Hallo,
angenommen A sucht eine Wohnung und wird fündig. Ruft den Vermieter bzw. Verwalter an dieser Wohnung an. Dieser bittet dann um eine kurze Bewerbung für die auserwählte Wohnung. A sendet dann die Bewerbung, welche Angaben zur Person und Mietdauer enthält an den Vermieter.
Daraufhin bekommt A den Mietvertrag zugesand.
Jedoch unterschreibt A den Mietvertrag, aus welchen Gründen auch immer nicht.
Der Vermieter ist nun aber der Meinung A müsse, angeblich bereits angefallene, Bearbeitungsgebühren in Höhe x bezahlen. A ist damit nicht einverstanden und der Vermieter ist so gnädig und reduziert die Gebühren auf Summe y. Jedoch ist A dennoch nicht bereit dieses zu zahlen.
Muss A diese Gebühren bezahlen? Wie sieht hier die Rechtslage aus?
Bearbeitungsgebühr obwohl Mietvertrag nicht unterschrieben
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Auf mündliche Zusage eines MV gehe ich jetzt mal nicht ein, weil anderes Thema...;)
Die Gebühr würde ich nicht zahlen. Wurdest Du darüber in Kenntnis gesetzt, dass es so eine Gebühr überhaupt gibt? Wenn nicht, dann schon mal gar nicht zahlen. Könnte zwar dann andere Probleme geben (siehe ersten Satz), aber wenn der Verwalter wegen jedem Schriftsatz eine Gebühr dem VM berechnet, dann ist das deren Problem und nicht Deines.
Es wurde am Telefon gesagt dass bei Abschluss eine Kaution und Bearbeitungsgebühr fällig wird.
Komisch ist jedoch, dass in dem Mietvertrag nichts von einer Bearbeitungsgebühr steht. Diese wird auf der Selbsauskunft angeführt, was mich ein wenig verwundert. Diese wurde auch nicht unterschrieben!
Und eine Bewerbung um eine Wohnung ist doch noch lange keine Zusage? Oder wie sieht die Rechtslage dazu aus?
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Nun ja, es sieht schon so ziemlich danach aus, dass ihr erst diese Wohnung mieten wolltet, dann eure Meinung geändert habt. Sonst hättet ihr ja auch nicht den MV bekommen
Meine persönliche Meinung ist, dass ihr gut davon kommt, wenn ihr nur diese Gebühr zahlen sollt und euch der VM nicht mit Vertragsbruch kommt. Eine mündliche Zusage ist nicht ohne.
Was diese Gebühr angeht... Bin da hin und her gerissen, um ehrlich zu sein. Wenn sich diese Sache damit erledigt, zahlen, oder es drauf ankommen lassen.. Wie hoch soll die denn jetzt eigentlich sein?
--- editiert vom Admin
bin da auch hin und hergerissen. Das einfachste wäre zu zahlen und sich ärgern, aber irgendwie seh ich das nicht ein. Habe erstmal schriftlich abegelehnt zu zahlen und gleichzeitig darum gebeten diese Forderung der Gebühren zu begründen.
ganz vergessen, ich sollen jetz noch 50€ bezahlt werden, für was auch immer...
DÜrfen solche Bearbeitungsgebühren überhaupt verlangt werden? Wie sieht dazu die Rechtslage aus, bin da noch nicht so ganz fündig geworden. Der eine sagt ja, der andere nein.
--- editiert vom Admin
Für mich hört sich das so an, als ob A zu dem VM sagt, dass er Interesse an der Wohnung hat. VM möchte eine 'Bewerbung'. Daraus schließe ich, dass VM evtl. noch andere 'Bewerber' hat?
Nun entschließt sich VM aus dem Pool der Bewerber sich Bewerber A ein Angebot zur Mietung der Wohnung zu machen und übersendet den Mietvertrag. Als A den Mietvertrag sieht, entscheidet er sich das Angebot (Anmietung der Wohnung) nicht mehr anzunehmen.
Nach kaufmännischen Gesichtspunkten betrachtet würde ich meinen, dass hier ein Angebot (VM) abgegeben wurde, welches nicht angenommen wurde (seitens A) und daher keine 'Bearbeitungsgebühr' rechtfertigt.
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"Scientia potentia est."
--- editiert vom Admin
so in etwa sehe ich es auch.
Aber die Sache mit der mündliche Zusage macht mir noch irgendwie etwas sorgen.
Wenn A am telefon sagt, für wie lange er die Wohnung mieten will und der Vermieter A sagt dass die Miete so und so hoch sei, Die nebenkosten in etwa so hoch seien und bei Abschluss Kaution und Bearbeitungsgebühren fällig werden und ja sagt, die Konditionen seien in Ordnung, gilt das schon als (rechtlich bindende) mündliche Zusage? Wie sieht es bei mündlichen Zusagen mit der Beweisbarkeit aus, wer muss wem was beweisen? Gibt es da eindeutiges in der Rechtsprechung?
-- Editiert von paul1234 am 25.03.2008 20:14:05
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Um solche Streitigkeiten zu vermeiden, schicke ich die Mietverträge ja immer per Nachnahme.
--- editiert vom Admin
Ziel ?
Den Geldspeicher zu füllen, was sonst ?
--- editiert vom Admin
Aber dann habe ich doch schon die Nachnahmegebühr.
Wenn Du genügend Verträge verschickst, brauchst Du garnicht mehr zu vermieten.
--- editiert vom Admin
---Ein Mietvertrag gilt erst, wenn er unterzeichnet ist. Ist zwar ungünstig für die HV, aber Pech gehabt.----
@Scalar
Was ist denn mit mündlichen Mietverträgen?
Das meine ich ja... Interessent sagt mündlich (telefonisch) zu, bekommt daher MV zugeschickt, und VM sagt anderen Interessenten, Wohnung ist vermietet, sie können weiter suchen. Dann überlegt es sich Interessent anders... Hmmmm...
Ok, ich würde Interessenten erst absagen, wenn MV unterschrieben wurde, aber dass auch mündliche Verträge/Zusagen bindend sind kommt ja auch nicht gerade von ungefähr...
das mündliche Zusagen/Verträge bindend sind, mag ja sein, bloß wie will man mündlcihe Abmachungen im Zweifel beweisen?
Was kann der Vermieter im Zweifelsfall vom Interessenten, der abgesprungen ist, fordern?
--- editiert vom Admin
@Dinsche
meine Frage betraf jetzt nur Scalars Ausführung auf den Mietvertrag. So wie der TE es darstellt, ist hier kein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen. Mit den sog. Bearbeitungsgebühren bessern sich viele ihr EInkommen auf. Die Gebühr würde ich nicht bezahlen, soll doch der VM diese einklagen.
War der Mietvertrag denn durch den VM überhaupt schon unterschrieben?
Gibt es tatsächlich Idioten, die so etwas machen ?
Der Mietvertrag war noch nicht vom VM unterschrieben.
--- editiert vom Admin
Dann würde ich diese Gebühr auch nicht zahlen
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