Hallo zusammen,
wenn bei der Übergabe beim Auszug aus der Wohnung keine Mängel festgestellt werden, darf ich dann die Mietkaution in Form einer Bankbürgschaft sofort vom Vermieter verlangen oder hat er noch ein Recht diese einzubehalten? Problem ist, dass ich natürlich für meine neue Wohnung wieder eine abgeschlossen habe und ich nicht einsehe für 2 zu zahlen, wenn die eine eigentlich längst aufgelöst sein könnte.
Danke für Eure Tipps! :-)
Bankbürgschaft u. Anspruch
13. September 2007
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Frage vom 13. September 2007 | 09:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bankbürgschaft u. Anspruch
#1
Antwort vom 13. September 2007 | 09:12
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2942x hilfreich)
Soweit ich weiß hat der Vermieter bis zu 6 Monate das Recht, die Kaution noch zurückzuhalten. Das würde sich dann natürlich auch auf die Bankbürgschaft auswirken.
Und jetzt?
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