Baulärm Mietminderung und deren Höhe

12. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
Ignaz
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 6x hilfreich)
Baulärm Mietminderung und deren Höhe

Hallo ihr Lieben,

gleich vorneweg. ich brauche keine Auskunft, dass Mieter immer nur motzen und Geld sparen wollen. Ich möchte lediglich Antwort darauf, ob und wieviel ich die Miete mindern kann und auf welchem Wege dies geschehen soll.
Danke schon mal fürs mitlesen!

Situation ist folgende. Als ich eingezogen bin, wurde das Haus hinter mir abgerissen und ein rießiger Komplex errichtet. Nun steht und schimmelt dieser "Neubau" seit etwas mehr als 1 Jahr. Jetzt wird das Haus neben mir abgerissen. Dort sollen 2 große Wohngebäude mit jeweils 16 Wohneinheiten gebaut werden. Bisher habe ich alles geduldig ertragen, binaber nun am Ende meine Kräfte und Leidensfähigkeit. Ich bin auch krank und darum den ganzen Tag Zuhause.

Hier nun meine Frage. Kann mir jemand sagen, wie ich das alles betreiben soll und welche Höhe gerechtfertigt ist.

Für diese - hoffentlich kompetenten - Antworten bin ich euch sehr dankbar.

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"Einen friedlichen Tag noch"

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Teilen Sie dem Vermieter mit, dass Sie die Miete während der Bauzeit um 20 % mindern werden.
Für diese Mietminderung kann er bei dem Bauherrn in Regress gehen.

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#2
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Für den Abriß des ersten Hauses gibts keine Mietminderung, denn nach der Schildung lief der Vorgang bereits bei Einzug und war damit eine zu diesem Zeitpunkt bekannte Einschränkung.

Was das zweite Haus angeht kommt es darauf an, ob bei Abschluß des Mietvertrags auch dort erkannt werden konnte, dass dort in absehbarer Zeit mit größeren Bautätigkeiten zu rechnen ist. D.h. war es damals vielleicht schon leergezogen oder war es damals noch normal bewohnt und nichts wies darauf hin, dass dort demnächst was passieren würde?

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#3
 Von 
Ignaz
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 6x hilfreich)

Ganz herzlichen Dank für die aussagekräftigen Ratschläge!

Es war überhaupt nicht bekannt, dass irgendwas gebaut oder abgerissen werden soll. Uns Anwohnern hier ist immer noch nicht klar, wie so eine Genehmigung erreicht werden konnte.
Ich will auch kein Pfennigfuchser sein und nur einen Anlaß finden, um die Miete nicht bezahlen zu müssen. Jedoch ist die Belästigung schon sehr schlimm.
Nicht nur Lärm und Dreck, sondern es wurden auch unsere Sachen beschädigt, wie Autos angefahren. Zäune geknickt oder Hecken gefällt.
Um weigstens meine Schäden ausgleichen zu können, werde ich diesmal die Miete tatsächlich um 20 % mindern...

Noch einmal herzlichen Dank für die Ratschläge

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"Einen friedlichen Tag noch"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Es war überhaupt nicht bekannt, dass irgendwas gebaut oder abgerissen werden soll.


Das hatte ich nicht gefragt, sondern ob es optisch erkennbar war, oder ob das Haus zum Zeitpunkt Ihrer Wohnungsanmietung bewohnt war.

Der Punkt ist, dass es etliche Urteile dazu gibt, dass, wenn bei Anmietung erkennbar ist, dass in absehbarer Zeit in der Nachbarschaft Bauarbeiten stattfinden werden, ein Minderungsrecht ausgeschlossen ist. Dazu wurden z.B. gezählt leerstehende Häuser, eine völlig heruntergekommene Fassade oder sogar Baulücken, die noch aus dem 2. WK stammen (und vielleicht die ganze Zeit nur ein Rasenstück oder ähnliches, ein Parkplatz oder was auch immer waren) und wo damit im innerstädtischen Bereich zu rechnen ist, dass da irgendwann wieder ein Haus hinkommen könnte.

Sachbeschädigungen an eurem Eigentum ist natürlich ein ganz anderes Thema. Dafür gibts aber keine Mietminderung, sondern Schadensersatz, wobei fremde Zäune und Hecken dich nichts angehen.

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#5
 Von 
Ignaz
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 6x hilfreich)

Ne, es ist mein Zaun und Garten und ich bin für die Instandhaltung zuständig. Mein Auto, wurde angefahren und geflüchtet. Keiner hat was gesehen. Nur das Getuschel der Bauarbeiter war verdächtig. Aber man kann jedem nur vor den Kopf schauen.

Die Häuser waren bewohnt und das jetzt abgerissene Objekt wurde vor 4 Jahren sogar noch renoviert. Alles war normal bewohnt und in keinster Weise "heruntergekommen" Keiner konnte auch nur erahnen, dass ein solches Haus einfach abgerissen werden soll. Das andere Haus stand sogar unter Denkmalschutz. Wie das gelaufen ist, ist mehr als schleierhaft!

Kurzum: KEINER wußte oder vermutete auch nur, dass demnächst die ganze Straße platt gemacht wird. Außerdem ist der Neubau um einiges schlechter, als die vorigen alten Häuser mit gesunder Bausubstanz.


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"Einen friedlichen Tag noch"

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nicht nur Lärm und Dreck, <hr size=1 noshade>

Für Minderung relevant



quote:<hr size=1 noshade>sondern es wurden auch unsere Sachen beschädigt, wie Autos angefahren. Zäune geknickt oder Hecken gefällt. <hr size=1 noshade>

Für Minderung irrelevant.



Baustellenbedingte Beeinträchtigungen sind ein eine Mietminderung rechtfertigender Mangel der Mietsache.

Allein das Bestehen einer Baustelle rechtfertigt jedoch kein Mietminderungsrecht. Vielmehr muss detailliert vorgetragen und unter Beweis gestellt werden, welche Beeinträchtigungen die Bauarbeiten verursacht haben.

Für die Beweisführung sollte man ein sogenanntes detailliertes Lärmprotokoll führen, das Zeitpunkt sowie Art und Dauer der Störung genau aufführt. Zeugen aus der Nachbarschaft welche die Lärmbelästigung bestätigen, sind ebenfalls hilfreich.


Ein Problem sollte auch nicht unbeachtet bleiben: es stellt einen berechtigten fristlosen Kündigungsgrund dar, wenn der Mieter die Miete gemindert hat, und das Gericht die geminderte Höhe als zu hoch befindet (BGH VIII ZR 138/11 ).





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hallo Ignaz,
eigentlich hat HvS schon auf den wichtigen Punkt der Beweisführung hingewiesen.
Die Gerichte sind relativ anspruchsvoll was die Begründung der Belästigung durch Lärm und Schmutz betrifft.
Empfehlenswert ist daher die Aufstellung eines Lärmpegelmessgerätes, da die Intensität der Lärmbelästigung letztlich nur durch technische Aufzeichnung erwiesen werden kann.
Die angedachte Mietminderung von 20% würde ich überdenken. Eine kleine Orientierungshilfe hier:https://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_baulaerm.htm

Gruß
Karakorum

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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ignaz
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Ich denke schon, dass die 20 % gerechtfertigt sind. In der zitierten Tabelle ist mehrmals erwähnt, das der Vermieter an dem Bau nicht beteiigt ist. In meinem Fall stimmt das aber nicht. Mein Vermieter ist in dieses Bauvorhaben mit eingebunden und steht auch auf der Bautafel.

Auch wenn es hier nicht relevant ist; Letztes Jahr wurde unser Haus saniert. Neue Fasade und neues Treppenhaus... Bin mal gespannt, wie lange es noch steht..... :-)

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"Einen friedlichen Tag noch"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

quote:
Empfehlenswert ist daher die Aufstellung eines Lärmpegelmessgerätes

Und zwar nicht so ein billiges von irgendwoher oder so eine Smartphoneapp, sondern ein geeichtes.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ignaz
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 6x hilfreich)

und wo kriegt man sowas her?


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"Einen friedlichen Tag noch"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

z.B. da:
für Gutachtereinsatz (das Gerät ist kalibriert mit Konformitätszeugnis)
http://www.trotec.de/de/produktkatalog/messgeraete/emission/sl300-schallpegel-messgeraet/
das "kleinere" für Privat/sonstige Zwecke
http://www.trotec.de/de/produktkatalog/messgeraete/emission/bs15-schallpegel-messgeraet-/

bei uns kann man sich z.B. sogar bei der Stadtverwaltung so ein Gerät ausleihen

oder gleich an die zuständige Immissionsschutzbehörde/Umweltamt/Ordnungsamt wenden - in (deren Ansicht nach) begründeten Fällen kommen die bei uns mit ihrem eigenen Messgerät und die Sache ist gleich amtlich und beweisbar

z.B. hier einige Grundlageninfos:
http://www.trotec-blog.com/blog/trotec/laermschutz-immissionsrichtwerte-schallpegelmessgeraet/
http://verwaltung.hessen.de/irj/HMULV_Internet?cid=ba2c4fe107b488c745c856e3bccbb81f

"Mein Vermieter ist in dieses Bauvorhaben mit eingebunden..."
Ob Herr Müller in seiner Eigenschaft als Bauherr (oder Teil einer Bauherrengemeinschaft) einen Herrn Müller in seiner Eigenschaft als Vermieter schädigt, in dem er dessen Mieter unzumutbar beeinträchtigt, ist belanglos. Vielleicht erleichtert der Umstand eine einvernehmliche Einigung - vielleicht aber auch gerade nicht ...


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" "

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ignaz
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 6x hilfreich)

Ganz, ganz lieben Dank!

Schön, wenn man solche Hilfe bekommt. Werde mcih gleich nächste Woche mit dem Umweltamt in Verbindung setzen. Ich schaffe es einfach nicht, den ganzen Tag mit dem Staub, dem Lärm und den Erschütterungen, klar zu kommen. Zudem bin ich durch meine Chemo so geschwächt, dass ich nicht die ganze Zeit unterwegs sein kann. Dadurch, dass die neuen Bauten so groß werden, ist auch mit einer langen Zeit zu rechnen, bis wieder Ruhe einkehrt.

Ich bedanke mich genz herzlich bei euch für eure tollen Ratschläge!


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"Einen friedlichen Tag noch"

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