Baum vor dem Haus macht Ärger

24. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
chraikle
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)
Baum vor dem Haus macht Ärger

Auf dem grundstück unseres Vermieters steht direkt vor unserem Fenster eine riesen große Tann/Ficht (Nadelbaum) der recht ungepflegt wirkt. Die Äste sind mittlerweile scon so lang und groß das sie beim Sturm und gutem Wind sogar in unsere Fenster ragen! Besonders im Sommer kommt es (wir wohnen seit 20 Jahren in diesem Haus) seitdem dieser größer wurde zu starken Insektenaufkommen.
Der Vermieter meinte aber er würde den Baum nicht stutzen bzw etwas schneiden. Aus Sicht der Küche hat man nur noch den Baum vor Augen (1m vor dem Fenster+ Äste die schon fast das Fenster berühren)
Kann man gegen so eine Aussage etwas tun? Bzw irgendetwas tun damit da etwas getan wird? uns geht es nicht um das abholzen. Auch ist die Krone schon sehr sehr hoch und dicht und der Stamm unten hat erstmal 3m nichts. Ein bekannter Bauingenieur meinte auch das der Baum nicht lange halten wird wenn er nicht gestutzt wird.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.03.2009 21:13:32
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 68x hilfreich)

"Ein bekannter Bauingenieur meinte auch das der Baum nicht lange halten wird wenn er nicht gestutzt wird."
Und was sagen die Biologen dazu?

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#2
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

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#3
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

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#4
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

An welcher deutschen Hochschule kann man den Baumingenieurwesen studieren? :banana:

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#5
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

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#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Wenn ein baum die Sicht au sdem Fenster beeinträchtigt, ist dies ein Mangel an der Mietsache. Zum Thema "Bäume" gibt es massenhaft Rechtsprechung. Fordere den Vermieter schriftlich und unter Fristsetzung auf, den baum soweit zu schneiden, dass er Deine Fenster bzw. die Sicht nict mehr beeindträchtigt und drohe für den Fall des Nichttuns an, die Miete zu mindern.

oder aber du drohst an, für den Fall des Nichtstuns eine fachfirma zu engangieren und die kosten hierfür beim Vermieter geltend zu machen.

Gruß justice

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#7
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2531x hilfreich)

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#8
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

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#9
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

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