erstmal bei der DS- Behörde vorsprichst. Danach biste schlauer.ZitatGeht das? :
Du bist nicht der erste, der sowas will in Berlin im DS. Lies mal:
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-15582.pdf
Ist zwar schon aus 23 und inzwischen hat auch die erloschene Ampel bundesweit etwas Erleichterung beschlossen, aber GRÜNES LICHT... für alles und jedes isses nicht. Zum Glück!
...bitte nichts falsch verstehen ... ich bin auch für Klimaschutz.
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