Bearbeitungsgebühr Makler bei Absage Wohnung

15. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
Bragi-DD
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Bearbeitungsgebühr Makler bei Absage Wohnung

Hallo,

Ich habe eine Wohnung besichtigt und bin an dieser sehr interessiert. Der Makler hat mir eine Selbstauskunft mitgegeben, welche ich auch ausgefüllt habe. jedoch bin ich bei folgendem Satz stutzig geworden:

"Ich will die angegebene Wohnung verbindlich anmieten und beauftrage die Hausverwaltung mit der Ausfertigung eines Mietvertrages. Kommt nach Übermittlung dieser Selbstauskunft kein Mietuertrag zustande und hat dies der Mietinteressent zu vertreten, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150,00 € zzgl. 19 % MwSt. fällig."

Ich wohne in einer Stadt, in der bei einer freien Wohnung schonmal 30 Interessenten beim Besichtigungstermin erscheinen und man daher nie sicher ist, ob man da überhaupt eine Chance hat.

Unterschreibe ich diesen Passus nicht, habe ich keine Chance auf die Wohnung. Unterschreibe ich den Passus, muss ich hoffen, dass ich die Wohnung bekomme oder ich muss warten, bis ich die Absage durch den Makler bekomme und erst dann kann ich mir eine neue Wohnung suchen ohne die 150,00 e zzgl. MwSt. zahlen zu müssen. Zumal ich ja dadurch gezwungen werde, den Mietvertrag so zu unterzeichnen, da ich wenn ich diesen ablehne ja das "nicht zustande kommen eines Mietvertrages" zu vertreten habe.

Ich fühle mich dadurch schon ziemlich benachteilig und stark vom Makler in meiner Wohnungssuche eingeschränkt.

Ist das heute so üblich bzw. rechtens?

Vielen Dank im Vorraus für eure Hinweise!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo,

ich würde meinen, dass diese Gebühr nicht fällig wird, wenn man mit dem Inhalt des Mietvertrages nicht einverstanden ist, sondern nur, wenn man so nach dem Motto "ach, hab ich mir anders überlegt" absagt.

Andernfalls würde man ja, wie Du richtig anmerkst, dem Vermieter "ausgeliefert" sein.

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#2
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

Unwirksam, §§307 , 309 BGB .

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Makler haben erst Anspruch wenn der Mietvertrag zustande
kommt.
Die 150 Euro sollen wohl für den Verwalter sein, wenn
er den Mietvertrag vergebens erstellt.
Und diese Vorderung halte ich für bedenklich und für
eine unberechtigte Bereicherung, denn Verwaltungskosten
gehen zu Lasten des Vermieters.


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