Bankbürgschaft u. Anspruch

13. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Eve_79
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bankbürgschaft u. Anspruch

Hallo zusammen,

wenn bei der Übergabe beim Auszug aus der Wohnung keine Mängel festgestellt werden, darf ich dann die Mietkaution in Form einer Bankbürgschaft sofort vom Vermieter verlangen oder hat er noch ein Recht diese einzubehalten? Problem ist, dass ich natürlich für meine neue Wohnung wieder eine abgeschlossen habe und ich nicht einsehe für 2 zu zahlen, wenn die eine eigentlich längst aufgelöst sein könnte.

Danke für Eure Tipps! :-)




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2942x hilfreich)

Soweit ich weiß hat der Vermieter bis zu 6 Monate das Recht, die Kaution noch zurückzuhalten. Das würde sich dann natürlich auch auf die Bankbürgschaft auswirken.

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