Befreiung von der Straßenreinigung möglich?

29. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
racerwhv
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 62x hilfreich)
Befreiung von der Straßenreinigung möglich?

Hallo,
meine Lebensgefährtin und ich sind gesundheitlich angeschlagen. Jedes mal bei der Reinigung der Gewege, die wir vertraglich im Mietvertrag und Hausordnung zu erledigen haben, stellen wir fest, das wir immer mehr Probleme bekommen, der Pflicht nach zu kommen.
Wir würden liebend gerne der Verpflichtungen nachkommen, aber unser gesundheitlicher Zustand lässt es einfach nicht zu, brauchen immer mehr Zeit, um die Straße zu fegen. Von Unkraut zupfen wollen wir garnicht erst reden, geht nicht.........

Gibt es da eine Möglichkeit, sich von dieser Pflicht befreien bzw entbinden zu lassen?

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19 Antworten
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#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9861 Beiträge, 4473x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
racerwhv
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 62x hilfreich)

Ok, dann muss ich von der Unzumutbarkeit ausgehen.
1. Habe ich nicht die finanziellen Mittel um einen Dienst zu beauftragen. Meine Lbensgefährtin und ich beziehen Sozialleistungen bzw. Rente.
2. Kenne ich keine Person, die dies übernehmen könnte. Weder auf freiwilliger Basis, noch auf finanzieller Basis, da wir dann mal ganz schnell wieder bei Punkt 1 landen.

Und nun? Welche Rechte hat der Vermieter, dies prüfen zu lassen? Reicht ein ärztlicher Attest?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Das Problem dabei ist doch, dass wenn der Vermieter das nicht mehr von den Mietern machen lässt, muss er einen Dienst beauftragen und diesen wird er über die Nebenkosten mit den Mietern Abrechnen. Bezahlen müsst Ihr den also so oder so.

Dabei ist es für den Vermieter völlig unerheblich, warum Ihr den Dienst nicht ausführen könnt.

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#4
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Habe ich nicht die finanziellen Mittel um einen Dienst zu beauftragen. Meine Lbensgefährtin und ich beziehen Sozialleistungen bzw. Rente.


Wie teuer ist sowas denn? Das machen Schüler doch bestimmt für nen Appel und nen Ei.
Ebenso wäre ggfs. zu prüfen, ob bei Sozialleistungen nicht ggfs. das Amt einspringen muß, wenn solche Kosten im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis auftreten.

Zitat:
Schau mal hier http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/streupflicht.htm nach.


§275 III BGB ist aber doch kurzsichtig, wenn man §280 I BGB beachtet. Der 275'er läßt nur die Pflicht zur Ausführung verschwinden, nicht den Schadensersatzanspruch.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9861 Beiträge, 4473x hilfreich)

Zitat (von racerwhv):
Habe ich nicht die finanziellen Mittel um einen Dienst zu beauftragen. Meine Lbensgefährtin und ich beziehen Sozialleistungen bzw. Rente.

Puh, das ist ein ganz dünnes Brett. Mit Sozialleistungen kenne ich mich so gar nicht aus. Gibt es nicht Wohngeld, wenn die Rente für die Miete nicht reicht? Ich würde jetzt einfach mal davon ausgehen, dass die Kosten für die Reinigung der Gehwege unter Mietzahlungen fallen und damit zumindest theoretisch übernommen werden könnten.

Generell würde ich vermuten, dass die Argumentation "kein Geld" gegenüber dem Vermieter ein ganz schlechtes Argument ist. Im verlinkten Artikel sind Kosten von 10 Euro pro Dienst genannt. Vielleicht ist es auch ein bischen mehr. Nötigenfalls würde ein Richter entscheiden, ob die Kosten noch zumutbar sind. Nach einem der letzten BGH-Urteile zum Mietrecht mit dem Tenor "Geld hat Mieter zu haben" wird "kein Geld" aber eher keine Begründung sein.

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#6
 Von 
racerwhv
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 62x hilfreich)

Die Miete wird vom Amt bezahlt. Das ist die Kaltmiete + den Nebenkosten. Die beinhalten unter anderem die Pflege der Grünflächen und den Hausmeisterservice.

Die Frage ist aber auch, wegen der Zumutbarkeit. Wenn man sich die Sozialleistungen, also Hartz4 ansieht, sind Kosten für einen Reinigungsunternehmen nicht enthalten. Wenn die dann doch unter sonstige Leistungen geltend gemacht werden, sind die weit unter den bisher aufgeführten Höhen der Leistungen.

Die Frage ist also auch noch, wenn PRO anfallende Leistung 10€ verlangt werden, ist dies ziemlich schwammig. WAS beinhalten die 10€? Wie oft dürfen diese in dem Reinigungszeitraum verlangt werden? Einmal kommt der Dienst zum fegen, zum anderen Tag zum Unkraut zupfen, an einem anderen Tag wird Unkrautvernichter verteilt. Würden dann eben 30€ fällig. Fällt es dann auch unter dem Begriff Zumutbarkeit?
Wenn man sich aber den Link des Mietlexikons ansieht, sind Bezieher von Sozialleistungen gar nicht vorgesehen.

Wenn es also aus gesundheitlichen Gründen nicht geht, ist es eigentlich logisch, einen Dienst zu beauftragen. Aber sind zusätzliche Kosten, die zur Miete anfallen würden, auch zumutbar? Auch gerade im Hinblick, wenn Sozialgelder mit im Spiel sind? Im Sozialrecht sind keine Kosten für Dienstleister vorgesehen.

Geld für die Miete ist da, wird auch immer pünktlich bezahlt. Also muss das Argument, ZUSATZKOSTEN zur Miete als unzumutbar bei Sozialleistungen im Hinblick auf gesundheitliche Einschränkungen gelten...... Dies ist meine Einsicht. Will mich nicht vor Verantwortung drücken, nur die Grenzen ganz klar stecken. Oder ist es aus der Sicht des Vermieters zumutbar, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen auf einmal sich bemerkbar machen und jemand einen "Klappmann" macht? Kann und darf es ein Vermieter verlangen?

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#7
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von racerwhv):
Wir würden liebend gerne der Verpflichtungen nachkommen, aber unser gesundheitlicher Zustand lässt es einfach nicht zu, brauchen immer mehr Zeit, um die Straße zu fegen. Von Unkraut zupfen wollen wir garnicht erst reden, geht nicht.........


Wenn es nur länger dauert, ist noch nicht von Unzumutbarkeit auszugehen. Böse gesagt: Ihr seit Rentner, Ihr habt Zeit zu haben. Um die Straße nicht mehr fegen zu können, muss tatsächlich eine ganze Menge passieren.

Zitat (von JenAn):
Wie teuer ist sowas denn? Das machen Schüler doch bestimmt für nen Appel und nen Ei.


Oh nein, Du findest erstmal niemanden. Du hast offensichtlich noch nie probiert, heutzutage einen Schüler zu so etwas zu "überreden". Erstens haben die mit der Schule so viel zu tun, dass denen neben den Hobbys keine Zeit mehr bleibt. Zweitens gilt auch hier: Angebot und Nachfrage. Für einen 5er macht das ein Schüler vielleicht einmal und dann nicht wieder.

Zitat (von cauchy):
Im verlinkten Artikel sind Kosten von 10 Euro pro Dienst genannt. Vielleicht ist es auch ein bischen mehr. Nötigenfalls würde ein Richter entscheiden, ob die Kosten noch zumutbar sind. Nach einem der letzten BGH-Urteile zum Mietrecht mit dem Tenor "Geld hat Mieter zu haben" wird "kein Geld" aber eher keine Begründung sein.


Für 10 Euro bekommst Du höchstens 1-Euro-Jobber von der Gemeinde gestellt.

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#8
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von racerwhv):
Die Frage ist also auch noch, wenn PRO anfallende Leistung 10€ verlangt werden, ist dies ziemlich schwammig. WAS beinhalten die 10€? Wie oft dürfen diese in dem Reinigungszeitraum verlangt werden? Einmal kommt der Dienst zum fegen, zum anderen Tag zum Unkraut zupfen, an einem anderen Tag wird Unkrautvernichter verteilt.


Erst einmal sind diese 10 Euro nicht in Stein gemeißelt. Und was der Dienst beinhaltet wird vorher ausgemacht mit dem Anbieter.

Z.B. Soll die Reinigung 10 Euro kosten und es soll die Fläche gefegt, Unkraut gejätet werden und im Anschluss Unkrautvernichter verteilt werden.

Dann werden die 10 Euro fällig, auch wenn der Nachbar gerade vorhergefegt hat und es eigentlich keinen Dreck gibt. Oder mitten im Winter bei - 15°C kein Unkraut wächst. Das nennt man Mischkalkulation.

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#9
 Von 
racerwhv
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Zitat (von racerwhv):Wir würden liebend gerne der Verpflichtungen nachkommen, aber unser gesundheitlicher Zustand lässt es einfach nicht zu, brauchen immer mehr Zeit, um die Straße zu fegen. Von Unkraut zupfen wollen wir garnicht erst reden, geht nicht.........
Wenn es nur länger dauert, ist noch nicht von Unzumutbarkeit auszugehen. Böse gesagt: Ihr seit Rentner, Ihr habt Zeit zu haben. Um die Straße nicht mehr fegen zu können, muss tatsächlich eine ganze Menge passieren.


Ich und meine Lebensgefährtin sind um die 40. Was heißt, wir sind Frührenter. Und warum ist man in Frührenter? Weil es körperliche Zustände gibt, die es verhindern, um einen Job nach zu gehen.
Heißt im Umkehrschluss, das wir eigentlich auch nicht in der Lage sind, Arbeiten zu verrichten, die es verbietet, einem Job nach zu gehen. Mit dieser Argumentation, die von Ihnen stammt, könnte man auch sagen, wir schaffen ja Garten und Hausarbeit, also kann man auch einen Job nachgehen. Geht aber leider nicht. Straße fegen ist eigentlich um die 10-15 Minuten erledigt. Wir brauchen das 4-5 fache. Und sind danach ab und alle........

Das zu diesem "Böse gesagt"......

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#10
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von racerwhv):
Ich und meine Lebensgefährtin sind um die 40. Was heißt, wir sind Frührenter.


Wenn dem so ist, versucht die Kosten doch auch noch vom Sozialamt zu bekommen. Mit welcher Begründung sollte der Vermieter die Kosten erlassen? Oder die Nachbarn die Arbeiten für Euch erledigen?

Zitat (von racerwhv):
Weil es körperliche Zustände gibt, die es verhindern, um einen Job nach zu gehen.


Es gibt Jobs, die können sogar Rollstuhlfahrer ausführen oder Menschen, die sich aktuell mit einem Gipsbein im Bett liegen. Die können sicher die Straße nicht fegen.

Vielleicht könnt Ihr für einen Nachbarn eine Arbeit erledigen (z.B. etwas schreiben) und dafür fegt er für Euch die Straße?

Zitat (von racerwhv):
Straße fegen ist eigentlich um die 10-15 Minuten erledigt. Wir brauchen das 4-5 fache. Und sind danach ab und alle


Ob man fürs Straße fegen 10 Minuten oder 1 Stunde braucht, ist unerheblich. Tatsache ist, es geht.

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#11
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Zitat:
Weil es körperliche Zustände gibt, die es verhindern, um einen Job nach zu gehen.
Heißt im Umkehrschluss, das wir eigentlich auch nicht in der Lage sind, Arbeiten zu verrichten, die es verbietet, einem Job nach zu gehen.


Kommt ja wohl immer auf die körperliche Behinderung an. Wenn ich die Wohnung fegen kann, kann ich auch die Straße fegen. Wenn ich im Knien wischen kann, kann ich auch mal ein bißchen Unkraut rauszupfen. Solche Bewegungen helfen vielleicht sogar dabei, die Mobilität besser zu erhalten.

Zitat:
Straße fegen ist eigentlich um die 10-15 Minuten erledigt. Wir brauchen das 4-5 fache.


Na und? Ihr habt doch Zeit.

Zitat:
Die Miete wird vom Amt bezahlt. Das ist die Kaltmiete + den Nebenkosten. Die beinhalten unter anderem die Pflege der Grünflächen und den Hausmeisterservice.


Wenn die Mieter das machen, beinhaltet die Nebenkosten diese Posten nicht. Wenn die Mieter das nicht mehr machen (wollen) muß der Vermieter jemanden beauftragen und dann kommt dieser Posten in die Nebenkosten rein. Eine Firma ist natürlich teurer als wenn man selbst mal jemandem nen 10er in die Hand drückt, weil da noch An- und Abfahrt, Material etc. hinzu kommt.

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#12
 Von 
racerwhv
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat: "Es gibt Jobs, die können sogar Rollstuhlfahrer ausführen oder Menschen, die sich aktuell mit einem Gipsbein im Bett liegen. Die können sicher die Straße nicht fegen.Ob man fürs Straße fegen 10 Minuten oder 1 Stunde braucht, ist unerheblich. Tatsache ist, es geht"
Das ist eine Argumentation, die sehr schwach ist. Dann könnte man mit dieser Argumentation auch gleich die Frührente abschaffen und alle zur Arbeit schicken. Nach ihrer Argumentation wäre dann die Arbeit machbar. Von JEDEM.
Das ist für mich keine Argumentation.

Aber Danke für die ausführlichen Antworten.

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#13
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9861 Beiträge, 4473x hilfreich)

Zitat (von racerwhv):
Die Miete wird vom Amt bezahlt. Das ist die Kaltmiete + den Nebenkosten.

Ich verstehe inzwischen die Argumentation. Wenn die Reinigungskosten über die Nebenkosten umgelegt würden, dann würde die Allgemeinheit zahlen. Ist natürlich deutlich bequemer, das verstehe ich schon.

Wir können hier noch ewig diskutieren, ob es euch zumutbar ist, die Reinigung selber durchzuführen oder einen Reinigungsdienst selber zu beauftragen und zu zahlen. Entscheiden würde im Zweifelsfall ein Richter. Den müsst ihr überzeugen und nicht das Forum.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
racerwhv
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat (von Anjuli123):
Kommt ja wohl immer auf die körperliche Behinderung an. Wenn ich die Wohnung fegen kann, kann ich auch die Straße fegen. Wenn ich im Knien wischen kann, kann ich auch mal ein bißchen Unkraut rauszupfen. Solche Bewegungen helfen vielleicht sogar dabei, die Mobilität besser zu erhalten.
Zitat (von Anjuli123):
Zitat:Weil es körperliche Zustände gibt, die es verhindern, um einen Job nach zu gehen.
Heißt im Umkehrschluss, das wir eigentlich auch nicht in der Lage sind, Arbeiten zu verrichten, die es verbietet, einem Job nach zu gehen.
Kommt ja wohl immer auf die körperliche Behinderung an. Wenn ich die Wohnung fegen kann, kann ich auch die Straße fegen. Wenn ich im Knien wischen kann, kann ich auch mal ein bißchen Unkraut rauszupfen. Solche Bewegungen helfen vielleicht sogar dabei, die Mobilität besser zu erhalten.
Zitat:Straße fegen ist eigentlich um die 10-15 Minuten erledigt. Wir brauchen das 4-5 fache.
Na und? Ihr habt doch Zeit.


Eben, es kommt auf die Behinderung an..... Genau das ist der Punkt. Ein Blinder kann schlecht das Bild, was ihm vor der Nase gehalten wird, beschreiben. Und ein gehörloser mensch kann schlecht ein Lied nachsingen, was es nicht hört. Und ein Stummer kann schlecht eine Geschichte erzählen........

Zwar sind wie nicht taub, blind oder stumm. Aber so lässt es sich am besten beschreiben. Es soll nicht nach Ausreden klingen, will hier auch nicht die Behinderungen aufzählen. Aber es hat schon seinen Grund. warum wir einer Tätigkeit nicht nachgehen können......

Als nichtleidender ist ja mal schnell das Argument da: Wir sind Renter, wir haben Zeit. Oder man solle sich Rollstuhlfahrer ansehen, die machen einen Job etc.......

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#15
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von racerwhv):
Dann könnte man mit dieser Argumentation auch gleich die Frührente abschaffen und alle zur Arbeit schicken.


So wie sich das anhört, ist jeder Frührenter grundsätzlich ein Fall für das Pflegeheim. Nein, auch Frührentner dürfen etwas dazu verdienen und sie machen es auch.

Zitat (von racerwhv):
Nach ihrer Argumentation wäre dann die Arbeit machbar. Von JEDEM.


Diesen Begriff der "Frührente" gab es früher gar nicht. Jeder hat gearbeitet, es kommt nur darauf an, was. Da hat die Großmutter Socken gestrickt oder auf die Kinder aufgepasst.

Gundsätzlich gilt natürlich: "Wo ein Wille ist auch ein Weg." Und wenn so einfache Arbeiten, wie Fegen nicht mehr möglich sind, sollte möglicherweise bald ein Pflegeplatz beantragt werden, weil dann doch die täglichen Arbeiten des Alltags in der nächsten Zeit nicht mehr ausgeführt werden können.

Warum wollt Ihr denn unbedingt in einer Wohnung bleiben, wenn Ihr Euch bald nicht mehr selbst versorgen könnt?

Und Antari: Wer rastet, der rostet.

-- Editiert von Ver am 29.09.2015 15:33

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
racerwhv
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von racerwhv):Die Miete wird vom Amt bezahlt. Das ist die Kaltmiete + den Nebenkosten.
Ich verstehe inzwischen die Argumentation. Wenn die Reinigungskosten über die Nebenkosten umgelegt würden, dann würde die Allgemeinheit zahlen. Ist natürlich deutlich bequemer, das verstehe ich schon.
Wir können hier noch ewig diskutieren, ob es euch zumutbar ist, die Reinigung selber durchzuführen oder einen Reinigungsdienst selber zu beauftragen und zu zahlen. Entscheiden würde im Zweifelsfall ein Richter. Den müsst ihr überzeugen und nicht das Forum.


Ich will hier auch niemanden überzeugen. Nur hat man das Gefühl, das einem unterstellt wird, man sei faul. Und dem ist nicht so. Der Alltag ist schon schwer genug. Nun müssen wir aber überlegen, wie es zukünftig weiter gehen soll und muss. Wir bemerken schon von Jahr zu Jahr, das die anfallenden Arbeiten immer schwerer werden. Und daher suchen wir den Rat, ob es eine Möglichkeit der Befreiung gibt.

Nur wird hier gerade das Gefühl vermittelt, an einen Pranger für unwillige und faule Leute gestellt zu werden. Und egal mit welchem Argument man kommt, es kommt aus meiner Sicht ein nicht nachvollziehbares Argument geliefert, was quasi als Generalargument gelten soll um alles zu entkräften.......

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von racerwhv):
Nur wird hier gerade das Gefühl vermittelt, an einen Pranger für unwillige und faule Leute gestellt zu werden. Und egal mit welchem Argument man kommt, es kommt aus meiner Sicht ein nicht nachvollziehbares Argument geliefert, was quasi als Generalargument gelten soll um alles zu entkräften.......


Und genau dieselben Argumente wirst Du vermutlich auch vom wem auch immer bekommen.

Unwillig und faul kam von Dir.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
racerwhv
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Zitat (von racerwhv):Dann könnte man mit dieser Argumentation auch gleich die Frührente abschaffen und alle zur Arbeit schicken.
So wie sich das anhört, ist jeder Frührenter grundsätzlich ein Fall für das Pflegeheim. Nein, auch Frührentner dürfen etwas dazu verdienen und sie machen es auch.
Zitat (von racerwhv):Nach ihrer Argumentation wäre dann die Arbeit machbar. Von JEDEM.
Diesen Begriff der "Frührente" gab es früher gar nicht. Jeder hat gearbeitet, es kommt nur darauf an, was. Da hat die Großmutter Socken gestrickt oder auf die Kinder aufgepasst.
Gundsätzlich gilt natürlich: "Wo ein Wille ist auch ein Weg." Und wenn so einfache Arbeiten, wie Fegen nicht mehr möglich sind, sollte möglicherweise bald ein Pflegeplatz beantragt werden, weil dann doch die täglichen Arbeiten des Alltags in der nächsten Zeit nicht mehr ausgeführt werden können.
Und Antari: Wer rastet, der rostet.


Dann korregiere ich mal den Begriff Frührente in den Begriff Erwerbsunfähigkeitsrente......

Mit Ihrer Argumentation machen sie es sich allerdings zu Einfach. So Sätze: Wer arbeiten will, der bekommt auch welche... Oder: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Damit macht es sich die Gesellschaft viel zu einfach.

Wenn ich könnte, würde ich liebend gerne mit ihnen tauschen, sie durchleben mein Leben. Und dann wird wieder getauscht und dann lesen sie ihre Antworten nochmals durch. Und dann stellen sie fest, das sie gerade dabei sind, alle Erwerbsunfähigen verhöhnen.

Ich freue mich, wenn es ihnen gut geht. Würde ich mir auch wübschen. Aber das Schicksal hat es anders mit mir gemeint. Und gerade solche Leute wie sie es sind, sind verantwortlich für diese einfach gestrickten Argumente. Nur um sich keine Gedanken um die Hintergründe machen zu müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
racerwhv
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Zitat (von racerwhv):Nur wird hier gerade das Gefühl vermittelt, an einen Pranger für unwillige und faule Leute gestellt zu werden. Und egal mit welchem Argument man kommt, es kommt aus meiner Sicht ein nicht nachvollziehbares Argument geliefert, was quasi als Generalargument gelten soll um alles zu entkräften.......
Und genau dieselben Argumente wirst Du vermutlich auch vom wem auch immer bekommen.
Unwillig und faul kam von Dir.


Ich habe das ausgesprochen, was sie mir hier unterstellen und was sie denken!

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