Baustaub komplette Wohnung

29. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
F02052017
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Baustaub komplette Wohnung

Hallo zusammen,
wir hatten vor einigen Monaten einen massiven Hausbrand (Mehrfamilienhaus). Die Haustüren musste durch die Feuerwehr notgeöffnet werden, diese wurde nun vor ein paar Wochen ersetzt. Allerdings hat die Zarge nicht zur neuen Tür gepasst und diese wurde gestern auch noch ausgetauscht.
Meine Freundin und ich waren arbeiten. Als ich heimgekommen bin, stellte ich fest das die gesamte Wohnung (Badezimmer, Küche, Diele, Schlafzimmer) komplett mit Baustaub überseht ist -in allen Ecken und Kanten. Es liegt überall auf jedem Möbelstück, Pflanzen, elektronischen Geräten, in Regalen... etc. (einfach überall) ein weißer Film (geschätzt zwischen 0,2mm - 1,0mm dick) -vom Boden der Wohnung ganz zu schweigen. Ein Horror!

Meiner Ansicht nach hätten die Handwerker sauber arbeiten müssen mit einer Abdeckung o.ä.
Beschwert haben wir uns gestern Nachmittag schriftlich bereits, allerdings ist die Hausverwaltung erfahrungsgemäß nicht sehr kooperativ -seit etlichen Jahren -und auch die Nachbarn- müssen wir für unser Recht als Mieter in vielen kleinen/größeren Dingen kämpfen, insbesondere nach dem Hausbrand.

Wie geht man hier am besten vor? sofortige Mietminderung? Kann man vom Vermieter verlangen eine professionelle Reinigungsfirma zu beauftragen? Ich habe keine Ahnung, wie dieser Baustaub aus Sofa... etc. alles weggehen soll...

Bin ratlos und für jeden Ratschlag dankbar.

Danke im Voraus!

Beste Grüße

-- Editiert von F02052017 am 29.08.2020 13:59

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32130 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von F02052017):
Wie geht man hier am besten vor?
Erfahrungsgemäß gelingt das recht schnell und einfach mit einem üblichen Staubsauger, solange der Baustaub trocken ist und noch nicht festgetreten wurde.
Zitat (von F02052017):
sofortige Mietminderung?
Um wie viel € ?---Und dann? Wer macht den Staub heute oder morgen weg?
Zitat (von F02052017):
Kann man vom Vermieter verlangen eine professionelle Reinigungsfirma zu beauftragen?
Ja. Kann man heute noch schriftlich nachweislich gerichtsfest und mit Fristsetzung dem Vermieter zustellen.
Zitat (von F02052017):
Ich habe keine Ahnung, wie dieser Baustaub aus Sofa... etc. alles weggehen soll...
siehe oben, aus Erfahrung.

Es geht auf jeden Fall selbst sehr viel schneller als jeder Streit und Schriftverkehr mit dem Vermieter/HV, wenn der eh schon *bockig* ist.
Dass allerdings durch einen Türzargentausch der Haustüren (gemeint wohl eher die Wohnungseingangstüren?) derart viel weißer Staub entsteht und in der ganzen Wohnung zu finden ist, ist für mich nicht so recht erklärlich.

Ist das bei den anderen Türen/Zargen/Wohnungen im MFH denn auch so?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
F02052017
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Zitat (von Anami):
Zitat (von F02052017):
Wie geht man hier am besten vor?
Erfahrungsgemäß gelingt das recht schnell und einfach mit einem üblichen Staubsauger, solange der Baustaub trocken ist und noch nicht festgetreten wurde.


Der Baustaub ist leider nicht so einfach zu entfernen, da tut es kein üblicher Staubsauger -höchstens für den Boden. Denn der Baustaub ist wie bereits erwähnt, über all auf allen Gegenständen, Büchern, Regalen, Fotos... auf den Schuhen, auf Jacken (wir haben offene Regale) in der Küche mit Lebensmitteln und Gewürzen -welche alle von einem Film bedeckt sind. Auf dem Kühlschrank... usw. es ist leider nicht so einfach wie sie sich das vorstellen. der Baustaub hängt an der Tapete und an der Decke, der jeweiligen Zimmer. Berühren Sie diese mit der Hand, ist ihre Hand weiß.

Die Wohnung ist so kaum bewohnbar. Ich weiß nicht wie es noch besser beschreiben kann.

Zitat:
Zitat (von F02052017):
sofortige Mietminderung?
Um wie viel € ?---Und dann? Wer macht den Staub heute oder morgen weg?
Zitat:
Zitat (von F02052017):
Kann man vom Vermieter verlangen eine professionelle Reinigungsfirma zu beauftragen?
Ja. Kann man heute noch schriftlich nachweislich gerichtsfest und mit Fristsetzung dem Vermieter zustellen.


Wie meinen Sie das konkret? Ich setze dem Vermieter heute schriftlich eine Frist, bis wann der Baustaub in der gesamten Wohnung entfernt ist? Muss irgendwas beachten, gibt es dazu irgendwelche Gerichtsurteile auf die ich mich beziehen kann? Beschäftige mit seit gestern mit dem Thema und konnte bisher nichts konkretes zu diesem Fall finden.

Zitat:
Zitat (von F02052017):

Dass allerdings durch einen Türzargentausch der Haustüren (gemeint wohl eher die Wohnungseingangstüren?) derart viel weißer Staub entsteht und in der ganzen Wohnung zu finden ist, ist für mich nicht so recht erklärlich.

Ist das bei den anderen Türen/Zargen/Wohnungen im MFH denn auch so?


Gemeint ist die Wohnungseingangstür, die Zarge wurde scheinbar in unserem Wohnungsflur zurechtgeschnitten und die alte Zarge mit irgendwelchen Baugeräten entfernt -ohne mit Planen abzusichern, dass sich kein Baustaub in den Zimmer verteilt. Vom Wohnungsflur aus geht es in alle die anderen Zimmer.

Nein, nur bei uns wurde die Zarge zusammen mit der Wohnungstür ausgetauscht, da diese bei der Nottüröffnung durch die Feuerwehr verbogen bzw. beschädigt wurde.

-- Editiert von F02052017 am 29.08.2020 17:00

-- Editiert von F02052017 am 29.08.2020 17:01

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32130 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von F02052017):
Die Wohnung ist so kaum bewohnbar.
Ist die Wohnung ---unbewohnbar---, dann solltest du dort auch nicht mehr wohnen. Dann ist die Miete auch um 100% zu mindern.
Trotzdem muss der Vermieter das wissen/Kenntnis erhalten, warum gemindert wird.
Zitat (von F02052017):
ch setze dem Vermieter heute schriftlich eine Frist, bis wann der Baustaub in der gesamten Wohnung entfernt ist?
So wirds nicht gehen. Aber ja, man kann die Frist setzen. Man kann das verlangen/fordern. Ob der Vermieter dann hüpft, wie verlangt, ist eine andere Frage.

Mir sind Türzargen durchaus bekannt. Die müssen auch schon mal angepasst werden. Und weißer Staub durch das Zusägen entsteht auch, sofern es eine weiße Zarge ist. Aber in diesem Umfang--- :crazy:

Sorry, bin überfragt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und weißer Staub durch das Zusägen entsteht auch, sofern es eine weiße Zarge ist.


Bei mir sind dann immer nur Sägespäne angefallen; die verteilen sich nicht in der ganzen Wohnung (allenfalls am Boden wenn man rumläuft) und lassen sich wie es schon HvS schrieb recht einfach wegsaugen.

Berry

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#5
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von F02052017):
Meine Freundin und ich waren arbeiten.
Wer hat die Handwerker in die Wohnung gelassen? Warum waren alle Zimmertüren offen - oder sollte ein darartiger Staubschaden trotz geschlossener Türen entstanden sein?

Haben weder die Handwerker, noch die Aufsichtperson daran gedacht die Türen zu schließen und etwas gegen den Staub zu unternehmen?

Warum wurden nicht vorsorglich die Türen (und die Schlüssellöcher) abgeklebt!

So ähnlich werden Fragen der Versicherung (wenn man eine findet, die für den Schaden aufkommt) lauten.

Denn, wie Du es beschreibst handelt es sich um einen nicht unerhebelichen Schaden. Das saugt man nicht so einfach weg. Dafür gibt es darauf spezialisierte Reinigungsfirmen, die auch geübt im Umgang mit Versicherungen sind. Letztere sind gar nicht glücklich, wenn solche Reinigungsfirmen ins Spiel kommen. Die Versicherungen regelen das gerne mit eine paar Euro (10 die Stunde) für ein bisschen saugen.

Die Herausforderung wird sein eine gute Reinigungsfirma und einen versicherten Schadensverursacher ausfindig zu machen.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120030 Beiträge, 39820x hilfreich)

Zitat (von F02052017):
das die gesamte Wohnung (Badezimmer, Küche, Diele, Schlafzimmer) komplett mit Baustaub überseht ist -in allen Ecken und Kanten. Es liegt überall auf jedem Möbelstück, Pflanzen, elektronischen Geräten, in Regalen... etc. (einfach überall) ein weißer Film (geschätzt zwischen 0,2mm - 1,0mm dick) -vom Boden der Wohnung ganz zu schweigen

Zitat (von F02052017):
der Baustaub hängt an der Tapete und an der Decke, der jeweiligen Zimmer.

Bei der Schilderung habe ich mal überschlägig berechnet, das die um die 100 Zargen zurecht gesägt haben müssten ...

Ich bezweifele, das das vom zurechtsägen der Zarge kommt.



Zitat (von Roland-S):
Denn, wie Du es beschreibst handelt es sich um einen nicht unerhebelichen Schaden. Das saugt man nicht so einfach weg.

Wenn man es denn mit saugen weg bekommt...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von F02052017):
Gemeint ist die Wohnungseingangstür, die Zarge wurde scheinbar in unserem Wohnungsflur zurechtgeschnitten und die alte Zarge mit irgendwelchen Baugeräten entfernt -ohne mit Planen abzusichern, dass sich kein Baustaub in den Zimmer verteilt.
Und davon ist die gesamte Wohnung mit weißem Staub bedeckt? Der sogar durch Wände und Türen hindurch in alle Räume gelangt ist? Sehr unglaubwürdig ...

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#8
 Von 
F02052017
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Zitat (von F02052017):
Gemeint ist die Wohnungseingangstür, die Zarge wurde scheinbar in unserem Wohnungsflur zurechtgeschnitten und die alte Zarge mit irgendwelchen Baugeräten entfernt -ohne mit Planen abzusichern, dass sich kein Baustaub in den Zimmer verteilt.
Und davon ist die gesamte Wohnung mit weißem Staub bedeckt? Der sogar durch Wände und Türen hindurch in alle Räume gelangt ist? Sehr unglaubwürdig ...


Der Auftrag lautete "neue Zarge" was die hier genau gemacht haben, ob die am Mauerwerk gefeilt haben... keine Ahnung. Fakt ist -unabhängig wie unglaubwürdig es scheint- die gesamte Wohnung ist mit einem weißem sehr feinen Baustaub bedeckt. Allein der Fußboden sieht so aus, als wäre hier eine Wand rausgerissen worden. Wie nun schon mehrfach erwähnt, es ist nicht nur der Fußboden, sondern auch die gesamten Möbel, Regale, Schuhe, Jacken Kühlschränke..., Wohnzimmertisch etc.

Bin absolut leihe und war auch nicht daheim, mehr als sagen und beschreiben kann ich es nicht.

Meiner Meinung nach sind Handwerker dazu verpflichtet ihren Arbeitsbereich abzudecken.

Noch dazu bin ich atemwegserkrankt, was nicht gerade förderlich ist für meine Lungen -mit Baustaub überall.

Kann gerne ein paar Bilder machen und hier reinstellen, falls das hier nicht verboten ist?

-- Editiert von F02052017 am 30.08.2020 14:32

-- Editiert von F02052017 am 30.08.2020 14:37

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32130 Beiträge, 5651x hilfreich)

Was bringt das Diskutieren?
Wohnst du dort noch mit deiner Freundin oder ist die Wohnung seit Freitag unbewohnbar ?
Wer atemwegserkrankt ist und noch heute aus dieser Wohnung ein Forum unterhält--- sollte sich ZUERST mal eine andere Unterkunft suchen.
Auch hier eingestellte Bilder machen den Staub doch nicht weg.

Wenn es nicht wegen des Zargentauschs passiert ist, dann wegen etwas anderem.

Du hast wem auch immer Zugang zu deiner Wohnung ermöglicht. Es ist etwas passiert.

Es muss gehandelt werden, nicht rumdiskutiert im Forum.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von F02052017):
Meiner Meinung nach sind Handwerker dazu verpflichtet ihren Arbeitsbereich abzudecken.
Womit wir bei den Haftungs- oder Schadensminderungsfragen wären. Siehe Beitrag #5.

IMO hätten die Handwerker - oder im Vorfeld Du - mindestens die Zimmerzüren schließen müssen. Und spätestens, wenn sich bei den Arbeiten eine derartige Staubentwicklung einstellt noch die Türritzen und die Schlüssellöcher abkleben oder/und eben für einen geeigneten Staubschutz in einer bewohnten Wohnung zu sorgen.

Versuche nach Kräften den Ist-Zustand dokumentieren zu lassen. Mein Rat (aus eigener Erfahrung) sind professionelle Reinigungsfirmen vor Ort. Die haben u.a. auch Kontakt zu Sachverständigen und sind geübt im Umgang mit Versicherungen.

Die Reiniger sehen sehr schnell, ob das mit etwas Saugen und Wischen erledigt ist, oder ob ein wirklicher Staubschaden (lukrativer Auftrag für sie) entstanden ist.


VG
Roland



Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#11
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Wenn voraussehbar derartig viel Staub durch entsprechende Arbeiten ent-
steht, hat eine Firma die Pflicht mit passendem Material "abzudecken", oder nach Verlassen der Arbeitsstelle diese zu reinigen.

Ich kenne es so, dass eine Firma/Arbeiter etc. die "Baustelle" sauber zu verlassen haben, anderfalls werden die Kosten der Reinigung von der Rechnung abgezogen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32130 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
anderfalls werden die Kosten der Reinigung von der Rechnung abgezogen.
Der TE hat keine Rechnung erhalten.
Zitat (von Leo4):
hat eine Firma die Pflicht mit passendem Material "abzudecken", oder nach Verlassen der Arbeitsstelle diese zu reinigen.
Ja, und? Wenn nicht, was dann?

Es geht mE nicht um ---hätte-hätte-müsste doch.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Es geht mE nicht um ---hätte-hätte-müsste doch.


Da hast Du wohl recht. Konkret ist es so, dass der Vermieter dafür zu sorgen hat, nach Bauarbeiten in der Mietwohnung diese wieder zu reinigen. Der VM kann sich diesbezüglich an die Firma halten bzw. an die Handwerker. Sollte
nun die Wohnung nach Bauarbeiten nicht wieder entsprechend zurückgegeben wrden (mit Baudreck belastet) kann der VM die Kosten der
Reinigung der Baustelle von der Rechnung einbehalten.
So war das zu meiner Zeit. Hat sich das geändert, Anami?

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Mich hätten Fotos schon interessiert.

In meiner ersten Wohnung habe ich sämtliche Zimmertüren und Zargen austauschen lassen und hatte nicht so einen Dreck. Natürlich war es staubig, aber jetzt nichts, was man nicht mit staubwischen, saugen und wischen beseitigen konnte. "Empfindliches" wie Bett und Sofa hab ich vorher mit alten Bettlaken abgedeckt.

Ich würd erstmal versuchen rauszufinden, wodurch genau der Dreck entstanden ist. Meiner Meinung jedenfalls mit ziemlicher Sicherheit nicht durch einen einfachen Zargenaustausch.

Signatur:

"Man möchte manchmal Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen, sondern um ihn auszukotze

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4576 Beiträge, 554x hilfreich)

Das Treppenhaus müsste dann auch betroffen sein, würde es gereinigt?

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Und jetzt?

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