Baumfällung im Garten / Äste verbrennen

11. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
G_Paul
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Baumfällung im Garten / Äste verbrennen

Guten Tag,

inwieweit muss ein VM den Mieter über Baumfällungen im Garten des Hauses in dem sich die Wohnung befindet informieren? Ist es einfach so möglich, dass der Eigentümer Bäume auf seinem Grundstück umschneidet oder gibt es dazu Reglementierungen?

Wenn die Abfälle der Fällung (Äste etc.) zu nahe am Haus verbrannt werden, wer ist dafür zuständig ein entsprechendes vergehen zu ahnden? Die Polizei, Ordnungsamt, Forstamt, Feuerwehr, sonstige Behörde?

Viele Grüße und besten Dank

GP




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2391x hilfreich)

Warum sollte der Eigentümer hier die Mieter informieren?
Die sehen es doch eh, wenn die Arbeiten am Gange sind.
Je nach Ortssatzung ist es erlaubt die Äste zu verbrennen, direkte Mindestabstände gibt es nicht.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129016 Beiträge, 41168x hilfreich)

Zitat (von G_Paul):
inwieweit muss ein VM den Mieter über Baumfällungen im Garten des Hauses in dem sich die Wohnung befindet informieren?

Nö.
Könnte anders sein wenn jemand den Garten gemietet hätte.



Zitat (von G_Paul):
Ist es einfach so möglich, dass der Eigentümer Bäume auf seinem Grundstück umschneidet oder gibt es dazu Reglementierungen?

Nein, ein Eigentümer darf nach belieben mit seinem Eigentum verfahren.
Könnte anders sein wenn jemand den Garten gemietet hätte.



Zitat (von G_Paul):
Wenn die Abfälle der Fällung (Äste etc.) zu nahe am Haus verbrannt werden, wer ist dafür zuständig ein entsprechendes vergehen zu ahnden?

Was bedeutet "zu nah"?
Wenns Haus brennt, die Feuerwehr anrufen, Polizie kommt automatisch mit und ahndet das dann.

Ansonsten wäre das Ordungsamt zuständig - falls das verbrennen denn verboten wäre.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
G_Paul
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

[BELEIDIGUNGEN GELÖSCHT]


-- Editiert von Moderator am 11.09.2017 16:04

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
G_Paul
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

z.B. hier für Baden -Württemberg:

http://bit.ly/2xfS8CP

"auf keinen Fall dürfen folgende Mindestabstände unterschritten werden :

[...]

b) 100 m von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen

c) 50 m von Gebäuden und Baumbeständen."

-- Editiert von G_Paul am 11.09.2017 14:12

-- Editiert von G_Paul am 11.09.2017 14:13

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129016 Beiträge, 41168x hilfreich)

@G_Paul
Und ich frage mich was das für Leute sind die herumpöbeln müssen nur weil ihnen die Antwort nicht gefällt?



Zitat (von G_Paul):
z.B. hier: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/page/bsbawueprod.psml?showdoccase=1&;doc.id=jlr-PflAbfVBWV3P2&doc.part=S&doc.fnopen=pzit

Wirklich sehr clever ...
Hinweis

Das ausgewählte Dokument kann nicht angezeigt werden. Es wird Ihnen daher nicht berechnet.

Die Transaktion wurde nicht verbucht.

:bang:



Welche Mindestabstände gelten wenn es denn erlaubt ist, kann jede Gemeinde für sich festlegen.
Also nachschauen, welche regionalen Regelungen da gelten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3803x hilfreich)

Ein Mieter hat grob gesagt, hier gar nichts zu melden, wenn er den Garten nicht mitgemietet hat.
Fehlende Mindestabstände, Feuer ohne Genehmigung zu nicht erlaubten Zeiten, Fällung von Bäumen mit Bestandsschutz......da müsstest du beim Amt mal nachfragen, wenn du das anzeigen wolltest.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2391x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Ein Mieter hat grob gesagt, hier gar nichts zu melden, wenn er den Garten nicht mitgemietet hat.

Nicht nur das, er riskiert sogar unter Umständen eine Kündigung:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/kuendigung-des-vermieters-nach-strafanzeige-des-mieters_106947.html

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#8
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 202x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Warum sollte der Eigentümer hier die Mieter informieren?
Die sehen es doch eh, wenn die Arbeiten am Gange sind.
Je nach Ortssatzung ist es erlaubt die Äste zu verbrennen, direkte Mindestabstände gibt es nicht.


Bei uns ist es grundsätzlich verboten im Garten, also auf dem Grundstück des Hauses, Äste- und nicht nur diese- zu verbrennen.
Ist eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend honoriert wird.

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#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2391x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Bei uns ist es grundsätzlich verboten im Garten

Das ist ja schön, und wenn man nicht in der gleichen Gemeinde wohnt, ist dies so wahnsinnig bedeutet wie die Meldung das in China gerade ein Fahrrad umgefallen ist.
Jeder Kommune hat selbst ihre Satzung und das wurde dem TE empfohlen, erst mal nach zu lesen.
Man kann natürlich über die Gemeindesatzung vielleicht einen eigenen Tread aufmachen, wenn es von Interesse ist, nur wird das auf den Fall bezogen in dem Tread nicht bringen, oder vielleicht sollte man erwähnen, im Nachbarort ist Mittagsruhe von 12 Uhr bis 14 Uhr da darf in Wohngebieten kein Rasen gemäht werden.

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