Baumfällung im Garten durch Vermieter

18. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Nadjalina
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Baumfällung im Garten durch Vermieter

Hallo zusammen,

ich wohne seit 11 Jahren in einer Mietwohung in einem Hinterhaus Düsseldorf.Zu der Wohnung gehört ein mittelgroßer Garten, der direkt an meine Wohung anschließt. Per Mietvertrag darf dieser Garten nur durch mich genutzt werden.

Als ich die Wohnung bezog, war der Garten ungepflegt und nicht vorhanden. Ich habe ihn bepflanzt und verschönt. In diesem Garten habe ich vor ca. 10 Jahren eine Weide gepflanzt, die mittlerweile sehr große Ausmaße angenommen hat. Sie ragt über die Mauer zum Nachbarn, aber diese Äste werde regelmäßig geschnitten und sind NICHT das Problem oder der Grund meiner Frage.

Meiner Vermieterin ist der große Baum jetzt ein Dorn im Auge und sie verlangt, dass ich ihn fällen lasse. Sie befürchtet, dass er während eines Sturms umkippen könnte und die Mauern zum Nachbarn oder das Haus beschädigen könnte. Ich meine, ein kräftiger Rückschnitt muss reichen und sehe nicht ein, warum der Baum ganz weg soll. Ich wohne in einem Hinterhof an den mehrere Mietshäuser grenzen und der Baum ist für mich auch ein Sichtschutz.

Beim Einzug wurde mir gesagt, dass ich in dem Garten pflanzen darf, was ich möchte, aber damals gab es den Baum ja auch noch nicht. Schriftlich wurde das nie fixiert.

Kann jemand helfen und mich und meinen Baum retten? Das wäre klasse.

Viele Grüße



-- Editiert am 18.11.2010 17:47

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Welchen Umfang hat der Baumstamm denn in 1 m Höhe ?



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#2
 Von 
Nadjalina
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Baum hat 2 Stämme, denn er spaltet sich direkt über der Erde. Die beiden Stämme haben in 1m Höhe 90 und 80 cm Durchmesser.

Ist das gut oder schlecht?

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-- Editiert am 18.11.2010 18:54

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#3
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Ist das gut oder schlecht?

Kommt darauf an, für wen.

Schau Dir das einmal an

http://www.duesseldorf.de/buergerinfo/68/03/002.shtml

und entscheide selbst.



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#4
 Von 
Nadjalina
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank, für den Tipp.

Der Baum ist nicht krank, nur zu groß. Ich bin ja bereit ihn kürzen zu lassen, aber wie gesagt, ich bin dagegen, dass er gefällt werden soll. Nach der Kürzung liegt sicherlich keine Gefährdung mehr vor.

Vielleicht telefoniere ich einfach mal mit dem Gartenamt.

Herzliche Grüße und nochmal vielen Dank für den Hinweis.

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#5
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Es ging nicht um krank oder Gefährdung, sondern darum
Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von 80 und mehr Zentimetern. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, sofern einer der einzelnen Stämme einen Umfang von 50 Zentimetern und mehr hat



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#6
 Von 
Nadjalina
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hatte ich schon verstanden, dass mein Baum geschützt ist. Aber die Ausnahmen waren ja auch aufgeführt und wenn mein Baum zuviel Schatten wirft und/oder eine Gefährdung darstellt, dann kann meine Vermieterin ja trotzdem darauf bestehen, dass er gefällt wird.

Mal sehen, was das Gartenbauamt sagt...

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