Guten Abend,
ich bin vor einiger Zeit aus einem gemieteten Haus ausgezogen. Der Mietvertrag war wegen unwirksamer Schönheitsreparaturklauseln unwirksam. Dies habe ich dem Vermieter bei der Wohnungsübergabe mitgeteilt.
Naja, der ist ziemlich ausgeflippt und war stinksauer, obwohl das Haus in einem wirklich guten Zustand war.
Meine Kaution habe ich damal bei Einzug als Bankbürgschaft hinterlegt. Nun hat meine Bank mich angeschrieben, dass mein Vermieter aus dieser Bürgschaft über 1.636 Euro eine Auszahlung von 1311 Euro fordert, ohne Begründung! Eigentlich dachte ich, die Bank zahlt sofort aus, aber dem ist wohl nicht so. Jedenfalls konnte ich Widerspruch einlegen und das habe ich auch getan, weil mir völlig schleierhaft ist, wofür er die 1311 Euro haben will.
Wer kennt sich mich Bankbürgschaften aus, denn ich hätte gerne gewusst, wie die Bank jetzt weiter verfährt und ob die evtl. doch noch auszahlen. In dem Widerspruch habe ich geschrieben, dass es keinerlei Mietrückstände oder Nebenkostenrückstände gibt und das das Haus einwandfrei (nur nicht renoviert übergegen wurde). Ich habe alles fotografiert und hatte auch einen Zeugen dabei.
Wie ist es generell mit Kautionen, muß der Vermieter nicht begründen, wenn er Geld einbehalten will?
Ich denke, er will auf diesem Weg versuchen doch noch ein wenig Geld aus der entgangenen Renovierung zu schlagen.
Lieben Dank für Antworten
majori
Bankbürgschaft als Kaution
--- editiert vom Admin
Hab ich vom Anwalt prüfen lassen. Es waren laufende Schönheitsreparturen durchzuführen (starre Fristen) und eine zusätzliche Endrenovierungsklausel enthalten, die besagte, ich hätte sämtliche Räume bei Auszug komplett renovieren müssen.
Diese 1.311 Euro hat er sicher nicht dafür angefordert, denn eine komplette Renovierung wäre bei 135 qm wesentlich höher ausgefallen.
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--- editiert vom Admin
Muß er die Kautionsabrechnung vor der Geldentnahme zusenden oder rückwirkend, wofür er die Kaution verwendet hat?
Der Anwalt hat nur den Mietvertrag geprüft ein erneutes Beratungsgespräch in dieser Sache würde wieder eine Gebühr beinhalten. Das spare ich mir für den Fall auf, dass der Vermieterdie Kaution unberechtigt einfordert und bekommt.
Info für Doom:
Ausgezogen bin ich zum 01.09.2007, es gab keine Beschädigungen. Der Vermieter war mit allem zufrieden, bis auf die Tatsache, dass ich nicht renoviert habe!
--- editiert vom Admin
Vor dem BGH Urteil vom 12.09.2007 gab es bereit es ein anderes Urteil das besagte:
starre Renovierungsklauseln + Endrenovierungsklausel = Summierungseffekt!!!
Alles klar Mr. Doom!!!
Dazu bedarf es weder das zweite Gesicht oder Vitamin B.
Bei uns im Norden sagt man: Kloogschieter!!!
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Frag mal meinen Anwalt, der hat es mir so erklärt (ohne Gewähr)
Egal, ich muss nicht renovieren auch wenn du Mr. oder Mrs. Advokat hier evtl. den Oberlehrer spielen möchtest. Wem`s gefällt...
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Ich habe doch nur eine simple Eingangsfrage gestellt und die lautet immer noch: muss mein Vermieter ( egal wofür ) die Entnahme einer bestimmten Summe aus der hinterlegten Kaution ( in diesem und in meinem Fall Bankbürgschaft ) im Vorfeld begründen?
Kann er sich einfach "bedienen", weil er der Meinung ist, es steht ihm zu?
Meine Wände sind alle weiß mit Tapete, menno!!!
--- editiert vom Admin
Mag sein, ich weiß eben nicht, was er entdeckt hat, er hat es mir nicht mitgeteilt. Muß er mir dann nicht trotzdem die chance geben, diesen Makel zu beheben in Form einer Nachfrist. 1311 Euro sind eine Menge Geld und da möchte ich doch zumindest wissen, wofür das Geld verwendet werden soll und ob es berechtigt ist.
--- editiert vom Admin
Selbstverständlich, Telefonnummer auch!
Schreib doch mal den genauen Wortlaut der Renovierungklausel hier rein !!!!
Ja, gut, beruhig Dich wieder, war nur Spass.....
Das hier sagt Onkel Google zu den Stichworten "Mietkaution, Bankbürgschaft"
aus : http://www.sueddeutsche.de/immobilien/mietenvermieten/artikel/553/41512/
Der Mieter kann die Kaution in Form einer Bankbürgschaft als Sicherheit stellen. Der Vorteil: Der Mieter muss das Geld nicht bar vorstrecken. Aber die Bank stellt die Bürgschaft nicht umsonst. Sie berechnet für den Service jährlich zwei bis drei Prozent der Bürgschaftssumme. Der andere Nachteil: Die Banken zahlen diese Beträge aus, sobald der Vermieter sie fordert – ohne zu prüfen, ob die Ansprüche überhaupt berechtigt sind.
Gruß
Michael
Hallo Michael,
das habe ich ja auch gedacht. Anscheinend ist es aber nicht so, meine Bank schreibt:
Wir bitten Sie um unverzügliche Mitteilung, ob aus Ihrer Sicht Einwendungen gegen die Auszahlung von 1.311,74 an den Begünstigten bestehen, oder ob eine Inanspruchnahme der Bürgschaft zu Recht erfolgt. Sofern Sie Einwendungen erheben, bitten wir um ausführliche Erläuterung ( unter Beifügung aussagekräftiger Unterlagen), warum der vom Begünsttigten geltend gemachte Anspruch nicht bestehen soll.
Ich habe Widerspruch eingelegt, mit dem Hinweis, dass es keine Rückstände aus Mieter oder Nebenkosten gibt und dass ich keine Information habe, wofür diese Auszahlung verwendet werden soll. Das muss ich doch aber wissen, sonst kann ich dem doch nicht zustimmen, oder? Er kann ja sonst was behaupten.
Was Schäden betraf, die wurden alle vor Auszug beseitigt. Mir war es sehr wichtig, alles ordentlich, heil und sauber zu hinterlassen. Ich habe sogar die Kellerschächte geputzt
Was die Renovierungsklauseln betrifft, bin ich vielleicht nicht ganz so § sicher (schäm) und bringe da vielleicht auch manchmal etwas durcheinander, nur ärgere ich mich, wenn meine Beiträge mit zynischen Bemerkungen kommentiert werden.
Ich habe nochmal geguckt, ich habe weiche Fristen und starre gestern verwechselt. Bei mir sind die Fristen weich (alle 3 Jahre...Küche, Bad, wenn es der Zustand erfordert) dann aber mit dieser Endrenovierungsklausel kam zum Summierungseffekt. Man möge mir meine Fehler verzeihen!
Einen schönen Tag noch für alle!
Ok, ich vergebe Dir.......
Also,
bei mir hat sich mal der VM aus der Kaution (Bürgschaft) bedient. War rechtens, hatte aber den Hintergrund,daß ich mit Wohnungswechsel auch die Bank gewechselt hatte und die Ex-Bank vom VM die Bürgschaft widerrufen wollte. Der hat dann gesagt "Halt, ch krieg noch was (ca. 500 DM damals)", das haben die ihm ausgezahlt ohne mich zu fragen. War aber eben eine andere Situation.
Gruß
Michael
--- editiert vom Admin
Natürlich könnte ich ihn fragen, möchte ich aber nicht! Ich dachte ein Forum hätte die Funktion, Hilfestellung von anderen Forumsteilnehmer zu bekommen. Leider habe ich bis jetzt (fast) nur negative Resonanz bekommen, weiß auch nicht warum. Schade! Vielleicht habe ich mich auch nicht präzise genug ausgedrückt, sorry!
Und du Blockwart bist vielleicht auch schon etwas Forumsmüde,anders kann ich mir deine Antwort auch nicht erklären - meine Eingangsfrage hatte nicht damit zu tun, warum mein Vermieter Kaution einbehält, sondern immer noch, ob er es ohne Begründung darf.
Gute Nacht und danke Michael.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Ihr habt ja recht, natürlich könnte ich ihn fragen - möchte ich aber nicht, weil ich menschlich einfach enttäuscht bin von meinem Vermieter. Nicht alle Mieter sind potenzielle Messies und hinterlassen ein Chaos. Ich habe in den 6 Jahren Mietdauer das Haus pfleglich behandelt. Alles, einschl. Garten war tip-top. Er brauchte sich um nichts kümmern, Reparaturen für eigentlich der Vermieter zuständig ist, habe ich bezahlt. Bei Auszug hat er zwei nagelneue Waschbecken, einschl. neuer Armaturen (die alten passten nicht mehr) bekommen. Die Becken hatten kleine Sprünge durch herabfallende Gegenstände.
Ich habe wirklich keine Schäden hinterlassen. Egal! Ich hätte mir nur einfach etwas mehr Fairness gewünscht. Selbst wenn es doch noch etwas zu beanstanden gab, hätte er mich einfach nur anrufen brauchen und wir hätten eine Lösung gefunden. Ich denke er ist einfach nur sauer, weil ich bei Auszug nicht renoviert habe. Aber für die Gesetze kann ich auch nichts.
So, jetzt werde ich euch auch nicht mehr nerven - nochmals danke für die Bemühungen mir zu helfen.
Ich denke er ist einfach nur sauer, weil ich bei Auszug nicht renoviert habe. Aber für die Gesetze kann ich auch nichts.
Abgesehen davon, daß es sich hier nicht um ein Gesetz, sondern um Rechtsprechung (und die ändert sich schneller als Gesetze es tun) handelt, wurde Dir hierdurch keineswegs verboten
zu renovieren.
Verweigert
hast Du die Renovierung ganz alleine.
--- editiert vom Admin
...Woher weißt du, daß die Klausel unwirksam ist?...
...Hab ich vom Anwalt prüfen lassen...
...Was die Renovierungsklauseln betrifft, bin ich vielleicht nicht ganz so § sicher (schäm) und bringe da vielleicht auch manchmal etwas durcheinander, nur ärgere ich mich, wenn meine Beiträge mit zynischen Bemerkungen kommentiert werden.
Ich habe nochmal geguckt, ich habe weiche Fristen und starre gestern verwechselt. Bei mir sind die Fristen weich...
Was war das denn für ein Anwalt, der die Sache prüfte? Habt Ihr das also alle beide verwechselt
...Frag mal meinen Anwalt, der hat es mir so erklärt (ohne Gewähr)...
Egal, ich muss nicht renovieren auch wenn du Mr. oder Mrs. Advokat hier evtl. den Oberlehrer spielen möchtest...
...Ich dachte ein Forum hätte die Funktion, Hilfestellung von anderen Forumsteilnehmer zu bekommen. Leider habe ich bis jetzt (fast) nur negative Resonanz bekommen, weiß auch nicht warum...
Das ist mir auch unerklärlich.
-- Editiert von cuno am 17.10.2007 13:40:15
...Der Mietvertrag war wegen unwirksamer Schönheitsreparaturklauseln unwirksam. Dies habe ich dem Vermieter bei der Wohnungsübergabe mitgeteilt...
Das würde ich ebenfalls als Verweigerung einer Renovierung ansehen, ohne weitere Fristsetzung renovieren lassen und die Kosten gegen die Bankbürgschaft geltend machen.
Sicher muss der VM dann noch abrechnen, jedoch erst hinterher.
-- Editiert von cuno am 17.10.2007 13:46:59
Und jetzt?
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