Baum in der Wohnung oder wer haftet, wenn eine Zimmerpflanze die Decke durchbricht

4. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
ginkgo62
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Baum in der Wohnung oder wer haftet, wenn eine Zimmerpflanze die Decke durchbricht

Hallo liebe Forenmitglieder,

wir sind in diesem Jahr in eine neue Wohnung umgezogen, die ist aber noch ziemlich leer. Da wir große Pflanzenfans sind, wollen wir die Wohnung begrünen. Dabei mögen wir besonders schnellwachsende Bäume

Dabei stellt sich die Frage, was machen wir, wenn die Pflanzen so groß werden, dass die nicht mehr durch die Tür passen? Wie können wir dann später sorglos umziehen, ohne die Pflanzen zu beschädigen? Eine Möglichkeit wäre ein Teil des Mauerwerks zu entfernen, um die sperrige Gegenstände zu transportieren. Oder müssen wir die Pflanzen in der Wohnung einfach so stehen lassen, da sie dann Teil der Wohnraumflora sind? Und gibt es gesetzliche Beschränkungen, welche Pflanzen in der Mietwohnung wachsen dürfen?

Falls wir später nicht umziehen wollen, gibt es eine andere Frage. Wer haftet, wenn eine Zimmerpflanze die Decke durchbricht?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4608 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von ginkgo62):
Dabei stellt sich die Frage, was machen wir, wenn die Pflanzen so groß werden


Dann schmeißt ihr die raus und kauft euch neue Pflanzen.

Zitat (von ginkgo62):
Eine Möglichkeit wäre ein Teil des Mauerwerks zu entfernen


Nie ohne Zustimmung des Vermieters, der wird euch aber eher seine Säge borgen wollen.

Zitat (von ginkgo62):
. Wer haftet, wenn eine Zimmerpflanze die Decke durchbricht?


Wem gehört der Fisch? Was ist das denn für eine Frage?

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#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3541 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von ginkgo62):
Wie können wir dann später sorglos umziehen, ohne die Pflanzen zu beschädigen? Eine Möglichkeit wäre ein Teil des Mauerwerks zu entfernen, um die sperrige Gegenstände zu transportieren. Oder müssen wir die Pflanzen in der Wohnung einfach so stehen lassen, da sie dann Teil der Wohnraumflora sind?


Falls die Frage ernst gemeint ist, Gartenschere nehmen und die Pflanzen zerkleinern, wenn sie nicht mehr durch die Türen passen. Der Nachmieter will bestimmt nicht ihr Gewächshaus. Da sie erst in diese Wohnung gezogen sind, denken sie schon wieder an einen Umzug?

Und noch etwas, bei vielen Pflanzen muss viel gelüftet werden. Hatte mal eine Mieterin, welche es mit dem Lüften nicht so genau nahm. Nach ihrem Tod sahen wir erst, dass nicht nur die Fensterrahmen von Schimmel befallen waren, sondern auch ein Teil der Wände.






-- Editiert von Loni12 am 04.01.2022 14:11

-- Editiert von Loni12 am 04.01.2022 14:13

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ist doch ganz einfach. Die Wohnung ist in vertragsgemäßem Zustand zurück zu geben, das ist meist so, wie sie übernommen wurde, also auch ohne Urwald. Bauliche Veränderungen sind nicht zulässig, es sei denn, der Vermieter erteilt eine Genehmigung. Rausstemmen von Wänden dürfte aber schon aus statischen Gründen in der Regel nicht erlaubnisfähig sein. Und wenn man Schäden verursacht, bzw. die Verursachung zu vertreten hat (Schäden an der Decke), dann hat man diese zu beseitigen.

wirdwerden

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#4
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von ginkgo62):
wir sind in diesem Jahr in eine neue Wohnung umgezogen, die ist aber noch ziemlich leer. Da wir große Pflanzenfans sind, wollen wir die Wohnung begrünen. Dabei mögen wir besonders schnellwachsende Bäume

Bäume in der Wohnung. Kannst Du Dir das leisten? mit den ganzen Folgeschäden? Wenn ja, nur zu, lass zumindest die Weihnachtsbäume für Deinen künftiigen Gebrauch in der Wohnung wachsen; oder besser noch Bananen, die brauchen allerdings sehr viel Wasser, im Gegenzug bist Du irgendwann in xJahren mit Bio-Bananen versorgt. :banana:

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Meine persönliche Meinung.

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von ginkgo62):
was machen wir, wenn die Pflanzen so groß werden, dass die nicht mehr durch die Tür passen? Wie können wir dann später sorglos umziehen, ohne die Pflanzen zu beschädigen? Eine Möglichkeit wäre ein Teil des Mauerwerks zu entfernen, um die sperrige Gegenstände zu transportieren


Wie wäre es damit, die Pflanzen fachgerecht zurückzuschneiden?
Wird bei Bäumen in Freien auch gemacht, damit nicht für jeden Straßenbaum Wanddurchbrüche in Wohnhäusern zur "freien Entfaltung" entstehen müssen.
Aber man kann natürlich auch tragende Außenwände einreißen, wenn man das notwendige Kleingeld (mehrere tausende qm² Regenwald) dafür hat, die entstehende Unbewohnbarkeit auszugleichen.

Zitat (von ginkgo62):
Wer haftet, wenn eine Zimmerpflanze die Decke durchbricht?


Zimmerpflanze.... nicht wirklich oder?
Aber keine Sorge, der Baum wird die "Decke" nicht durchbrechen, maximal nur den Bereich der Abhängung, falls vorhanden, und er wächst dann unter der Decke entlang in Richtung Licht, könnte sein, dass die Pflanze dann irgendwann selbst ein Fenster "öffnet", falls sie nicht vorher durch den Boden eine Etage tiefer landet.

Und für Schäden würdet ihr haften.
Von daher könnte ja man mal präventiv bei einem Versicherer anfragen, der sowas abdeckt....

Zitat (von ginkgo62):
Und gibt es gesetzliche Beschränkungen, welche Pflanzen in der Mietwohnung wachsen dürfen?


Durchaus.
Nicht alles was "Pflanze" ist darf man anbauen. :wink:

P.S.
Ist eigentlich schon der 01.04? :crazy:

-- Editiert von spatenklopper am 05.01.2022 11:27

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#6
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
P.S.
Ist eigentlich schon der 01.04?


Da kommt vorher noch die Bütt :grins:

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#7
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Ist eigentlich schon der 01.04?


Ich denke mal der TE hat die Zahlen vertauscht!

Aber der TE hat Glück und profitiert vom ersten Gesetzesvorhaben der neuen Bundesregierung. Um dem Klimawandel entgegen zu wirken soll die Pflanzung von Bäumen an allen Orten, auch innerhalb von Gebäuden gefördert werden. Durchbricht hierbei ein nach dem 01.01.2022 gepflanzter neuer Baum durch Wachstum die Geschossdecke ist das vom Hauseigentümer als Teil eines natürlichen Prozesses und ohne Schadensersatzanspruch hinzunehmen. Durchbrechen Äste auch gleichzeitig das Dach und die Wurzeln des Baumes auch noch Grundplatte des Hauses so gilt die Baufläche des Hauses nicht mehr als versiegelte Fläche und dem Hausbesitzer werden auf Antrag die bis dato anfallenden Niederschlaggebühren erlassen.


-- Editiert von Alter Sack am 05.01.2022 20:53

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#8
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1740 Beiträge, 383x hilfreich)

@Alter Sack,
endlich mal eine professionelle, zukunftorientierte und vollkommen stimmige Antwort.
Wahlwese alaaf, helau und sonst welche Rufe

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120193 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von ginkgo62):
Da wir große Pflanzenfans sind, wollen wir die Wohnung begrünen.

Hey, hab ich auch gemacht.



Zitat (von ginkgo62):
Dabei mögen wir besonders schnellwachsende Bäume

Bäume sind nicht so schön, viel Stamm und das grün kommt erst ganz oben.

Ich hab tolle Pfefferminzpflanzen. Die wachsen ganz dolle. Obwohl meine Kümpels sich immer was davon mitnehmen. Und ich hab viele Kumpels und die kommen mich ganz oft besuchen.
Und wenn die viel Licht bekommen, wachsen die auch schnell.


Hier mal ein Foto von einer:



Hab ich von einem Gärtner in Holland bekommen. In Deutschland hab ich die noch irgendwo gesehen. Ist wohl noch ein Geheimtipp.




-- Editiert von Harry van Sell am 05.01.2022 22:25

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120193 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von ginkgo62):
Dabei stellt sich die Frage, was machen wir, wenn die Pflanzen so groß werden, dass die nicht mehr durch die Tür passen?

Fachlich versierte Leute können die Pflanzen für den Transport so verpacken, dass das passend ist.
Falls das nicht mehr geht, hat man schon beim wohnen ein Problem ...



Zitat (von ginkgo62):
Eine Möglichkeit wäre ein Teil des Mauerwerks zu entfernen, um die sperrige Gegenstände zu transportieren.

In der Regel nicht, da es ja tragende Wände sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Tick-Tack
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 32x hilfreich)

Die Pflanze könnte ja auch noch durch den Boden krachen. Auch hier werden Sie dafür haftbar sein, wenn die durch Sie eingeschleppte Pflanze zu schwer für den Boden wird und durchbricht. Eine etwaige Versicherung dürfte die Deckung ablehnen..

-- Editiert von pal378516-54 am 06.01.2022 02:48

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich hab tolle Pfefferminzpflanzen.

Nach Pfefferminz riecht diese aber nicht, oder? :smile:
Zitat (von Harry van Sell):
Hab ich von einem Gärtner in Holland bekommen. In Deutschland hab ich die noch irgendwo gesehen. Ist wohl noch ein Geheimtipp.

Das wird sich hofentlich bald ändern. Diese wertvolle Pflanze mußte einst der Baumwolle weichen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3541 Beiträge, 560x hilfreich)

Dem TE war langweilig und nun kann er nachlesen, welche Meinungen vorhanden sind.

Vielleicht hat er so Pflanzen wie Harry schrieb und er ist dadurch ganz benebelt, deshalb so eine ungewöhnliche Frage.

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#14
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zitat (von pal378516-54):
Die Pflanze könnte ja auch noch durch den Boden krachen
super, dann kann sie gleich ein ganzes Geschoss höher wachsen! Die Sorge um den Zimmerdeckendurchbruch (den so ein Pflänzchen durch Seitentriebe ja sowieso zuvermeiden sucht) ist also völlig unbegründet!

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