Balkontür defekt

21. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
xyz0815123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Balkontür defekt

Guten Tag Seid 3.12.2002 ist meine Balkontür defekt noch am selben Tag hatte ich das unseren Hauswart gemeldet der sich die Sache auch direkt angeguckt hat.

Am Tag darauf Informierte ich die Vermietung Telefonisch über den Mangel. Am gleichen Tag hat sich eine Firma gemeldet der Handwerker hatte sich die Sache angeguckt mit dem Entschluss das die Tür ausgewechselt werden muss nicht mehr reparabel irgendetwas ist gebrochen.

Ich hatte zwischenzeitlich mehrmals vergeblich versucht bei der Vermietung jemanden zu erreichen da auch kalte Zugluft durch die kaputte Tür dringt

Am 11.12.2020 hatte ich die Vermietung Schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt das die Tür bei uns defekt ist und Kälte und Feuchtigkeit eindringt...mit der bitte das schnellstens zu beheben..Als Hinweis merkte ich noch an die Miete zu mindern sollte nichts geschehen.


Bis heute ist nichts geschehen was kann ich tun den Balkon kann ich seid dem nicht mehr nutzen ich habe Angst das die Tür aus dem Scharnier fällt zudem drinkt Kälte und Feuchtigkeit ein... sollte ich die Vermietung nochmals schriftlich an den Mangel erinnern in der Hoffnung das der Mangel schnell behoben wird ?

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35 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Ich gehe stark davon aus, dass erst eine neue Türe bestellt wurde, was dauern kann, noch dazu durch den jetzigen Lockdown und die kommenden Feiertage.

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#2
 Von 
xyz0815123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

meines wissens dürfen Handwerker weiter arbeiten auch sind die Grosshändler für Handwerker weiter geöffnet.

Fest steht, dass das ein gravierender Mangel ist!

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von xyz0815123):
Am 11.12.2020 hatte ich die Vermietung Schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt

Und das ist wann genau der Vermietung zugegangen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
xyz0815123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Brief wurde per Einschreiben ( Einwurf ) abgesandt.

Laut Sendungsverfolgungsnummer ist der Brief am 15.12.2020 beim Empfänger eingegangen.

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Mal eine ganz dumme Frage: Was ist denn an der Tür defekt?
In der aktuellen Zeit dauert es durchaus etwas länger bis ein Handwerker sich für solche Kleinigkeiten bequemt Zeit zu investieren.
2 oder 3 Monate sind da leider völlig normal. Bei dir ist es gerade mal vor 3 Wochen passiert. Du musst da schon etwas Geduld mitbringen.

Signatur:

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Nur zur Klarstellung: Eine Mietminderung entsteht qua Gesetz ab dem ersten Tag der Tauglichkeitsminderung. Da ist keine Frist notwendig, da ist auch kein Verschulden des Vermieters notwendig. Es reicht, dass die Mietsache nicht wie meitvertraglich vereinbart genutzt werden kann, § 536 BGB. Einzig eine Information an den Vermieter ist notwendig, § 536c BGB.

Zitat (von xyz0815123):
sollte ich die Vermietung nochmals schriftlich an den Mangel erinnern in der Hoffnung das der Mangel schnell behoben wird ?
Dadurch wird es nicht schneller gehen. Das Einschreiben ist ja erst vor ein paar Tagen beim Vermieter eingetroffen.

Bevor es eine Nachfrage dazu gibt: Über die Höhe einer Mietminderung sage ich grundsätzlich nichts. Das ist mir einfach zu gefährlich. Aber eine Mietminderung kann auch rückwirkend gefordert werden. Von daher kann der Mieter auch erstmal abwarten, wielange es dann wirklich dauert und wie gravierend die Einschränkungen sind. Ewig sollte das aber nicht so gehen. Irgendwann ist der Mietminderungsanspruch verwirkt. Aber zumindest 1-2 Monate sollte der Mieter abwarten.

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#7
 Von 
Scrooge
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 81x hilfreich)





gelöscht

-- Editiert von Scrooge am 22.12.2020 17:19

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#8
 Von 
xyz0815123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

1-2 Monate abwarten das kann doch nicht wahr sein.
Dann muss der Vermieter eben eine andere Firma beauftragen den Mangel zu beseitigen. Das soll nicht mein Problem sein.

Wie kann ich den Vermieter zum Handeln bewegen ?

-- Editiert von xyz0815123 am 28.12.2020 11:52

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31945 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von xyz0815123):
1-2 Monate abwarten das kann doch nicht wahr sein.
Zitat (von xyz0815123):
Wie kann ich den Vermieter zum Handeln bewegen ?
Du kannst gern nochmal schriftlich an dein Problem erinnern und um baldige Beseitigung bitten. Mehr fällt mir nicht ein.
Vermutlich hat die HV bzw. der Vermieter etwa ab dem 15.12. einen Auftrag erteilt. Dann kam ganz unerwartet die Corona-Pandemie und noch viel unerwarteter das bevorstehende Weihnachtsfest mit vielen Feiertagen in die Quere...und evtl. die allg. Lieferschwierigkeiten.
Zitat (von xyz0815123):
Dann muss der Vermieter eben eine andere Firma beauftragen den Mangel zu beseitigen
NÖ. Muss er nicht. Woher weißt du denn, dass die andere Firma schneller wäre?


Es geht einfach nicht schneller, wenn du ab Januar die Miete minderst. Wenn du damit drohst, auch nicht

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Zitat (von xyz0815123):
1-2 Monate abwarten das kann doch nicht wahr sein.
Dann muss der Vermieter eben eine andere Firma beauftragen den Mangel zu beseitigen. Das soll nicht mein Problem sein.

Wie kann ich den Vermieter zum Handeln bewegen ?

-- Editiert von xyz0815123 am 28.12.2020 11:52
welche Handlung willst du denn beim Vermieter erreichen?
Tür bestellen? Ist offenbar passiert.
Mehr geht erst mal nicht.
Bei uns war im Marz ein Einbruch durch die Terrassentür: Glas kaputt, im Erdgeschoss. Ein Tischler hat beidseitig Holzbretter angebracht, damit nicht noch mehr böse Buben kommen. Und dann haben wir gewartet ... Der Fensterbauer hatte nämlich Kurzarbeit, da gab es ja so nette Programme.
Hat 11 (elf!!!) Wochen gedauert, bis wir wieder rausgucken könnten

Da du im Geg nsatz zu uns Mieter bist, kannst du natürlich Mietkurzung probieren. Mir ist derzeit nicht ganz klar, worin der Mangel besteht, aber warum nicht... Schneller würdest davon auch nicht werden, aber vielleicht wird der Vermieter richtig sauer und entschließt sich, doch lieber mehrere Angebote einzuholen und dergleichen mehr...

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von xyz0815123):
Dann muss der Vermieter eben eine andere Firma beauftragen

Dazu müsste es erst mal eine geben, die das schneller machen könnte / würde...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
xyz0815123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Es scheint als macht sich hier niemand die mühe den Beitrag richtig zu lesen.


Zitat:
Mir ist derzeit nicht ganz klar, worin der Mangel besteht, aber warum nicht...


Der Mangel besteht darin -> Kälte und Feuchtigkeit dringt ins Wohnungsinnere.
Es sollte eigentlich auch im Interesse des Vermieters sein den Mangel schnellst möglichst zu beheben.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von xyz0815123):
Es scheint als macht sich hier niemand die mühe den Beitrag richtig zu lesen.


Doch, aber es wurde ja auch schon geschrieben, dass evtl. für den Vermieter das Problem besteht:

Feiertage, Corona, Kurzarbeit -> es hat einfach keine Firma kurzfristig Zeit

Das ein Mangel besteht, der behoben werden muss, steht doch außer Frage....

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von xyz0815123):
Bis heute ist nichts geschehen was kann ich tun den Balkon kann ich seid dem nicht mehr nutzen ich habe Angst das die Tür aus dem Scharnier fällt zudem drinkt Kälte und Feuchtigkeit ein... sollte ich die Vermietung nochmals schriftlich an den Mangel erinnern in der Hoffnung das der Mangel schnell behoben wird ?


Man kann dem VM eine Frist für die Behebung des Schadens setzen, darauf hinweisen, dass nach Ablauf der Frist der Schaden auf Kosten des Vermieters
in Eigeninitiative geregelt wird.
Mal sehen, vielleicht bekommen [i]Sie[i] sofort Abhilfe.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#15
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

ii

-- Editiert von Leo4 am 09.01.2021 16:11

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4533 Beiträge, 545x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Doch, aber es wurde ja auch schon geschrieben, dass evtl. für den Vermieter das Problem besteht:

Feiertage, Corona, Kurzarbeit -> es hat einfach keine Firma kurzfristig Zeit

Das ein Mangel besteht, der behoben werden muss, steht doch außer Frage....


Hinzu kommt, dass so eine Tür nicht immer "von der Stange" ist und direkt verfügbar.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Hat der Vermieter denn jetzt irgendwie zugesagt, den Mangel zu beseitigen?
Wenn ich dem Vermieter sowas per Einschreiben schicke, erwarte ich doch zumindest, dass er sich meldet und sagt "Ja, alles klar, ich lasse das reparieren. Ich melde mich sobald der Handwerker kommt."?!
Aber danach gar nicht zu reagieren? Merkwürdig.

Und wie lange sollte man dann warten? Klar, so ein Fenster/Terrassentür (ich gehe mal von einer Standardausführung aus) hat locker 6-8 Wochen Lieferzeit. Kann der Vermieter nichts für, vollkommen klar.

Aber was, wenn danach auch nichts passiert? Wie lange muss man warten? Wie lange sollte man warten? Bevor man erneut etwas unternimmt?

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#18
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von GMB):
Aber was, wenn danach auch nichts passiert? Wie lange muss man warten? Wie lange sollte man warten? Bevor man erneut etwas unternimmt?


Ich würde hier mal freundlich beim Vermieter nachfragen:
"Lieber Vermieter, haben Sie schon eine Info, in welchem Zeitrahmen die Reparatur stattfinden wird ?"

Evtl. kommt dann die Info, dass er es in Auftrag gegeben hat und Anfang Februar die Tür kommt und dann erneuert wird.....

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Und wenn nach der 5. Rückfrage immer noch keine Antwort kommt? Oder ein "Ich kümmere mich.", aber nichts passiert?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4533 Beiträge, 545x hilfreich)

Da der TE sich nicht mehr meldet wird sich das Problem wohl behoben haben.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
xyz0815123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Da der TE sich nicht mehr meldet wird sich das Problem wohl behoben haben.


Nein das Problem wurde noch nicht behoben.

Zitat:
Hat der Vermieter denn jetzt irgendwie zugesagt, den Mangel zu beseitigen?
Wenn ich dem Vermieter sowas per Einschreiben schicke, erwarte ich doch zumindest, dass er sich meldet und sagt "Ja, alles klar, ich lasse das reparieren. Ich melde mich sobald der Handwerker kommt."?!
Aber danach gar nicht zu reagieren? Merkwürdig.


Nein bisher keinerlei Reaktion seitens des Vermieters.

Wie bereits oben geschrieben hab ich am 8.12.2020 beim Vermieter angerufen dort sagte man mir dass das Fenster ausgetauscht und extra bestellt werden muss. Der Vermieter weiß also seit 8.12.20020 dass Handlungsbedarf besteht.

Anschließend hab ich dem Vermieter den Mangel nochmal schriftlich mitgeteilt mir Fristsetzung und Ankündigung einer Mietminderung das Schreiben ging am 15.12.2020 beim Empfänger ein.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4533 Beiträge, 545x hilfreich)

OK aber mal ehrlich, du hast den Mangel am 3.12. gemeldet, der VM reagiert und schickt einen Handwerker am keine Ahnung, aber bis zum 10.12., dieser Handwerk stellt fest: Irreparabel, muss ersetzt werden. DU schreibst dann am 11.12 einen Brief, der am 15.12. eingegangen ist.

Erst ist es eine Tür, dann ein Fenster, was ist es denn nun?

Ist Harry Potter dein VM? Was meinst du denn wie schnell so eine Tür/ oder auch ein Fenster herangeschafft wird? Wartefrist (weiß ich von meinen Eltern) 6-8 Wochen und dann muss der Handwerker mal einen Termin finden um das Ding reinzunageln.

Der VM wird erst mal abwarten, was der Handwerker ihm schreibt, das kann ein paar Tage dauern.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
xyz0815123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat: Ist Harry Potter dein VM?



Sie erwarten nicht ernsthaft eine Antwort darauf.



-- Editiert von xyz0815123 am 12.01.2021 16:57

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
OK aber mal ehrlich, du hast den Mangel am 3.12. gemeldet, der VM reagiert und schickt einen Handwerker am keine Ahnung, aber bis zum 10.12., dieser Handwerk stellt fest: Irreparabel, muss ersetzt werden. DU schreibst dann am 11.12 einen Brief, der am 15.12. eingegangen ist.

Erst ist es eine Tür, dann ein Fenster, was ist es denn nun?

Ist Harry Potter dein VM? Was meinst du denn wie schnell so eine Tür/ oder auch ein Fenster herangeschafft wird? Wartefrist (weiß ich von meinen Eltern) 6-8 Wochen und dann muss der Handwerker mal einen Termin finden um das Ding reinzunageln.

Der VM wird erst mal abwarten, was der Handwerker ihm schreibt, das kann ein paar Tage dauern.


Aktuell eher 10-12 Wochen für Standard-Terrassentüren und Fenster...
Plus die Terminlage bei den Handwerkern, die derzeit aber mal so gar keine Lust auf so "Kleckeraufträge" haben, weil überall gebaut wird wie doof....

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Wenn die Balkontür seit 18Jahren defekt ist und Sie erst vor 4 Wochen, hoffentlich nachweisbar, den Vermieter darüber informiert haben, lassen Sie diesem doch noch etwas Zeit.

Signatur:

3113

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von 3113):
Wenn die Balkontür seit 18Jahren defekt ist

Müsste der Vermieter da rein gar nichts machen, dann da ist dann wohl schon Verwirkung eingetreten.
In so fern sollte an den Ball etwas flach halten ...

Dazu kommt dann nioch, da seine Frist unter Berücksichtigung des Einzelfalles angemessen sein muss. Was also 18 Jahre Zeit hatte, muss nicht in 14 Tagen erledigt sein - 18 Monate wären da schon eher als angemessen zu sehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

So sehe ich das auch. Daher locker durch die Hose atmen.

Signatur:

3113

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
xyz0815123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Wenn die Balkontür seit 18Jahren defekt ist und Sie erst vor 4 Wochen, hoffentlich nachweisbar, den Vermieter darüber informiert haben, lassen Sie diesem doch noch etwas Zeit.



Offenbar haben auch Sie den Beitrag nicht richtig gelesen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4533 Beiträge, 545x hilfreich)

Zitat (von xyz0815123):
Offenbar haben auch Sie den Beitrag nicht richtig gelesen.


Offenbar weißt du nicht, was du schreibst?

Zitat (von xyz0815123):
Guten Tag Seid 3.12.2002 ist meine Balkontür

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
xyz0815123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

kurzes Feedback. Es hat geklappt der Handwerker hat sich Telefonisch bei mir angekündigt um die Tür bzw. Das Balkonfenster zu wechseln. Vielen Dank nochmal für eure Hilfe.

Eine Frage hab ich dennoch... sollte de Handwerker eine Unterschrift vom Mieter fordern für sein tun wie sollte ich mich verhalten...bedenkenlos Unterschreiben...oder sollte der Handwerker sich sämtliche Unterschriften vom Vermieter geben lassen ?

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