Befrist.Mietvertr.dann ins hotel?

3. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Milan2008
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Befrist.Mietvertr.dann ins hotel?

Hallo,
ich brauche für folgenden Sachverhalt Hilfe:
Ehepaar A und B mit Kind hat über eine Wohnungsvermittlungsagentur eine möblierte Wohnung bezogen.Ursprünglich war vereinbart,dass man höchstens bis juli bleibt,da der Mann in der Ortschaft neue Arbeit gefunden hat und er erstmal Probezeit überbrücken möchte.Das Ehepaar hat erstmal einen 3-Monatsvertrag gemacht mit Optin auf Verlaengerung. Der Vermieter hat erst ca. 6 Wochen vor Ablauf des Vertrags gesagt,dass er doch nicht verlaengern möchte,da ein Kind mitwohnt und er nicht möchte,dass man ein Bleiberecht bekommt. das Ehepaar sucht seitdem intensiv nach einer Wohnung,findet aber keine (Makler,Gesuch aufgegeben usw.)
İm Vermittlungsvertrag steht,dass man automatisch auf alle Rechte (Mieterschutz) usw. verzichtet und man ohne Kündigung ausziehen muss.der Vermieter meint wir sollen dann ins Hotel,aber wer kann 4Wochen lang Hotel bezahlen? Das Ehepaar weiß nicht mehr weiter.Sitzen die jetzt auf der Straße Ende mai?

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

Um was von Mietvertrag handelt es sich hier? WOHNRAUM oder was genau?

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#2
 Von 
guest123-2217
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 68x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16836x hilfreich)

Was genau steht im Mietvertrag zur Befristung?

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#4
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

§ 549 BGB
Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften
Buch 2 (Recht der Schuldverhältnisse)
Abschnitt 8 (Einzelne Schuldverhältnisse)
Titel 5 (Mietvertrag, Pachtvertrag)
Untertitel 2 (Mietverhältnisse über Wohnraum)
Kapitel 1 (Allgemeine Vorschriften)



(1) Für Mietverhältnisse über Wohnraum gelten die §§ 535 bis 548, soweit sich nicht aus den §§ 549 bis 577a etwas anderes ergibt.

(2) Die Vorschriften über die Mieterhöhung (§§ 557 bis 561) und über den Mieterschutz bei Beendigung des Mietverhältnisses sowie bei der Begründung von Wohnungseigentum (§ 568 Abs. 2, §§ 573, 573a, 573d Abs. 1, §§ 574 bis 575, 575a Abs. 1 und §§ 577, 577a)

gelten nicht für Mietverhältnisse über 1. Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist,


Ich schätze mal das liegt hier vor, deswegen ist es wichtig zu wissen welcher Vertrag vorliegt !


MFG

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#5
 Von 
Milan2008
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,
leider liegt hier ein befristeter mietvertrag vor.zum vorübergehendem gebrauch.wir wollten ja auch nicht lange hier bleiben und suchen wie verrückt,finden aber nichts.bei wohnungsbesichtigung haben wir auch erklärt,dass wir bis ca.juni/juli bleiben wollen,weil dann die probezeit bei der arbeit ausgelaufen ist und haben dann erstnal 3monate gemacht,um dann zu verlängern.und jetzt das.und die wohnungsvermittlungsagentur will uns keine neue wohnung vermitteln,weil wir bei der provisionsberechnung etwas stress gemacht haben und die die provision gekürzt haben,obwohl die voll sind mit möblierten wohnungen.der vermieter sagt er bekommt gäste und braucht den wohnraum,obwohl die wohnung wieder bei der agentur zur vermittlung steht.alle beide.der vermieter meint es wäre ihm ****** egal.dann sollen wir zur not ins hotel ziehen.die situation macht uns psychisch fertig,weil wir angst haben am ende des monats mit kind auf der straße zu sitzen.wir sind neu in der ortschaft und kennen auch niemanden wo wir erstmal unterkommen können.der vermieter hat schon schriftlich mitgeteilt,dass er den vertrag nicht verlängern will.
was passiert,wenn wir einfach drinnen bleiben und erklären,dass wir sofort ausziehen soweit wir eine wohnung haben?bund wir ausdrücklich auf ein bleiberecht verzichten?
knn die polizei uns aufgrund des vertrags rausschmeißen?
danke.

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#6
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

weil wir bei der provisionsberechnung etwas stress gemacht haben und die die provision gekürzt haben,
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

was erwarten Sie ?

Wenn es Ärger gegeben hat, dann hat weder der VM noch die Agentur Bock auf ein weiteres Vertragsverhältnis !

Kann ich durchaus verstehen, da rächt sich jetzt die Kürzung.

Nebenbei wenn eine Provision vereinbart war und Sie die einfach so Kürzen, dann ist das Vertragsbruch und da erwarten Sie jetzt ein entgegenkonmmen seitens der Agentur bzw. des VM ?

Wohl kaum !

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#7
 Von 
Milan2008
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Herr Gröllheimer,
1.was ist denn ,wenn bei der agentur die falsche miete steht? wieso soll ich das denn bezahlen?
2.nicht alles was in den agb´s steht ist auch erlaubt
3.wieso sind wir jetzt die buhmänner,nur weil wir unser recht einfordern?
4.gibt es auch vermieter, die mies sind und vereinbartes nicht einhalten

unser problem war nur,dass wir etwas naiv an die sache rangegangen sind.

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#8
 Von 
Milan2008
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

p.s.
..und finde es echt schlimm,dass einem deshalb total egal ist was mit einer familie passiert.ob die am ende des monats mit kind auf der straße steht.ich finde das rechtfertigt das noch lange nicht.
verhandelbar ist alles.so,ich möchte auch nicht darüber diskutieren.wie alles abgelaufen ist.wieso und warum das wissen nur wir selber.

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#9
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Klar kann es auf allen Seiten Schwarze Schafe geben.

Dennoch gibt es "Inseln in Deutschland" z. B. München wo teilweise Vermieter-Markt herrscht.

Und da ist es nicht besonders schlau auf "sein Recht" zu pochen, weil ja auch die Agenturen bzw. VM z.T. untereinander in Kontakt stehen.

Blöd gelaufen, je mehr Theater Sie jetzt machen, desto unwahrscheinlicher ist später die Anmietung einer regulären Wohnung !

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#11
 Von 
guest123-2217
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 68x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Milan2008
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

stimmt,aber wir zahlen ja auch miete für die wohnung.geldmäßig hat er ja keinen nachteil.und wir handeln nicht böswillig,um jemanden zu ärgern,sondern nur aus einer notsituation heraus.

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#13
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Achja das ist unser Troll, der nun bei seiner Antwort wohl Recht hat. Aber wie immer einen entscheidenden Punkt weggelassen hat, das du als Mieter die Kosten hierfür tragen musst. Und es dann wohl schon günstiger werden kann im Hotel zu wohnen

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#14
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Bis der VM durch die Gerichte ist und ein Urteil hat und einen Termin mit dem Gerichtsvollzieher, können schon einmal bis zu 3 Jahre vergehen in Deutschland
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

ein Ammenmärchen wird nicht besser durch ständige Wiederholung !

Das kann sehr viel schneller gehen, insbesondere dann, wenn der VM beim Umzug "behilflich" ist.



-- Editiert am 04.05.2009 10:09

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#16
 Von 
Milan2008
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

wir wußten natürlich nicht, dass in münchen -und da haben sie ins schwarze getroffen- vermietermarkt herrscht.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Ich würde nocheinmal versuchen mit dem VM bzw. der Agentur zu sprechen.

Eine gütliche Einigung, ist allemal besser und nervenschonender für beide Seiten.

Und das ist wirklich so für Ihre zukünftige Wohnungssuche ist dies allemal besser als im Zoff auseinanderzugehen.

In München gibt es auf einzelne Objekte oft zahlreiche Bewerber, da kommt es u.U. auf jede Kleinigkeit als Auswahlkriterium des Mieters an !

Viel Glück !

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-2217
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 68x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort


#21
 Von 
Milan2008
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Leute, wir können und werden witerhin miete zahlen.am geld liegt es nicht,sondern,dass wir keine andere wohnung gefunden haben.wir haben auch den vermieter gefragt,ob er denn was weiß wo was leer steht o. uns behilflich sein kann.antwort:nein.

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#22
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Also @Milan wie oben schon gesagt, nach dem Ärger mit der Provision des Vermittlers braucht ihr euch da nicht wundern. Nichts desto Trotz habt ihr nun halt zwei Möglichkeiten ihr zieht vertragsgemäß aus, vielleicht aus in eine Pension oder so, oder die harte Tour mit Räumungsklage und erheblichen Mehrkosten

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#23
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Ferienwohnung, Jugendherberge, Wohnmobil mieten, es gibt viele Möglichkeiten, erst einmal Unterschlupf zu finden. Aushang schwarzes Brett Supermarkt/Arbeitgeber wäre auch noch etwas.
Oder Wohnung etwas außerhalb und dein Mann muss pendeln.

Ihr wolltet die Befristung und jetzt passt sie euch nicht. Hätte der Vermieter gesagt, ihr müsst länger drinnen wohnen, weil nicht "ordnungsgemäss" gekündigt, dann hättet ihr euch auch beschwert.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Oder Wohnung etwas außerhalb und dein Mann muss pendeln.
------------------------------------------------------------------------------------------------

Für viele Familien aus dem Grossraum München bzw. Stuttgart ist das ganz normaler Alltag weite Strecken als Hauptverdiener einzupendeln, durchaus bis zu 150 km täglich !

Ausserdem tut es auch mal eine Ferienwohnung für eine gewisse Zeit !

Die Optimallösung gibt es übrigens auch in München nicht. Ab ca. € 10,00 Kaltmiete pro m² muss man mindestens rechnen. Mit NK kann da eine 100m² Wohnung schnell mal auf € 1500,00 Miete kommen.

Und das nicht unbedingt in einer Top Wohngegend !

In anderen Gegenden in Deutschland mietet man da drei Häuser dafür !

MFG

0x Hilfreiche Antwort

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