Beetpflege - wie oft?

11. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Melly1993
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Beetpflege - wie oft?

Guten Tag,

ich habe eine Frage bezüglich der Pflichten eines Mieters. Wir wohnen nun schon 1 Jahr in der neuen Wohnung und schon ca. 3 Monate haben wir ein schwieriges Verhältnis zu unserem Vermieter. Der Vermieter wohnt über uns. Im Mietvertrag steht, dass die Beetpflege ( 3 Kleine Pflanzbeete, nicht voll bepflanzt, einzelne Pflanzen, rest Pflastersteine) ebenfalls von den Mietern (also uns) durchgeführt werden soll, allerdings keine Vorgaben wie oft. Wir sind beide Vollzeit Berufstätig ( Bäcker und Altenpflegerin) und haben Schichtdienst. Wir sind ein 3 Partein Haus, die 3.Mieterin ist die Schwester des Vermieters und braucht daher keine arbeiten erledigen. Der Vermieter möchte aber, dass wir die Beetpflege mind. jeden 2 Tag durchführen sollen, besser jeden Tag. Wir haben ihm mitgeteilt, dass dies nicht in unserem Interesse ist und seitdem werden wir regelmäßig aufgelauert, bedroht und uns wird gedroht. Nun ist der zweite Brief von Haus und Grund bei uns angekommen mit einer Abmahnung. Im ersten Brief stand bezüglich der Beetpflege Zeiträume auch nur "Turnusmäßig". Ich habe ein bisschen im Internet recherchiert und nur gefunden, dass kein Vermieter einen Mieter zwingen kann eine Gartenpflege jeden Tag durchzuführen. Der Vermieter hat nun eine Liste geführt, wann er unsere Arbeiten übernommen und mit seiner Frau und wird uns dies, sowie die Wässerung der Pflanzen seperat, in Rechnung stellen. Ebenfalls wird er einen Gärtner beauftragen, den wir bezahlen sollen. Wir haben aber auch eine Liste nach den letzten Vorkommnissen geführt und ebenfalls Beweis-Fotos nach der Beetpflege, sowie Videodokumentation vorsorglich gemacht, da wir uns schon gedacht haben, dass sowas passiert. Für mich gestaltet sich die Angelegenheit schwierig, da ich immer wieder von dem Vermieter nach meinem Spätdienst um 21:30h ca aufgelauert werde und er mich anschreiht. Er würde ja selber 16 Stunden arbeiten (.. er ist Rentner..) und es würden baldige Konsequenzen kommen. Ich traue mich schon gar nicht mehr in die Waschküche um Wäsche zu waschen, ich mach dies immer nur wenn ich sicher bin, dass niemand da ist. Oft bin ich aber an der Waschmaschine und keine 5 Minuten später kommt der Vermieter die Treppe von seiner Etage runter und kommt zu mir um wieder eine lautstarke Diskussion anzufangen.
Ich verstehe nicht, wieso Haus und Grund da nicht nur ansatzweise versucht, uns für eine Einigung zu gewinnen, sondern uns abmahnt und sogar zwingt kosten zu tragen? Wir sind der Meinung das tägliche Beetpflege kein Miet, sondern in unseren Augen eher ein Arbeitnehmerverhältnis entspricht.

Da ich kein Auto habe und mit dem Rad zur Arbeit fahre hat der Vermieter jetzt ebenfalls bei Haus und Grund durchgesetzt, dass wir den Fahrradschuppen nicht mehr mitbenutzen dürfen. Dies wurde uns bei Einzug erlaubt. Wir haben eine Frist, den Schlüssel bis Dato abzugeben. Das Fahrrad darf ich aber weder auf den Hof noch in der Wohnung abstellen. Im Keller ist es leider nicht möglich, da die Treppe zu schmal und uneben ist (gefährlich). Da weiß ich auch nicht, was ich nun machen soll...
Vielleicht hat jemand einen Tipp, dafür wäre ich sehr dankbar :)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ich versuche mal, das alles auf die drei wesentlichen Punkte zurück zu führen.

1. Beetpflege: ich würde da sagen, dass einmal die Woche nach Unkraut schauen, etwas rumhäckseln ausreicht, bei Bedarf eben etwas mehr oder auch weniger. Wie jetzt im Sommer gegossen werden muss/darf, das kann schon mal täglich oder zweitägig sein. Insoweit würde ich Haus und Grund mitteilen, dass Ihr die Beetpflege regelmässig betreibt, im Schnitt einmal wöchentlich, bei Bedarf auch mehr, dass die Beete aber jederzeit gepflegt aussähen und gerade in der heißen Zeit auch entsprechend gewässert würden. Womit Ihr ausreichend den vertraglichen Verpflichtungen nachkämt, da eine tägliche Beackerung weder vorgesehen sei noch erforderlich.

2. Stellplatz Fahrrad: wenn Euch kein Stellplatz vermietet ist, dann könnt ihr den Schuppen auch nicht entsprechend nutzen.

3. Im übrigen wolltet Ihr nicht jederzeit aufgelauert und angepöbelt werden, insbesondere nicht in der Waschküche. Ihr würdet es sehr bedauern, wenn Ihr diesbzüglich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen müsstet.

Mein privater Rat: Ihr kommt da nicht zur Ruhe. Sucht Euch eine neue Bleibe. Und bis dahin sauber Protokoll führen über die Beetpflege (wann was getan wurde, wie viel Zeit es kostete) und über Zusammenstöße in der Waschküche. Vielleicht braucht Ihr die Protokolle ja noch mal.

wirdwerden

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#2
 Von 
Melly1993
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.
Ja, wir sind uns bewusst, dass wir so schnell wie möglich eine neue Wohnung finden müssen, leider.
Jetzt haben wir für nächste Woche nur einen telefonischen Termin beim Mieterschutzbund bekommen. Muss ich als Mieter jetzt auf die Abmahnung von Haus & Grund antworten oder übernimmt dies der Mieterschutzbund?
Ansonsten überlege ich parallel einen Rechtsanwalt für Mietrecht aufzusuchen und dort den Fall zu schildern.
Leider bin ich in diesem Aspekt nicht erfahren, befinde mich momentan auch noch in der Ausbildung und habe in 3 Wochen mein Examen, was mich auch zusätzlich noch zeitlich einschränkt. Bei der Beetpflege unterstütze ich meinen Lebenspartner natürlich selbstverständlich in meinem möglichen Rahmen und werde jede kleinste Tätigkeit weiterhin mit Fotos und Videos dokumentieren.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Melly1993):
Dies wurde uns bei Einzug erlaubt. Wir haben eine Frist, den Schlüssel bis Dato abzugeben.
Da wäre die Frage, ob das bereits vor Abschluss des Mietvertrages so vereinbart wurde oder ob das vom Vermieter erst nachträglich erlaubt wurde. Wenn es erst nachträglich passierte, dann kann der Vermieter diese Erlaubnis vermutlich wieder zurücknehmen. Auswirkungen kann das dann aber auf die Nebenkostenabrechnung haben. Kosten für den Schuppen (Licht z.B.) dürfen dann nicht mehr in den auf den Mieter umlegbaren Allgemeinkosten auftauchen.

Zitat (von Melly1993):
Das Fahrrad darf ich aber weder auf den Hof noch in der Wohnung abstellen.
Ersteres ist möglich, wenn dies im Mietvertrag nicht erlaubt wurde. Letzteres darf der Vermieter nicht verbieten. Aber natürlich darf der Mieter beim Transport in die Wohnung keine Schäden verursachen.

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