Baulärm, Baugerüst ohne Vorankündigung?

11. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
JuliaLeah
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Baulärm, Baugerüst ohne Vorankündigung?

Hallo! Es betrifft, dass Haus in dem ich zur Miete wohne. Bei uns wurde ein Baugerüst um einen großen Teil des Hauses aufgestellt und seit Tagen ist hier extremer Lärm. Ich habe keine Ahnung was gemacht wird, keine Info von dem Vermieter bekommen. Aber die Arbeiter klingeln nonstop bei mir und anderen im Haus, da sie Strom oder Wasser brauchen und wir Mieter sollen dann also kooperieren? Das Baugerüst wurde auf einmal aufgebaut und seitdem haben die Arbeiter freien Blick in alle (Schlafzimmer, Bad, etc.) meiner Zimmer, fühle mich sehr beobachtet. Die Arbeiter habe ich gefragt was gemacht wird, aber die können kein deutsch nur ein paar wenige Worte. Also, ich weiß gar nichts. Muss momentan viel lernen, brauche Ruhe und weiß nicht wie lange und wie laut es in der nächsten Zeit wird. Dazu kommt, dass bei mir und im Haus schon Schimmel aufgetreten ist, habe das umgehend meinem Vermieter gesagt, aber es wurde nur ganz oberflächlich (Anti Schimmel Spray darauf gesprüht...) behandelt. Ich weiß nicht weiter. Über Hilfe wäre ich dankbar! Danke schon mal für eure Antworten!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Punkt 1: Schriftlich den Vermieter fragen, was da passiert und vorsorglich Mietminderung wegen Baulärm ankündigen.

Sollte das eine energetische Modernisierung sein, dann wäre eine Mietminderung wegen § 536 (1a) BGB zwar nicht möglich. Nach § 555c BGB hätten die jedoch mindestens 3 Monate vor Beginn angekündigt werden müssen. Auch hätte der Mieter dann nach § 555e BGB u.a. ein Sonderkündigungsrecht gehabt. Ich weiß nicht, ob die fehlende Ankündigung auch für eine eventuelle Mietminderung Folgen hat. Aber es ist müßig, darüber zu spekulieren. Erstmal muss der Vermieter Informationen über Art und Umfang der Bauarbeiten rausrücken.

Punkt 2: Wenn du eine Hausratsversicherung hast, musst du das Gerüst unverzüglich bei dieser melden. Dadurch erhöht sich nämlich die Einbruchsgefahr.

Punkt 3: Blickdichte Gardinen oder Folien anschaffen. Denn ein paar Tage wird das Gerüst da vermutlich stehen. Im übrigen bist du akutell nicht verpflichtet, in irgendeiner Form mit dem Bauarbeitern zu kooperieren. Das könnte sich ändern, wenn du ordnungsgemäß über die Arbeiten informiert wurdest. Bis dahin kannst du aber getrost alle Wünsche der Bauarbeiter ignorieren.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Selbstverständlich müssen Sie gar nicht kooperieren mit irgendwelchen Bauarbeitern. Und ohne eine schriftliche Erklärung des Vermieters, wie die Stromkosten abgerechnet werden, wenn Sie den Bauarbeitern Strom und/oder Wasser zur Verfügung stellen, sollten Sie das auch nicht tun. Ist ja sonst Ihr Privatvergnügen.

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