Bauliche Veränderung - Verjährung?

10. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
la-luna69
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 3x hilfreich)
Bauliche Veränderung - Verjährung?

Hallo zusammen,

ich schreibe hier für meine Mutter, sie ist vor einem Monat nach 39 Jahren Mietdauer umgezogen.

Inzwischen ist bereits die zweite Erbengeneration Eigentümer des Hauses. Während der gesamten Mietdauer wurde von Seiten der Vermieter kein einziger Pfennig in Renovierung o.ä. gesteckt, sämtliche Kosten wurden vollumfänglich von meiner Mutter getragen.

Dazu gehören Einzug einer Wand, um Küche und Badezimmer zu trennen, das Verlegen von Wasserrohren, um eine Einbauküche einzubauen, die Installation von Waschbecken etc. Außerdem hat sie die schönen alten Parkettböden aufarbeiten lassen. Die Wohnung befindet sich dank der Investitionen in einem Top-Zustand und wurde ohne Renovierung weiter vermietet.

Vor über 30 Jahren haben meine Eltern die alten Türen (mit Ölfarbe und Uralt-Beschlägen) entfernt und neue Türen eingesetzt. Eine Türe wurde durch eine Falttüre ersetzt, die restlichen Türen haben keine Beschläge und schließen mit Magnetverschlüssen. Die alten Türen lagern seit diesem Zeitpunkt im Keller.

Selbstverständlich waren alle Maßnahmen mit den damaligen Vermietern abgesprochen (es existiert aber nichts Schriftliches). Dafür wurden aber auch keine Kosten vom Vermieter übernommen.

Ich war beim Abschlussgespräch mit dem Vermieter dabei. Meine Mutter fragte ihn, ob er ihr denn wenigstens mit einer halben Monatsmiete entgegenkommen könne, da die Wohnung ja in einem solch guten Zustand ist. Seine Antwort war, dass er ja schließlich auch auf sein Recht verzichten würde, von ihr den Rückbau aller Maßnahmen zu verlangen...

Gestern kam nun ein Einschreiben, in der er die unbefugte Veränderung der Wohnräume aufführt. Die alten Türen sollten wieder eingebaut werden, es würden Kosten in Höhe von ca. € 500,- entstehen, die er ihr in Rechnung stellen wird.

Gibt es so etwas wie eine Verjährung für bauliche Veränderungen?

Es ist für beide Seiten nicht möglich, die Vereinbarungen mit den damaligen Eigentümer zu belegen/zu widerlegen. Ich bin mehr als entsetzt - jahrelang wurden stillschweigend die Investitionen für Tausende von DM/Euro geduldet und jetzt das... Wer weiß Rat?

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

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#2
 Von 
la-luna69
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 3x hilfreich)

So habe ich es eigentlich nicht gemeint...

Die Wohnung wurde in den fast vierzig Jahren ja mehrmals begangen und zu keinem Zeitpunkt wurde ein Rückbau o.ä. erwähnt. Auch bei der ersten und zweiten Rechtsnachfolge wurde niemals etwas in dieser Art erwähnt.

Da die Veränderung aber über 30 Jahre zurückliegt und andere Veränderungen dankend angeommen wurden, frage ich mich, ob das nach einem solchen Zeitraum überhaupt rechtens ist. Es ist doch schließlich seltsam, dass nur das, was dem neuen Eigentümer nicht gefällt, moniert wird.

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#3
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
la-luna69
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 3x hilfreich)

Okay, wie sieht es denn mit den Nachweis der Zustimmung aus? Ich war damals ein Kind und meine Eltern sind zwischenzeitlich schon lange geschieden.

Außerdem hat der Vermieter in meiner Anwesenheit (vor ca. 2 Monaten) ja bereits bestätigt, dass er großzügigerweise auf eine Erstattung verzichtet.

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#6
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)

dann sagt doch einfach, dass ihr auch die anderen Veraenderungen rueckgaengig machen werdet. Also, Wand rausnehmen, Wasserrohre entfernen (das wird ihm sicher nicht gefallen), Waschbekcen wieder deinstallieren etc...

Ich bin nicht rechtssicher, aber zumindest mein empfinden sagt mir, dass der VM sich nicht die Rosinen rauspicken darf. Also, das was ihm gefaellt, nimmt er ankend an, und was er nicht will, sollt ihr auf Eure kosten wieder entfernen?

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#7
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Der Mieter hatte die Wohnung nach eigenen Bedarf und Geschmackt eingerichtet, umgebaut. Er ist verpflichtet beim Auszug den ursprünglichen Zustand wieder zu herstellen.
Schließlich gehört die Wohnung dem Vermieter, der Mieter hatte nur für eine Zeitlang gemietet.
Jeder Mieter bastelt rum, irgendwann erkennt der Vermieter seine eigene Wohnung nicht mehr.

"... das was ihm gefaellt, nimmt er ankend an, und was er nicht will, sollt ihr auf Eure kosten wieder entfernen?"
Die von Vermieter akzeptierte Umbauten müssen nicht zurückgebaut werden, dadurch ist ja zum Vorteil des Mieters die Rückbausverpflichtung verringert.
Oder will der Mieter trotzdem alles mit zusätzlichen Geldausgabe zurückbauen ?

Hätte der Vermieter während der Mietzeit die Umbauten für die Mieter vorgenommen, wäre der Mieter erhöht worden.
Außerdem unterliegen die Umbauten des Mieters auch Mieter`s eigener Abnutzungsabschreibung.


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