Hallo,
wie sieht die Rechtslage aus?
Zur Situation:
Ich renoviere seit ca. 2 Jahren meine Wohnung in Eigenleistung. Dazu gehören natürlich auch arbeiten wie bohren und hämmern. Ich führe mittlerweile Protokoll und schätze die Lärmbelästigung auf ca. 5 mal die Woche für maximal 45 Minuten ein. Natürlich versuche ich den Lärm soweit es geht zu minimieren. Dazu reinige ich ab und zu meinen Balkon oder Fahrrad mit dem Hochdruckreiniger (nicht einberechnet in 5 mal 45 Minuten, ca. 1x im Monat, dauert eine Stunde. Alles innerhalb der gesetzlichen Regeln, welche ich auch beim Emmissionsamt angefragt habe. Zu dem sind handwerkliche arbeiten auch mein Hobby. Dieser Lärm von meinem Hobby ist in den 5 mal 45 Minuten drin.
Jetzt möchte die Nachbarschaft dies angeblich durch eine Klage einstellen. Zudem ist das Haus hier auch sehr hellhörig und aus schlechter Bausubstanz.
Ich bin der Meinung, dass ich mich rechtlich auf der sicheren Seite befinde, wie wird das hier gesehen.
Grüße
Baulärm in WEG Klage Unterlassung
Zitat :Ich renoviere seit ca. 2 Jahren meine Wohnung in Eigenleistung.
Ganz grundsätzlich müssen Nachbarn den Lärm und Schmutz beim Sanieren/Renovieren einer Wohnung ertragen. Das gilt aber nicht ohne Einschränkungen und unbegrenzt, sondern nur, solange sich diese Arbeiten im normalen Rahmen halten. Was der normale Rahmen ist, ist natürlich, wie üblich, nicht genau definiert, aber man muss sich dazu sowohl die jeweiligen Zeiten ansehen, in denen es laut ist, als auch die gesamte Zeitdauer der Arbeiten.
Klar, die einzelnen Lärmintervalle in diesem Fall mögen kurz sein, aber dafür dauert der Krams ja nun auch schon 2 Jahre und scheint immer noch nicht vorbei zu sein.
Zitat :Jetzt möchte die Nachbarschaft dies angeblich durch eine Klage einstellen. Zudem ist das Haus hier auch sehr hellhörig und aus schlechter Bausubstanz.
Ich kann die Nachbarschaft zumindest ein wenig verstehen und würde hier durchaus den Verdacht sehen, dass sich die Arbeiten, und daraus folgend die zumutbare Lärmbelästigung für die Nachbarn, nicht mehr im normalen Rahmen bewegen.
Zitat :Ich bin der Meinung, dass ich mich rechtlich auf der sicheren Seite befinde, wie wird das hier gesehen.
Da würde ich zumindest nicht drauf wetten.
Es hilft nicht weiter, wenn du dir selber und anderen gegenüber unehrlich bist. Der Titel des Threads ist Baulärm. Aber es geht nicht nur um Baulärm. Es geht auch um ein Hobby.Zitat :Zu dem sind handwerkliche arbeiten auch mein Hobby. Dieser Lärm von meinem Hobby ist in den 5 mal 45 Minuten drin.
Offenbar wurde noch nicht geklagt. Noch kannst du das beeinflussen. Versuche erst einmal abzuschätzen, wie viel lärmende Arbeit noch in deiner Wohnung steckt? Wenn du den Nachbarn zusichern kannst, in 2 Monaten ist alles erledigt, dann wird man sich vermutlich einigen können.Zitat :Jetzt möchte die Nachbarschaft dies angeblich durch eine Klage einstellen.
Wobei man natürlich immer noch diskutieren muss, ob in einem hellhörigen Wohnhaus lärmende Handwerkerarbeiten (also fürs Hobby und nicht die Wohnung) in Zukunft okay sind.
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Danke für die Antworten.
Das Handwerken mein Hobby ist sagte ich den Nachbarn, somit wird in der Hinsicht das nie aufhören, wie halt bei einem Musiker. Aber für die ist warscheinlich alles Renovierungsarbeiten, sobald diese einen Ton hören.
Zitat :Wobei man natürlich immer noch diskutieren muss, ob in einem hellhörigen Wohnhaus lärmende Handwerkerarbeiten (also fürs Hobby und nicht die Wohnung) in Zukunft okay sind.
Warum soll es möglich sein mir mein Hobby zu verbieten?
Zitat :Das Handwerken mein Hobby ist sagte ich den Nachbarn, somit wird in der Hinsicht das nie aufhören, wie halt bei einem Musiker.
Musik ist, zumindest für die meisten Leute, immer noch was anderes als z.B. eine laufende Bohrmaschine. Man kann nicht alles miteinander vergleichen, solange die Dezibel vergleichbar sind.
Zitat :Aber für die ist warscheinlich alles Renovierungsarbeiten, sobald diese einen Ton hören.
Wie genau sollten die denn das auseinander halten, wenn sich beides gleich anhört? Ist aber auch gar nicht so wichtig, weil der Unterschied nicht so viel ausmacht, wie Du zu denken scheinst. Jeder Lärm, den man verursacht, sei es durch Hobby, Beruf, Renovierung, muss sozialverträglich sein. Niemand hat das Recht darauf, außerhalb der Ruhezeiten immer so viel Krach zu machen, wie er möchte.
Zitat :Warum soll es möglich sein mir mein Hobby zu verbieten?
Kommt darauf an, wie Du Dein Hobby ausübst. Wenn Du, auch nach dem Abschluss der Renovierungsarbeiten (wann ist das eigentlich ungefähr?), weiterhin jeden Tag für ca. 1 Stunde die selben Geräusche verursachst, ist es gehupft wie gesprungen. Das müssen Nachbarn nicht für immer und ewig akzeptieren.
Oder den Spieß mal umgedreht: Warum soll es möglich sein, dass andere den Lärm, den Dein Hobby verursacht, einfach ertragen müssen?
Zitat :Wobei man natürlich immer noch diskutieren muss, ob in einem hellhörigen Wohnhaus lärmende Handwerkerarbeiten (also fürs Hobby und nicht die Wohnung) in Zukunft okay sind.
Nimm Dir das mal zu Herzen und denk darüber nach, ob Du Dir nicht vielleicht irgendwo einen Hobbyraum organisieren kannst, bei dem Du andere Menschen nicht so viel störst. Und gib mal Vollgas mit der Wohnung, damit wenigstens das Kapitel in sehr naher Zukunft ein Ende hat.
Dein Hobby wird dir niemand verbieten - möglicherweise aber, dass du in deiner Wohnung lärmst.
Ich denke schon, daß es für ein mit Lärm verbundenes Hobby grenzen gibt.
Man kann/darf in einer Wohnung nicht alles machen, dies gilt ja auch für die Benutzung von Musikinstrumenten.
Wenn du das den Nachbarn so gesagt hast, dann würde ich den Nachbarn tatsächlich empfehlen, dich zu verklagen. Denn dann gibt es keine Aussicht darauf, dass sich die Situation jemals verbessert.Zitat :Das Handwerken mein Hobby ist sagte ich den Nachbarn, somit wird in der Hinsicht das nie aufhören, wie halt bei einem Musiker.
Ich sage nicht, dass die Nachbarn mit der Klage durchkommen. Aber du besitzt eine Wohnung. Normale Wohngeräusche sind da zulässig. Wenn man dein Hobby mit den Geräuschen eines Schlagzeugs vergleicht, dann findest du hier einige relevante Urteile und Kommentare: https://www.mietrecht.org/mietvertrag/schlagzeug-mietwohnung/
Persönlich glaube ich, dass ein laut lärmendes Handwerker-Hobby in einem hellhörigen Haus tatsächlich rechtlich noch schlechter gestellt sein wird als ein Schlagzeuger. Wenn dieser regelmäßige Lärm nicht mehr als normale Wohnraum-Nutzung eingestuft wird, dann wird er vermutlich komplett verboten sein.
Ich habe verstanden, dass dies dein Hobby ist und dass du dies weiter ausführen willst. Du fragst in einem Rechtsforum. Wenn du dir nur eine Bestätigung deiner Meinung suchst, dann wird man dir hier nicht helfen können. Wäre aber auch eh irrelevant, weil die Sache irgendwann dann durch ein Gericht entschieden wird. Meine Empfehlung bleibt zu versuchen, dass es eben nicht vor Gericht geht. Dazu wirst du aber wohl Zugeständnisse machen müssen.
Zitat :Ich bin der Meinung, dass ich mich rechtlich auf der sicheren Seite befinde, wie wird das hier gesehen.
Das relevante Kriterium lautet: "... soweit keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst." (§ 13 Abs. 2, § 14 Abs. 2 Nr. 2 WEG)
Ich würde darauf tippen, dass das unvermeidliche Maß nach der hier gelieferten Darstellung überschritten sein dürfte.
Danke für die Antworten.
Okay, dann schauen wir, ob es zu einem Verfahren kommt und wie das Urteil aussieht. Ich habe meine Angabe mit den 5 mal die Woche bewusst wesentich höher gesetzt, als es tatsächlich ist. Ich bin der Meinung wenn ich 3 bis 4 mal die Woche meinem Hobby nachgehe ist dies verträglich. Aber wie gesagt, es ist meine Meinung und nicht die eines Richters.
Für ein Hobby "handwerkliche Arbeiten welche Lärm verursachen" ist eine Wohnung sicherlich nicht der passende Ort. Unter "wohnen" fällt ja auch nicht jede Tätigkeit. Man denke außer an Lärm auch an Geruch.
Offenbar handeltes sich ja um eine Eigentumswohnung. Die Frage ist wie die anderen Eigentümer letztlich reagieren.
Ist es eine Mietwohnung kann der Vermieter den Weg einer Unterlassungsklage beschreitet oder gleich versuchen eine Kündigung durchzusetzen.
-- Editiert von User am 28. August 2025 18:50
Zitat :Die Frage ist was der MIeter riskiert.
Ob der Vermieter den Weg einer Unterlassungsklage beschreitet oder gleich versucht eine Kündigung
durchzusetzen, hat er Mieter aber nicht in der Hand.
Diese Aussage verstehe ich nicht ganz, könntest du diese bitte etwas näher erläutern? Danke.
Also meine Wohnung ist Eigentum von mir. Vielleicht verklagende Partei ist Mieter.
-- Editiert von User am 28. August 2025 18:46
Ich habe meinen Beitrag geändert, nachdem klar ist daß es keine Mietwohung ist..
.
-- Editiert von User am 28. August 2025 19:05
Ja, das kannst du abwarten.Zitat :dann schauen wir, ob es zu einem Verfahren kommt und wie das Urteil aussieht.
Ich meine, in deinem Fall ist es egal, ob es Baulärm oder *Hobbylärm* genannt wird, es geht wohl eher um unzulässige Lärmbelästigung.
Deshalb kommt es wahrscheinlich tatsächlich darauf an, ob die Nachbarn als Kläger genaue Lärmprotokolle mit Lautstärken und Zeiten als Nachweis bei Gericht vorlegen, um mit einer Unterlassungsklage erfolgreich zu sein.
Häufig versuchen Gerichte, einen Vergleich finden.
Wonach genau hast du beim *Emissionsamt* gefragt?Zitat :welche ich auch beim Emmissionsamt angefragt habe.
Möglich ist durchaus, dass der Lärm irgendwann zur [i]unnötigen Lärmbelästigung[/] wird.
Man müsste schon gut erklären können, warum eine Renovierung einer Wohnung in EL sich so lange hinzieht.
Wenn man damit fertig ist, bleibt evtl. das Handwerks-Hobby übrig.
Weil ich es alles in Eigenleistung gemacht habe und viele Jahre nichts dran gemacht wurde. Zudem arbeite ich auch und bin in der Zeit auch meinem Hobby nachgegangen.
Wie erwähnt, ist es nicht konstant 4 bis 5 mal die Woche. Früher halt mehr... Fliesen raus etc.... jetzt vllt 40 bis 50 min tatsächlicher lauter Lärm pro Woche (also durchgehend ohne Pausen gerechnet). Wenn überhaupt. Man hört hier halt einfach alles im Haus, wenn jemand einen Stuhl schiebt hört es das ganze Haus. Wer hier einzieht muss sich über die Bausubstanz des Gebäudes bewusst sein. Dies war ich auch beim Kauf.
Was den Lärm angeht, es kann mir ja nicht verboten werden meinen Mixer zu nutzen, der ist nunmal laut, oder mein Haartrockner. Das wird dann eventuell direkt als Baulärm ausgelegt.
Mir ist so, als ob ich von einem ähnlichen Fall vor einiger Zeit gelesen habe. Wenn ich mich korrekt erinnere, wurde da ausgeurteilt, dass der Lärm aufzuhören hat, da er über einen so langen Zeitraum für die Umgebung unzumutbar ist.
Zitat :Mir ist so, als ob ich von einem ähnlichen Fall vor einiger Zeit gelesen habe. Wenn ich mich korrekt erinnere, wurde da ausgeurteilt, dass der Lärm aufzuhören hat, da er über einen so langen Zeitraum für die Umgebung unzumutbar ist.
Somit durfte die Person nie wieder laut sein? Oder wie wird das gehandhabt?
Darf man auch den Mixer nicht mehr verwenden? Haartrockner? Schrank zusammenbauen?
Nein. Aber der Umbau war beendet. Polemik stärkt hier gar nichts. Weder deine allgemeine Position, noch deine Position im Rahmen eines Verfahrens.
Du solltest nicht so selbstsicher an die Sache rangehen. Das dachten schon einige und die sind dann hart in den Boden der Tatsachen eingeerdet.
Okay, aber dann darf ich mein Hobby weiter betreiben?
Wie lange darf dann nicht umgebaut werden? Kann ja nicht für die Ewigkeit sein. Was ist mit z.b. offenen Baustellen, dürfen diese dann nicht beendet werden?
Alltagsgeräusche des täglichen Lebens, auch Renovierungsarbeiten/Sanierungsarbeiten sind zu dulden. Auch eine gewisse freie Entfaltung Allerdings gibt es da auch Grenzen. Grenzenlose Selbstverwirklichung geht nun mal in einem Mehrfamilienhaus nicht. Wenn ich in einer Band spiele, dann können die Proben auch nicht zu Hause statt finden. Und mir kann auch untersagt werden, mein Instrument bei voller Lautstärke zu Hause zu nutzen, weil mir es so viel Spass macht und ich gerne gut vorbereitet zu den Proben komme. Wo die Grenzen im Einzelfall liegen, können wir hier nicht abschätzen. Aber uneingeschränkt bis dass der Tod Euch scheidet, ist das mit Sicherheit nicht zu tolierieren.
wirdwerden
Das wäre ja völlig okay für mich 45 Minuten die woche etwas lauter und bisschen werkeln, Bohren, sägen....
... das werden nicht die Antworten hier im Forum entscheiden, sondern ggf. ein Richter, wenn es deinen Nachbarn zu viel wird.
Ja richtig. Naja, ich werde es dann wohl drauf ankommen lassen. Ich denke das Risiko ist recht überschaubar. Und zudem kann ich bis dahin ja noch meine Projekte umsetzen. Falls ich verliere würde es so ca. 1.500 Euro kosten. Oder was denkt ihr?
-- Editiert von User am 29. August 2025 05:48
Zitat :Falls ich verliere würde es so ca. 1.500 Euro kosten. Oder was denkt ihr?
Keinen blassen Schimmer. Woher auch? Mit den vorhandenen Informationen ist es absolut unmöglich, auch nur theoretische Überlegungen zum Thema Streitwert zu machen. Und der bestimmt letztlich, wie teuer das werden könnte.
Zitat :Ja richtig. Naja, ich werde es dann wohl drauf ankommen lassen. Ich denke das Risiko ist recht überschaubar.
Na dann, viel Glück! Dass das Nachbarschaftsverhältnis durch so ein Verhalten dauerhaft, nachhaltig und unangenehm beschädigt wird, muss ich Dir ja wohl nicht extra sagen? Aber wenn es Dich nicht stört, in einer Hausgemeinschaft zu leben, in der alle (oder zumindest ausreichend viele) Mitbewohner Dich mit dem Allerwertesten nicht mehr ansehen, dann ist das eben so.
Ich persönlich bin durchaus bereit, auch mal dann Rücksicht zu nehmen, wenn ich es nicht gerichtlich erzwungen muss. Besonders, wenn ich vorhabe, da für eine längere Zeit zu wohnen. Aber vielleicht bin ich auch einfach nur zu harmoniebedürftig... deswegen habe ich wohl den Nachbarn, den ich mal hatte, und der auch über mehr als 2 Jahre seine Bude in Eigenleistung saniert hat, nicht verklagt.
Er war auch der Meinung, ist doch alles gar nicht so wild, er arbeitet ja tagsüber woanders und ist immer nur hin- und wieder mal da und macht auch gar nicht sooo viel Lärm. Aber ich sage Dir, nach ein paar Jahren gehst Du trotzdem nervlich auf dem Zahnfleisch, wenn Renovierungsarbeiten nebenan einfach kein Ende nehmen. Aber wie gesagt, solange es gegen Dich kein Gerichtsurteil gibt, mach nur weiter so.
Ich schätze der Streitwert in diesem Fall liegt bei unter 5.000 Euro.
Das Verhältnis ist eh zerstört, schon lange, da hier alles sehr spitzfindig gehandhabt wird (meine Meinung).
Es ist auch mal eine Erfahrung wert, sowas gemacht zu haben. Deswegen wäre es mir das Geld wert, vielleicht lernt man auch was daraus.
Zitat :Das Verhältnis ist eh zerstört, schon lange, da hier alles sehr spitzfindig gehandhabt wird (meine Meinung).
Nun ja, unschuldig an der Situation sind Sie nicht.
Eigentlich legt man Wert auf ein gutes Auskommen, bei einem mit viel Lärm verbundenen Hobby, wäre ein eigenes Haus sicher einfacher, als dieses in einem MFH auszuüben.
Was haben Sie davon, wenn Sie z.B. gewinnen würden? Der Hausfrieden wäre noch mehr gestört.
Und irgendwann könnte Ihnen Sturheit mehr schaden.
Das Ding scheint ausdiskutiert. Da wir hier im Unterforum Mietrecht und nicht WEG-Recht sind, noch ein Punkt zum Thema Mietrecht: Du schreibst, du seist Eigentümer, aber die Kläger Mieter. Zumindest die Nachbarn sind offenbar Mieter. Ob dann deren Vermieter oder sie selber klagen, ist ja vermutlich noch gar nicht klar.
Bei dem von dir beschriebenen Lärm haben Gerichte bereits Mietminderungen akzeptiert. Diesen Schaden werden die Vermieter deiner Nachbarn möglicherweise von dir geltend machen. Sollten die Nachbarn kündigen und es gibt aufgrund des Lärms einen Leerstand, dann könnte der entstehende Mietausfall auch noch ein Thema werden. Es wird also möglicherweise nicht nur um Gerichtskosten gehen.
Woher wollen Sie das wissen? Ich halte mich erstmal an die Regeln, welche mir die Stadt vorhält, sprich die Ruhezeiten. Wie wir bereits mitbekommen haben, ist mein Verhalten erstmal nur eine subjektive Einschätzung.
Der Hausfrieden ist mir tatsächlich ziemlich egal, da ich nicht den ersten Stein geworfen habe. Manchmal ist es nunmal so, dass wenn jemand neues in eine Gemeinschaft kommt, dieser direkt zurecht gewiesen wird und "kalibriert" werden soll. Wenn man da nicht mitspielt gibt's halt Ärger.
Und selbst wenn es mir schadet hätte ich ja trotzdem draus gelernt.
Zitat :Bei dem von dir beschriebenen Lärm haben Gerichte bereits Mietminderungen akzeptiert. Diesen Schaden werden die Vermieter deiner Nachbarn möglicherweise von dir geltend machen. Sollten die Nachbarn kündigen und es gibt aufgrund des Lärms einen Leerstand, dann könnte der entstehende Mietausfall auch noch ein Thema werden. Es wird also möglicherweise nicht nur um Gerichtskosten gehen.
Wissen kann man dies nie. Aber hier kündigt niemand so schnell, da Wohnungsengpass, Zudem sind hier Wohnungen sofort wieder weg. Mietminderung ist nicht so einfach durchzusetzen. Wir reden bei richtigem Baulärm mit schweren Baggern und Maschinen 6 Tage die Woche a 9h am Tag von maximal 25%. Da sind meine Bohr und Schleifarbeiten ein Witz.
Und jetzt?
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