Hallo Leute.
Ich habe meinem Vermieter korrekt eine Kündigung der Wohnung vorgelegt.
Mein Mietvertrag ist bis 31.10 gültig. Um 01.10 trete ich das Mietverhältnis in meiner neuen Wohnung an.
Voller gutem Willen , habe ich mich bemüht einen Nachmieter zu finden(der für 15.9 zugesagt hatte , was jetzt aber nichtmehr steht).
Meinen Vermieter(der Rechtschutz hat , ich nicht) , habe ich sehr oft versucht über diesen Sachverhalt zu informieren. Mündlich , sowie schriftlich. Erfolglos!
Ca. 1 Woche erreichte ich ihn telefonisch , wo er wutentbrannt auf mein Verhalten reagierte(angekratztes Ego , durch kurzfristige Kündigung , liegt hier in der Gegend an der Mentalität).
Wenige Tage später habe ich ein Schreiben durch seinen Anwalt erhalten , wo er nochmal verdeutlichte , dass ich bis 31.10 zahlen werde und wie falsch mein Verhalten war.
Ich werde dem ganzen schriftlich zustimmen.
Aber was ich nicht verstehe: Ich soll die Gebühren für das Schreiben seines Anwalts tragen , weil ich ihn durch mein Verhalten zu einem Anwalt genötigt hätte.
Als wir telefonisch miteinander sprachen , habe ich mich mehrmals entschuldigt und den Mangel sofort revidiert.
Welche Rechte habe ich , wie kann ich weiter verfahren?
Vielen Dank
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Beendigung Mietverhältnis
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Habe ich davon irgendetwas verstanden ?
Ich glaube nicht.
Vielleicht sollte zumindest DAS
quote:
und den Mangel sofort revidiert.
etwas verdeutlicht werden.
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Ich habe mich entschuldigt und die Ansichten meines Mieters an die Nachmieterin weiter geben.
Im nächsten Schreiben möchte ich nur mit 3 Punkten bestätigen.
Bis 31.11 wird gezahlt , Termin wg Nachmieter entfällt und ich bin bereit kurzfristig die Schlüsselübergabe durchzuführen
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Sein Problem war , dass ich ohne sein Einverständnis quasi aus eigener Kulanz im gegenüber mich um einen Nachmieter bemüht habe , was er jetzt über Anwalt ausfechtet
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Du sprichst also von unerlaubter Untervermietung ?
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Lieber Ghosti, bitte ordnen Sie erst einmal ihre Gedanken und versuchen es dann noch einmal mit einer Sachverhaltsschilderung, die unter anderem beantwortet, zu welchem Datum ihr Mietvertrag ausläuft (31.10 oder – den gibt’s gar nicht – 31.11.), ob Sie (vorübergehend) keine Miete gezahlt haben und falls Sie (vorübergehend) keine Miete gezahlt haben, wie Sie das Ihrem Vermieter begründet haben, und wie die Sache mit dem Nachmieter abgelaufen ist.
Natürlich muss niemand den Anwalt der Gegenseite bezahlen, wenn diese den Anwalt vorschnell oder aus belanglosen Gründen (Verbot an den Mieter, Nachmieter vorzuschlagen) eingeschaltet hat. Sollte es aber so sein, dass Sie dem Irrglauben erlegen sind, man könne die Mietzahlungen einstellen, wenn man (drei) Nachmieter benennt, und sollten Sie deshalb nachdrücklich ihrem Vermieter mitgeteilt haben, dass Sie keinesfalls weiter Miete zahlen, dann kann die Beauftragung des Anwaltes sehr wohl notwendig gewesen sein mit der Folge, dass Sie Ihrem Viermieter die dafür notwendigen Kosten ersetzen müssen.
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Mietvertrag der neuen Wohnung beginnt ab 01.10.
Mietvertrag der alten Wohnung bis 30.10.
Ich habe selbstständig einen Nachmieter gesucht und auch gefunden. Ich informierte meinen Vermieter darüber.
Dies war laut ihm von mir ein absolut dreistes Verhalten und laut geäußerten Schilderungen der einzige Grund , warum mein Verhalten ihn zur Einschaltung eines Anwaltes zwang und ich die Anwaltskosten übernehmen müsste.
Die Miete wurde weiter bezahlt. Von dieser Seite hat es nie Probleme gegeben.
Ich will nur wissen wie ich mich ohne Rechtschutz verhalten soll , um nicht noch für die Gebühren der Anwaltsschreiben von diesem Herrn aufzukommen?
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quote:
Dies war laut ihm von mir ein absolut dreistes Verhalten
Und damit war ausschließlich die Information gemeint ?
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Es war lediglich die Information eines vermutlichen Nachmieters gemeint.
Kündigung , Mietzahlungen und sonstige Dinge verliefen alles rechtens.
Nur , dass ich ihm vorzeitig einen Nachmieter vorstellen wollte , bezeichnete er als dreist und hat ohne mit mir darüber zu sprechen schon einen Anwalt eingeschaltet.
Mein Wille war eigentlich ein guter , ich wollte ihm Arbeit abnehmen!
Die ganze Anwaltsgeschichte hat wie gesagt nichts mit Miete oder Ähnlichem zu tun , er zeigt allgemein persönliche Betroffenheit und Ärger , dass ich gekündigt habe. Meine Kündigung war aber völlig rechtens!
Ich habe jetzt ein kurzes Schreiben nochmal fertig gemacht , indem ich die Übernahme der Mietkosten wie im Vertrag vereinbart klar zusage , das anwaltliche Schreiben zur Kenntnis nehme und allgemein kurz eine Unverständnis gegenüber bevorstehenden Anwaltsgebühren schildere , weil er mit mir vorher nie über seine geäußerte Problematik sprach und als er das doch tat , bin ich jeglicher Maßgabe von ihm sofort nachgekommen und habe mich absolut kooperativ gezeigt.
Danke schonmal an die Vorposter!
Dass eine Kostenübernahme meinerseits nicht rechtens ist , habe ich nun kapiert.
Nur hat er halt eine Rechtschutzversicherung , ich nicht!
Wie reagiere ich , wenn ich nun doch die Rechnung seine Anwaltes von z.B. 80 Euro kriege , oder wenn er so dreist ist und wegen jedem Klein****** nochmal schreiben lässt und es zum Schluss 150 Euro sind?
Mein Schreiben werde ich per Einschreiben verschicken und auch koopieren , wenn es hart auf hart kommen sollte
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quote:<hr size=1 noshade>Der Bundesgerichtshof hat das so formuliert, dass nur Anwaltskosten der Gegenseite zu übernehmen sind, wenn die Arbeiten des Anwaltes prozessvorbreitend sind. Der BGH betont ausdrücklich, dass Mahnschreiben nicht zu diesen Tätigkeiten gehören.
BGH VII ZB 116/05 <hr size=1 noshade>
Das ist schon richtig, deshalb sollte man auch immer selbst den Verzug herbeiführen, sprich mahnen, erst dann zum RA, der dann unter "Verzugsschaden" oder nach § 91 ZPO abgerechnet werden kann, wenn es zum Prozess kommt.
Im Mietrecht ist das ganz anders. Hier ist keine Mahnung nötig, Verzug tritt automatisch ein, wenn die Miete nicht zum 3. WT gezahlt wird, § 286 II Nr. 1 BGB .
Wenn Verzug eingetreten ist, sind bei einem Privatvermieter auch die RA-Kosten, auch für eine untechnisch "letzte Mahnung" geschuldet. Man könnte aber auch per RA sofort losklagen, erforderlich wäre eine letzte Fristsetzung nicht.
Ausnahmen machen einzelne Gerichte bloß bei absoluten Grossvermietern, hier z.B. AG Giessen 48M C 648/08 (Link), 220.000 Wohnungen.
Hier im Fall ist der künftige Mietzins nicht fällig, von Verzug etc. sind wir weit entfernt. Wenn TE nichts verschwiegen hat, muß er den RA nicht zahlen.
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-- Editiert flawless am 08.09.2011 22:59
-- Editiert flawless am 08.09.2011 23:00
Ich habe nichts verschwiegen!
Problem ist nur der Kläger hat Rechtschutz. Ich nicht!
Wie kommt dann das "Recht" zu Stsnde , dass der Kläger automatisch den Anwalt zahlen muss???
Es war sein absolutes Privatvergnügen. Ich hatte nie Mietschulden o.ä. und mich absolut vorbildlich verhalten.
Wie reagiere ich , wenn trotz allem plötzlich eine Rechnung des Anwalts in meinem Briefkasten liegen sollte?
Mir macht es einfach Bauchweh , dass je mehr ich gegen die Geschichte angehe , mich in umso mehr größere Umkosten stürze.
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quote:<hr size=1 noshade>Ich habe nichts verschwiegen!
Problem ist nur der Kläger hat Rechtschutz. Ich nicht!
Wie kommt dann das "Recht" zu Stsnde , dass der Kläger automatisch den Anwalt zahlen muss??? <hr size=1 noshade>
Das mit dem Verschweigen sollte kein Vorwurf sein. Es kommt eben oft vor, daß Leute hier scheinbar unwichtige Dinge nicht schreiben, die in Wahrheit entscheidend sind.
Wenn du den RA nicht zu zahlen hast, bezahl ihn eben nicht. Niemand ist davor gefeit, "falsche" Rechnungen zu kriegen und/oder "zu Unrecht" verklagt zu werden.
Wenn du jetzt sofort zum RA rennst und die Gegenseite knickt dann ein, wären deine RA-Kosten dein Privatvergnügen. Erst wenn der gerichtliche, "gelbe" Mahnbescheid kommt, hast du einen Erstattungsanspruch.
So lange du das beachtest, hast du auch keine Kosten. Rechtsschutz hin oder her, der Verlierer hat a.E. die Kosten zu tragen, § 91 ZPO .
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Und wenn die gelbe Post bei mir drinliegen würde und ich nehme mir einen Anwalt , kriege ich dann mein Geld zurück???
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quote:<hr size=1 noshade>Und wenn die gelbe Post bei mir drinliegen würde und ich nehme mir einen Anwalt , kriege ich dann mein Geld zurück???
<hr size=1 noshade>
Ab dann gilt § 91 ZPO , wer verliert zahlt, seine eigenen Kosten und die des Gegners.
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Ok. Deine eigene Bewertung wie es jetzt weiter geht?
Vielen Dank schonmal
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quote:
Niemand ist davor gefeit, "falsche" Rechnungen zu kriegen und/oder "zu Unrecht" verklagt zu werden.
Richtig! Da sich nach dem geschilderten Sachverhalt der Vermieter mit anwaltlicher Hilfe lediglich dagegen wehrt, dass der Mieter im Nachmieter vorschlägt, und dieses Verhalten völlig unsinnig ist, muss der gegnerische Anwalt nicht bezahlt werden
quote:.
Erst wenn der gerichtliche, "gelbe" Mahnbescheid kommt, hast du einen Erstattungsanspruch
Na ja – der in einem Mahnbescheid behauptete Anspruch, hier wäre dies die Kostennote des gegnerischen Anwalts, kann ja falsch und völlig unbegründet sein. Richtig ist allein, dass man reagieren muss, falls der Mahnbescheid kommt und man nach wie vor der Ansicht ist, dass der Anspruch der Gegenseite nicht besteht. Man widerspricht dann dem Mahnbescheid – wie das geht, steht dadrauf – und wartet ab, was passiert.
quote:
Und wenn die gelbe Post bei mir drinliegen würde und ich nehme mir einen Anwalt , kriege ich dann mein Geld zurück???
Wenn die Gegenseite einen Mahnbescheid beantragt hat, der zugegangen ist, dann dürfte wohl die Beauftragung eines eigenen Anwaltes zur Rechtsverfolgung notwenig sein, so dass man die Kosten für seinen Anwalt erstatten bekommt, wenn der von der Gegenseite verschickte Mahnbescheid unsinnig war. Hier ist der Mahnbescheid der Gegenseite nach der Sachverhaltsschilderung schon deshalb unsinnig, weil der von der Gegenseite gemachte Anspruch – keine Vorschläge von Nachmietern – nicht besteht.
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Also bis heute kam von der Vermieterseite nichts mehr und ich bin bereits in der neuen Wohnung mit der Verlobten eingezogen.
Ende Oktober wird die Mietübergabe der alten Wohnung durchgeführt.
Die Verlobte hat dummerweise bei ihrem Einzug keine Bestandsaufnahme der dortigen Mängel gemacht.
Ich werde alles in einem bestmöglichen Zustand abliefern und eigentlich keine Mängel hinterlassen.
Aber aufgrund dem 1. genannten Punkt schätze ich wird sich der Vermieter um die Zurückerstattung der Kaution zu drücken versuchen.
Ich werde beabsichtigen nun in den Mieterbund zwecks Rechtsanspruch einzutreten.
Ich zweifle aber , ob der Rechtsanspruch so schnell greift.
Wie bewertet ihr die Situation?
500 Euro sind 500 Euro
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Ich habe das Gefühl, daß der OP hier höchstens die Hälfte von dem schreibt, was vorgefallen ist.
Bei ernsthaftem Wunsch nach Rat am besten das ominöse Anwaltschreiben hier wörtlich und vollständig zitieren (keine Zusammenfassung mit eigenen Worten).
Auf die wirren Angaben hier ist jedenfalls keine sinnvolle "Bewertung" möglich.
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"Verschiebe nicht auf morgen, was Du auch übermorgen noch erledigen kannst."
quote:
Ich werde alles in einem bestmöglichen Zustand abliefern und eigentlich keine Mängel hinterlassen.
Wenn du es wirklich im 'bestmöglichen Zustand abliefern' willst, dann solltest du das Wort 'eigentlich' in diesem Satz nicht verwenden...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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