Balkontür/ Gelbe Flecken / Schönheitsreperatur

25. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
go477148-21
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Balkontür/ Gelbe Flecken / Schönheitsreperatur

Hallo,

An meiner Balkontür habe ich außen ein Fliegengitter befestigt dass ich jetzt nach einem Jahr entfernt habe da ich bald ausziehe habe die Klebereste entfernt und es sind gebliche Flecken übrig geblieben die im Kunststoffrahmen drin sind.

Nun meine Frage in meinem Mietvertrag steht:
Zu den Schönheitsreparaturen gehören insbesondere das Anstreichen bzw Tapezieren der Wände und Decken sowie der Innentüren, das Lackieren der Heizkörper und Heizrohre ((((und der Fenster und Außentüren von innen.))))

Der Text hört sich so an als müsste ich nur die Außentüren von innen reinigen aber eventuell verstehe ich den letzten Satz auch falsch könnt ihr mir weiterhelfen.

Danke

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Ja, die Schönheitsreparaturen gelten nur für innen und haben nichts mit deinem Fliegengitter zu tun.
Was du da hast, kommt durch den Klebstoff deines Gitters und kann nicht mehr entfernt werden: die Kunststofffenster sind verfärbt.
Das fällt unter die Bezeichnung "Sachbeschädigung und für die bist du haftbar, hat aber nichts mit Mietrecht zu tun.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go477148-21
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Bin ich also im falschen Forum :O

Mist, also muss ich so oder so dafür aufkommen.

Danke für die Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120197 Beiträge, 39848x hilfreich)

Mietrechtlich nennt sich das "Beschädigung der Mietsache" und idt in der Tat eine Sachbeschädigung. Da aber unabsichtlich muss man sich ums Strafrecht keine Gedanken machen.
Zivilrechtlich haftet man für den Schaden.

Sofern man eine entsprechende Versicherung hat, sollte man der das melden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go477148-21
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Problem ist, ich habe in den letzten 4 Monaten schon zwei Schäden gemeldet und trage Sorge das meine Versicherung mich kündigt oder etwaige da das der 3te Schaden in kurzer Zeit ist. Ist mir schon unangenehm.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120197 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von go477148-21):
Das Problem ist, ich habe in den letzten 4 Monaten schon zwei Schäden gemeldet und trage Sorge das meine Versicherung mich kündigt oder etwaige da das der 3te Schaden in kurzer Zeit ist.

Das könnte in der Tat zum Problem werden ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von go477148-21):
Das Problem ist, ich habe in den letzten 4 Monaten schon zwei Schäden gemeldet und trage Sorge das meine Versicherung mich kündigt oder etwaige da das der 3te Schaden in kurzer Zeit ist. Ist mir schon unangenehm.


Das ist wurscht. In dem Fall wird sie den Schaden noch tragen, und dann müssen Sie sich eben eine neue Versicherung suchen, die wird dann höchstwahrscheinlich etwas teurer sein, aber wichtig ist doch, dass Sie versichert sind.

Wobei ich da jetzt mal die Schadensbefürworter frage, wie sie den Schaden denn beschreiben wollen? Die Tür ist inakt, ein Funktionsschaden oder eine Funktionsstörung/-beeinträchtigung liegt nicht vor. Ist also lediglich die Optik, hier gibt es spezielle Reiniger, das sollten Sie versuchen. Ich würde mir diesbezüglcih keine allzu großen Gedanken machen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go477148-21
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, vielen Dank dann haben mich etwas beruhigt.

0x Hilfreiche Antwort

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