Guten Tag,
inwieweit muss ein VM den Mieter über Baumfällungen im Garten des Hauses in dem sich die Wohnung befindet informieren? Ist es einfach so möglich, dass der Eigentümer Bäume auf seinem Grundstück umschneidet oder gibt es dazu Reglementierungen?
Wenn die Abfälle der Fällung (Äste etc.) zu nahe am Haus verbrannt werden, wer ist dafür zuständig ein entsprechendes vergehen zu ahnden? Die Polizei, Ordnungsamt, Forstamt, Feuerwehr, sonstige Behörde?
Viele Grüße und besten Dank
GP
Baumfällung im Garten / Äste verbrennen
Warum sollte der Eigentümer hier die Mieter informieren?
Die sehen es doch eh, wenn die Arbeiten am Gange sind.
Je nach Ortssatzung ist es erlaubt die Äste zu verbrennen, direkte Mindestabstände gibt es nicht.
Zitat :inwieweit muss ein VM den Mieter über Baumfällungen im Garten des Hauses in dem sich die Wohnung befindet informieren?
Nö.
Könnte anders sein wenn jemand den Garten gemietet hätte.
Zitat :Ist es einfach so möglich, dass der Eigentümer Bäume auf seinem Grundstück umschneidet oder gibt es dazu Reglementierungen?
Nein, ein Eigentümer darf nach belieben mit seinem Eigentum verfahren.
Könnte anders sein wenn jemand den Garten gemietet hätte.
Zitat :Wenn die Abfälle der Fällung (Äste etc.) zu nahe am Haus verbrannt werden, wer ist dafür zuständig ein entsprechendes vergehen zu ahnden?
Was bedeutet "zu nah"?
Wenns Haus brennt, die Feuerwehr anrufen, Polizie kommt automatisch mit und ahndet das dann.
Ansonsten wäre das Ordungsamt zuständig - falls das verbrennen denn verboten wäre.
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[BELEIDIGUNGEN GELÖSCHT]
-- Editiert von Moderator am 11.09.2017 16:04
z.B. hier für Baden -Württemberg:
http://bit.ly/2xfS8CP
"auf keinen Fall dürfen folgende Mindestabstände unterschritten werden :
[...]
b) 100 m von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen
c) 50 m von Gebäuden und Baumbeständen."
-- Editiert von G_Paul am 11.09.2017 14:12
-- Editiert von G_Paul am 11.09.2017 14:13
@G_Paul
Und ich frage mich was das für Leute sind die herumpöbeln müssen nur weil ihnen die Antwort nicht gefällt?
Zitat :z.B. hier: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/page/bsbawueprod.psml?showdoccase=1&;doc.id=jlr-PflAbfVBWV3P2&doc.part=S&doc.fnopen=pzit
Wirklich sehr clever ...
Hinweis
Das ausgewählte Dokument kann nicht angezeigt werden. Es wird Ihnen daher nicht berechnet.
Die Transaktion wurde nicht verbucht.
Welche Mindestabstände gelten wenn es denn erlaubt ist, kann jede Gemeinde für sich festlegen.
Also nachschauen, welche regionalen Regelungen da gelten.
Ein Mieter hat grob gesagt, hier gar nichts zu melden, wenn er den Garten nicht mitgemietet hat.
Fehlende Mindestabstände, Feuer ohne Genehmigung zu nicht erlaubten Zeiten, Fällung von Bäumen mit Bestandsschutz......da müsstest du beim Amt mal nachfragen, wenn du das anzeigen wolltest.
Zitat :Ein Mieter hat grob gesagt, hier gar nichts zu melden, wenn er den Garten nicht mitgemietet hat.
Nicht nur das, er riskiert sogar unter Umständen eine Kündigung:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/kuendigung-des-vermieters-nach-strafanzeige-des-mieters_106947.html
Zitat :Warum sollte der Eigentümer hier die Mieter informieren?
Die sehen es doch eh, wenn die Arbeiten am Gange sind.
Je nach Ortssatzung ist es erlaubt die Äste zu verbrennen, direkte Mindestabstände gibt es nicht.
Bei uns ist es grundsätzlich verboten im Garten, also auf dem Grundstück des Hauses, Äste- und nicht nur diese- zu verbrennen.
Ist eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend honoriert wird.
Zitat :Bei uns ist es grundsätzlich verboten im Garten
Das ist ja schön, und wenn man nicht in der gleichen Gemeinde wohnt, ist dies so wahnsinnig bedeutet wie die Meldung das in China gerade ein Fahrrad umgefallen ist.
Jeder Kommune hat selbst ihre Satzung und das wurde dem TE empfohlen, erst mal nach zu lesen.
Man kann natürlich über die Gemeindesatzung vielleicht einen eigenen Tread aufmachen, wenn es von Interesse ist, nur wird das auf den Fall bezogen in dem Tread nicht bringen, oder vielleicht sollte man erwähnen, im Nachbarort ist Mittagsruhe von 12 Uhr bis 14 Uhr da darf in Wohngebieten kein Rasen gemäht werden.
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