Hallo,
eine Frage: Wie lange vorher muss ich als Vermieter eine Baumaßnahme im Außenbereich (Hof pflastern, Hofbegrenzung erneuern, Klärgrube verlegen) dem Mieter ankündigen? Und in welcher Form? Kann der Mieter sich dagegen verwehren, weil z.B. sein Auto in der Zeit vom Hof muss, oder seine Kinder nur auf eigene Gefahr im Hof spielen können?
Danke für Eure Antworten
Andrea
Baumaßnahmen wie lange vorher ankündigen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Verweheren kann sich der Mieter dagegen nicht.
Die Maßnahmen sind rechtzeitig anzukündigen.
Was heißt rechtzeitig? Gute Frage.
Ich würde die Maßnahmen dann ankündigen wenn ich weiss wann sie ausgeführt werden bzw. sobald ich vorhabe diese durchführen zu lassen, das vermeidet Streß mit den Mietern
Interssant
wogegen man sich alles wehren kann, sogar gegen Verbesserungen (gegen Hof pflastern), die eine zeitlang eine gewisse Beeinträchtigung bewirken.
Gäbe es eigentlich eine Lösung, wie das Auto trotzdem im Hof stehen bleiben könnte??
Und die Form der Mitteilung kann man auch einfordern?
Mündlch reicht nicht - und wehe, wenn das angekündigte Ende aus bestimmt nicht vom Vermieter (denn der zahlt dafür) zu verantwortenden Gründen überschritten wird.
Irgendwie wird der Ton unter Mietern und Vermietern immer unangenehmer.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
@ Hübner
Ich kann ja verstehen, dass Dir meine Fragen lächerlich vorkommen. Wir haben unseren Mietern vor 9 Monaten wegen Eigenbedarf gekündigt. Nachdem wir nun in 2 Instanzen gerichtlich gegeneinander angetreten sind, wir letztendlich den Räumungsprozeß gewonnen haben, ziehen die Mieter immer noch nicht. Jetzt folgt der Gang zum Gerichtsvollzieher wegen Zwangsräumung. Da sich das laut unserem Anwalt nochmal ca. 3 Monate hinziehen kann, wollten wir versuchen, die Mieter mal ein bißchen mit Baumaßnahmen zu "ärgern". Deshalb meine "dumme" Frage, damit ich nicht irgendwie ins Fettnäpfchen trete und die Mieter mir mit nichteingehaltenen Vorschriften kommen.
Habe ich das also richtig verstanden: Ich kann heute den Mietern Bescheid sagen, dass ich morgen eine Mauer einreißen bzw. das Pflaster vom Hof entfernen will?
Danke
Andrea
@Andrea
Das könnte etwas knapp sein.....
Hab ich grad so hier an der Seite gefunden....
Ankündigungspflicht
Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter mindestens zwei Monate vor dem Beginn der Arbeiten schriftlich darüber zu informieren. Die Mitteilung muss Angaben über Art und Umfang, Beginn und Dauer der Maßnahmen enthalten. Außerdem ist die zu erwartende Mieterhöhung möglichst genau anzugeben.
Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn es sich um geringfügige Arbeiten handelt, die auch nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung (keinesfalls mehr als 5%) führen. Beispiele sind die Auswechslung von Heizkörperventilen oder die Installation des Kabelanschlusses.
Wie das Ankündigungsschreiben formuliert sein sollte, können Sie sich bei den 123recht.net Musterbriefen ansehen.
@ Merlion
Danke für die Antwort. Nun möchte ich ja keine Mieterhöhung machen und die Baumaßnahmen betreffen ja auch nicht den Wohnbereich, sondern den Hof. Der Mieter wird eventuell mit dem Auto den Hof einige Zeit nicht befahren können. Muss man das auch zwei Monate vorher ankündigen?
Andrea
also ich würde mal sagen nein aber ich habe dazu keinen rechtlichen Hintergrund...
-----------------
"Ich hab zwar von nix ne Ahnung, aber davon jede Menge "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
17 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
26 Antworten
-
7 Antworten
-
48 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten