Hallo zusammen,
Wir haben aktuell einen befristeten Mietvertrag bis 29.02.23. Jetzt wollen wir aber gern in ein anderes Haus einziehen und kommen nicht aus dem Vertrag raus.
Die Vermieter haben laut Vertrag Eigennutzung ab 01.03.2023 angemeldet. Deshalb die Befristung. Allerdings haben sie uns bereits im April 2021 mitgeteilt, dass sie sich jetzt doch umentschieden haben und zu dem Zeitpunkt noch gar nicht einziehen können.
Deshalb entfällt doch eigentlich der Befristungsgrund oder? Da sich der Zeitpunkt des Eigenbedarfs dann ändert? Können wir den Zeitmietvertrag dann anfechten? Und ggf. doch auf eine ordentliche Kündigung plädieren?
Liebe Grüße
Viktoria
Befristeten Mietvertrag anfechten
Fragen zur Miete?
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ZitatWir haben aktuell einen befristeten Mietvertrag bis 29.02.23. :
Die Befristungsklausel hat welchen Wortlaut?
ZitatAllerdings haben sie uns bereits im April 2021 mitgeteilt, :
In welcher Form konkret?
Zitatdass sie sich jetzt doch umentschieden haben und zu dem Zeitpunkt noch gar nicht einziehen können. :
Mit welchem Wortlaut?
Der Wortlaut in der Befristungsklausel lautet:
Die Vermieterin und ihr Ehemann werden nach Ablauf der Mietzeit (29.02.2023) die Wohnung als altersgerechte Wohnsitz nutzen.
Die Ankündigung dass sich der Zeitraum verschiebt erfolgte per E-Mail.
Wortlaut: Aufgrund unserer aktuellen Lebensplanung können wir die Wohnung nicht am 01.03.2023 beziehen und möchten den Zeitraum auf 01.04.2024 oder länger verschieben.
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Ich würde sagen mit dem Wegfall des Befristungsgrundes ist auch die Befristung weggefallen und es dürfte sich um einen unbefristeten Mietvertrag handeln.
Die ursprüngliche Befristung nimmt aber mMn jetzt die Rolle eines gegenseitigen Kündigungsverzichts ein, so dass der Vertag nicht vor 29.2.2023 ordentlich beendet werden kann.
>>> Wir haben aktuell einen befristeten Mietvertrag bis 29.02.23
Das wage ich zu bezweifeln
ZitatDas wage ich zu bezweifeln :
-Ich nicht, warum auch. Nur kann der VM nicht vom Mieter verlangen, dass dieser länger dort wohnen bleibt.
Edit falsch(aber ich lasse es stehen):
Richtig, wenn der VM dies ordentlich mitteilt, eine Mail, dürfte da nicht ausreichend sein.
-- Editiert von Solan196 am 28.01.2022 17:58
ZitatDas wage ich zu bezweifeln :
Richtig, den gibt es nicht, aber das ist unschädlich.
ZitatIch würde sagen mit dem Wegfall des Befristungsgrundes ist auch die Befristung weggefallen und es dürfte sich um einen unbefristeten Mietvertrag handeln. :
Richtig, dummerweise gibt es hier aber gar keinen Wegfall des Befristungsgrundes, insofern muss man sich damit erst mal nicht beschäftigen.
Anfang November 2022 kann man sein gesetzliches Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, falls vom Vermieter nicht vorher was kommt.
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