Beanstandung Nebenkostenabrechnung

9. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Koby12
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Beanstandung Nebenkostenabrechnung

Wie lange habe ich Zeit, eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung zu beanstanden? Ich glaube, dass es 12 Monate waren. Kann es Gründe geben, dass diese Frist verlängert wird?
Muss ich alle Fehler sofort monieren oder kann man das auch stückchenweise machen (solange es innerhalb dieser Frist ist)?
Kann auch der VM seine Nebenkostenabrechnung innerhalb dieser Zeit zu Ungunsten des Mieters selbständig revidieren, falls da ein Fehler aufgetreten ist?

Es handelt sich um die NK-Abrechnung nach Auszug. Falls ich diese wegen Fehler bemängele, muss ich trotzdem erst einmal den ausgewiesenen Betrag nachzahlen oder gar nicht oder zumindestens teilweise?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Ich glaube, dass es 12 Monate waren.


Richtig! 12 Monate seit Erhalt.

quote:
oder zumindestens teilweise?


Du solltest mindestens den unstrittigen Teil bezahlen. Und was wichtiger ist, du solltest Einsicht in Rechnungen beim Vermieter nehmen, denn nur alleine mit Nachdenken wirst du den/die Fehler bestimmt nicht finden.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

quote:
Wie lange habe ich Zeit, eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung zu beanstanden? Ich glaube, dass es 12 Monate waren.


Binnen 12 Monate nach Zugang.

quote:
Kann es Gründe geben, dass diese Frist verlängert wird?


So weit ich weiß nicht.



quote:
Muss ich alle Fehler sofort monieren oder kann man das auch stückchenweise machen (solange es innerhalb dieser Frist ist)?



Besser wäre schon alle Fehler auf einmal zu monieren.

quote:
Kann auch der VM seine Nebenkostenabrechnung innerhalb dieser Zeit zu Ungunsten des Mieters selbständig revidieren, falls da ein Fehler aufgetreten ist?


Natürlich kann er das. Nur hat er ab dem 366. bzw. 367. Tag nach Ende des Abrechnungszeitraumes keinen Anspruch mehr auf eine Nachzahlung. Im Falle von Guthaben kann es natürlich passieren das eine Korrektur einen geringeren Betrag ergibt oder gar kein Guthaben mehr.

quote:
Falls ich diese wegen Fehler bemängele, muss ich trotzdem erst einmal den ausgewiesenen Betrag nachzahlen oder gar nicht oder zumindestens teilweise?


2 Möglichkeiten

1. Zahlen mit dem Vermerk "unter Vorbehalt da Abrechnung noch geprüft wird"

oder

2. Den zweifellos unstrittigen (korrekten) zahlen und den fehlerhaften nicht. Vermieter aber informieren warum welcher Teil nicht bzw. noch nicht gezahlt wurde.

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Ganz wichtiger Hinweis von Liane


Zitat:
Und was wichtiger ist, du solltest Einsicht in Rechnungen beim Vermieter nehmen, denn nur alleine mit Nachdenken wirst du den/die Fehler bestimmt nicht finden.


Ergänzung dazu:

So lange der VM die Einsicht nicht gewährt ist eine Nachzahlung nicht fällig!

-- Editiert Anitari am 09.11.2014 10:09

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Koby12
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Bei mir geht es um 2 Dinge - die eigentlich beide unstrittig sind:
1) Die Vorauszahlung wurde nicht korrekt verrechnet. Ich habe in den letzten Monaten jeweils 100 Euro mehr bezahlen dürfen. Dies wurde einfach ignoriert.
2) Die Gesamtfläche des Wohnhauses wurde nach dem Anbau eines geschlossenen, beheiztem Wintergartens nicht angepasst. Somit zahle ich bei allen Grundkosten zu viel (KW, WW, Heizung)

Punkt 1 könnte ich sofort abziehen. Da ich aber bei Punkt 2 nicht die korrekten m² kenne, die dazugekommen sind, wird es schwierig, den bereinigten Betrag zu berechnen. Geschätzt sind es aber ca. 50 Euro.

Sollte Punkt 2 durch Einsicht in die Baugenehmigung geklärt werden können oder wo ist die Änderung ersichtlich?

Ich bin ziemlich sauer, dass der VM solche trivialen Fehler macht (bzw. machen lässt). Punkt 2 ist aus meiner Sicht schon fast ein Betrugsversuch.

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