Folgende Situation:
1 Habe gegen Mängel in der Wohnung geklagt.
2 Sache endete mit Vergleich am 8. November 04.
3. Vermieter zahlt über 11 000 Euro an mich und ist sicherlich böse.
4. Durch Buchungsfehler wurde die Miete für November um 3 Wochen zu spät bezahlt.
Home banking: Der Schuldige die Leitung, ich oder Bank (?!)
5. Vermieter ohne mich auf die Verzögerung aufmerksam zu machen
-hat Jahre lang die Miete immer 3 bis 7 Tage vor Termin bekommen-
schaltet Anwalt ein.
Den selben, der die Vergleichsache für ihm zu meinen Gunsten pfuschte!
6 Der Anwalt schreibt nicht an mich, sondern an den ihm bekannten Anwalt aus dem Vergleichsprotzes (bis 8.11.04 mein Anwalt).
7 Zu dem Zeitpunkt der zugesandten Mahnung (?) war mein Anwalt nicht mehr mein Anwalt, weil eben die Vergleichssache als geschlossen erklärt wurde.
8 Ich soll jetzt dem Anwalt meines Vermieters die Kosten für seinen Einsatz bezahlen.
9 dDe Miete habe ich bezahlt bevor mich mein "alter Anwalt" informierte.
Ich habe den Fehler selbst bemerkt und sofort bezahlt.
10 mein Anwalt praktisch zu dem Zeitpunkt war nicht mehr mein Anwalt da die alte Sache beide Seiten für geschlossen erklärten.
Muss ich jetzt die Kosten der Gegenseite bezahlen?
Er hat doch nicht an mich angeschrieben, sondern um mir Kosten zu bereiten einen anderen Anwalt, der nicht mehr befugt war meine Mitverhältnisangelegenheiten zu regeln.
Könnte genau so gut den Papst einschreiben weil er ihn auch kennt
Aus meiner Sicht liegt hier Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht des Gläubigen vor.
Der Schuldner war ich und nicht der andere Anwalt (mein Anwalt, von dem Vorprozess).
Der Vermieter hat meine Tel. Nr. und der Verwalter ist fast täglich im Hause.
Außerdem:
Am 8. November habe ich im Gericht bei Vergleichsabschluss mit dem Vermieter gesprochen.
Bereits da war ich 6 Tage im Verzug.
Ist das nicht reine Willkur und bewusste Kostentreiberei?
Vielen dank für Meinungen
Bambo
-- Editiert von bambo am 08.12.2004 18:43:23
Bambos Mahnung der Miete
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Hallo Bambo,
für den rechtzeitigen Zugang der Mietzahlung beim Vermieter sind Sie verantwortlich. Bei Mietzahlung sind Sie automatisch in Verzug, wenn Sie verspätete überweisen. Wie auch schon an anderer Stelle geschrieben, sind die Kosten des Mahnanwalts als Verzugsschaden vom Schuldner zu tragen.
M.E. ändert sich daran auch nichts, wenn der RA des Vermieters das Mahnschreiben an Ihren ehemaligen RA verschickt und Sie die Zahlung vorgenommen haben, bevor es bei Ihnen eintrifft. Schließlich musste der Vermieter ja seinen RA beauftragen, weil Sie mit Ihrer Mietzahlung bereits in Verzug waren, insofern halte ich die Kosten für erstattungspflichtig.
MfG Gruwo
-- Editiert von Gruwo am 08.12.2004 22:54:15
Es kostet nicht die Welt...
Generell war ich auch Ihre Meinung.
Trotzdem denke ich, dass der Vermieter (Richter von Beruf! ) sehr armseilig ist.
Es handelt sich nicht um Geld, sondern um Vergeltung für die 11 000 Euro die er verloren hat. Im übrigen setzte er eine Frist bis morgen dies zu begleichen.
Die Rechnung liegt aber nicht bei und die Quote hat er auch nicht benannt.
Eindrohung einer klage hat er aber nicht vergessen zu Formulieren.
Armes Land wenn ein Bundesdichter nichts anders zutun hat als die Justiz mit Mumpitz zu beschäftigen... oder besser so
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Eine Einschränkung erfolgt aus § 254 Abs. 1 BGB
, wonach der Gläubiger zur Schadensminderung verpflichtet ist.
Wir Haben uns schon am 8 November im Gericht getroffen und gesprochen.
Die Miete wurde auf Grund eines Systemfehleres nicht ausgelöst und dies musste er schon am 2 November erkannt haben.
Er hat bewusst verzögert um Katz und Maus zu Spielen.
Lassen wir mall auf Prozesskommen. Bin sehr gut versichert.
Hallo,
also ich sehe da ein erhebliches Prozessrisiko, aber wenn Sie gut versichert sind...
Halten Sie uns ruhig auf dem Laufenden.
MfG Gruwo
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