Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Balkon muss dieses Jahr zum dritten mal hinter einander saniert werden, weil der Gummiboden schon wieder sich abschält und Luft sich unter dieser Beschichtung gebildet hat.
Der Sanierer hat wieder gepfuscht. Er kam dann unangemeldet zu uns, um sich den Schaden anzusehen. Er darf laut Vermieter die Sanierung denen in Rechnung stellen.
Kann ich Miete kürzen, weil wir den Balkon wieder zwei Wochen nicht nutzen können?
Heute haben wir ein Schreiben des Vermieters im Briefkasten, dass sie Montag oder Dienstag vorbei kommen zur Renovierung.
Dürfen sie innerhalb dieser kurzen Frist kommen?
Dieses Schreiben ist unverschämt mit den Worten: "Wir sind entsetzt!! Auch ein Balkon muss gesäubert werden!!"
Jetzt ist es so, dass meine Frau diesen zwei Wochen eher gesäubert. Durch den Regen, keine Überdachung und die vielen Bäume und des schlechten Wetters ist er natürlich nicht sauber geblieben, was ich denke wohl klar ist.
Noch dazu hat der Sanierer nicht den wirklichen Schaden fotographiert, sondern die Ecke, wo der Ständer des Sonnenschirms steht und da drunter es nicht geputzt war.
Darf der Vermieter so unverschämt schreiben?
Bitte helfen Sie mir, was ich für Rechte habe oder der Vermieter für Rechte hat?
Freundliche Grüße
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Balkonsanierung -reinigung
21. Juni 2013
Thema abonnieren
Frage vom 21. Juni 2013 | 09:19
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 2x hilfreich)
Balkonsanierung -reinigung
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 21. Juni 2013 | 14:54
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1378x hilfreich)
Warum denn schon wieder?
http://www.123recht.net/Balkonsanierung-__f419476.html
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#2
Antwort vom 22. Juni 2013 | 00:04
Von
Status: Unbeschreiblich (119374 Beiträge, 39715x hilfreich)
quote:
Darf der Vermieter so unverschämt schreiben?
Ja, darf er.
Unhöflichkeit ist nicht strafbar.
quote:
Bitte helfen Sie mir, was ich für Rechte habe oder der Vermieter für Rechte hat?
Die haben sich nicht geändert.
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